Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 62

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 62 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 62); 62 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 20. Januar 1956 3. Der Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte im Ministerium des Innern gibt für die Schulung in den unter Ziff. 1 Buchstaben b und c genannten Zirkeln Themenhinweise an die Räte der Bezirke heraus. Die Räte der Bezirke legen unter Beachtung der Themenhinweise in eigener Verantwortung die Themen für die Schulung der unter Ziff. 1 Buchstaben b und c genannten Zirkel ihres Aufgabenbereiches fest und geben Themenpläne, Thesen, Literaturangaben und gegebenenfalls Schulungsmaterialien heraus. Die Räte der Bezirke und Kreise sind für die Organisierung und Durchführung der Schulung in allen Zirkeln ihres Aufgabenbereiches verantwortlich. Sie nehmen insbesondere darauf Einfluß, daß die von den zentralen staatlichen Organen bzw. von den Räten der Bezirke herausgegebenen Themen unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten behandelt werden. 4. Der Minister des Innern hat das Recht, bei Problemen, die von besonderer Bedeutung für alle staatlichen Organe sind, die Schulung einheitlicher Themen in allen Staatsorganen anzuordnen, jedoch nicht öfter als einmal im Monat. Das Ministerium des Innern gibt dazu Thesen, Literaturhinweise und gegebenenfalls Schulungsmaterialien heraus. III. Teilnehmerkreis 1, An der staatspolitischen Schulung nehmen alle Mitarbeiter der Organe der Staatsverwaltung teil. 2. Die Kraftfahrer, Gärtner, Heizer, Handwerker, das Reinigungspersonal und die Gemeindearbeiter nehmen nicht an der staatspolitischen Schulung teil. Die Leiter der einzelnen staatlichen Organe legen fest, wie deren politische und fachliche Qualifizierung zu erfolgen hat. IV. IV. Methoden der Durchführung der staatspolitischen Schulung 1. Die Methoden der Durchführung der staatspolitischen Schulung sind der Themenstellung entsprechend festzulegen. Es können solche Formen und Methoden wie Lektionen, Seminare, Konsultationen, Vortragszyklen, Exkursionen und Kurzreferate angewandt werden. Bei der Durchführung der Schulung ist mehr als bisher mit Anschauungsmaterialien zu arbeiten. 2. Für die Durchführung der Seminare sind als Zirkellehrer einzusetzen: a) In den Abteilungen der zentralen und örtlichen staatlichen Organe in der Regel die Abteilungs-bzw. Fachgebietsleiter; b) für die Schulung der Bürgermeister der länd-liehen Gemeinden die Ratsmitglieder und die qualifiziertesten Mitarbeiter der Räte der Kreise; c) für die Schulung der Mitarbeiter der Räte der ländlichen Gemeinden qualifizierte und in der Arbeit der Räte der Gemeinden erfahrene Bürgermeister bzw. Mitarbeiter der Räte der Kreise. 3. Die Leiter der staatlichen Organe sind für die Anleitung der Zirkellehrer zur Durchführung der staatspolitischen Schulung verantwortlich. Um das Prinzip der Einheit der politischen und fachlichen Leitung im Staatsapparat stärker durchzusetzen, ist die Anleitung vor allem mit der Beratung der Aufgaben in den Dienstbesprechungen bei den zentralen staatlichen Organen und den örtlichen Räten zu verbinden. 4. Die Hauptaufgabe der Zirkellehrer ist die politisch-ideologische Erziehung der Mitarbeiter. Sie sind verpflichtet, individuelle Seminarpläne auszuarbeiten,' das Selbststudium der Zirkelteilnehmer straff zu kontrollieren, alle Teilnehmer im Seminar zur Mitarbeit zu veranlassen und ständig zu prüfen, wie die Ergebnisse der Schulung in der Praxis angewandt werden. V. Die Organisation der staatspolitischen Schulung 1. - Die staatspolitische Schulung ist mit Ausnahme der Schulung der Bürgermeister der ländlichen Gemeinden und der Mitarbeiter der Räte der ländlichen Gemeinden in allen staatlichen Organen 14täglich, jeweils sonnabends, zwei Stunden durchzuführen. Dazu kann eine Stunde der Arbeitszeit verwandt werden. Die bisher vom Ministerium des Innern genehmigten Sonderregelungen bleiben bestehen. 2. Die Schulung der Bürgermeister der ländlichen Gemeinden ist ganztägig einmal im Monat durchzuführen. Die Schulung der Mitarbeiter der Räte der ländlichen Gemeinden ist einmal monatlich mit einer Dauer von vier Stunden durchzuführen. Dazu können zwei Stunden der Arbeitszeit verwandt werden. Die Bürgermeister legen fest, wann die zwei ausgefallenen Arbeitsstunden nachzuholen sind. 3. Das Ministerium des Innern hat die Schulungstage nach Ziff. 2 einheitlich zu regeln. VI. Die Kontrolle der Durchführung der staatspolitischen Schulung 1. Die Leiter der staatlichen Organe sind für die Kontrolle der Durchführung der staatspolitischen Schulung in ihrem Aufgabenbereich verantwortlich. Durch die Anleitung der Zirkellehrer, durch die Teilnahme an der Schulung sowie durch die ständige Auswertung der Ergebnisse der staatspolitischen Schulung müssen die Leiter der staatlichen Organe dafür Sorge tragen, daß politisch-ideologische Unklarheiten in den Zirkeln in kämpferischen Auseinandersetzungen beseitigt werden. Die Leiter der staatlichen Organe bedienen sich zu ihrer Unterstützung in der Kontrolle vor allem der ‘ ihnen unterstehenden Kaderabteilungen. 2. Die Kontrolle der Durchführung der staatspolitischen Schulung muß zu einem untrennbaren Bestandteil der operativen Tätigkeit der Leiter und Mitarbeiter der zentralen staatlichen Organe und der Räte der Bezirke bzw. Kreise werden. 3. Die Kontrolle der Durchführung und die Ergebnisse der staatspolitischen Schulung sind in den Dienst- und Arbeitsbesprechungen regelmäßig auszuwerten. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind in den Kollegien und in den Sitzungen der Räte der Bezirke, Kreise und Städte zu behandeln*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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