Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 619

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 619 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 619); Gesetzblatt Teil I Nr. 69 Ausgabetag: 18. August 1956 619 Anordnung über die Kreditgewährung bei Um- oder Ausbau bzw. Wiederherstellung von teilweise zerstörtem Wohnraum sowie bei Reparaturen an Wohnhäusern auf Anordnung der Räte der Städte und Gemeinden. Vom 1. August 1956 Auf Grund des § 6 Abs; 3 der Verordnung vom 22. Dezember 1955 über die Lenkung des Wohnraumes (GBl. I 1956 S. 3) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und dem Minister des Innern folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Gewährung von Krediten für Baumaßnahmen an Wohngebäuden, die die Räte der Städte und Gemeinden gemäß § 5 Ziff. 2 Buchst, b der Verordnung vom 22. Dezember 1955 über die Lenkung des Wohnraumes anordnen bzw. gemäß § 6 der Verordnung für Rechnung des Hauseigentümers selbst in Auftrag geben, regelt sich nach den Bestimmungen der Anordnung vom 2. September 1949 über die Kreditgebung für Wiederinstandsetzung bzw. Wiederaufbau privater Wbhnungsbauten (ZVOB1. I S. 714) einschließlich der hierzu ergangenen Ersten und Zweiten Durchführungsbestimmung vom 20. Februar 1950 bzw. 31. März 1951 (GBl. S. 315 bzw. 239). (2) Abs. 1 gilt auch für gemischtgenutzte Gebäude, sofern die für Wohnzwecke verwendete Nutzfläche mehr als 50 °/o der Gesamtnutzfläche beträgt. § 2 (1) Der Kreditnehmer muß 20 °/o der Bausumme durch Eigenleistungen (Barmittel, Arbeitsmaterialien und eigene Arbeitsleistung) decken. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Kreditierung bis zur vollen Höhe der Baukosten erfolgen. Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen das Wohngrundstück durch den Rat der Stadt bzw. der Gemeinde in Verwaltung genommen werden muß (§ 5 der Anordnung vom 2. September 1949), weil der Hauseigentümer sich weigert, die angeordneten Baumaßnahmen durchzuführen (§ 6 der Verordnung). § 3 Soweit die nach dieser Anordnung zu kreditierenden Baumaßnahmen nicht mit Zerstörungen oder Katastrophenschäden an dem Wohnobjekt in Verbindung stehen, darf der Zinssatz (4'/2 °/o) oder der Mindesttilgungssatz (IV2 °/o) des Kredites nicht herabgesetzt werden; es sei denn, daß es sich um Maßnahmen der Instandsetzung handelt, die nach Bestätigung des Rates des Kreises, Abteilung Aufbau, erforderlich sind, um die Bewohnbarkeit des gefährdeten Wohnraumes zu erhalten. § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 4. Januar 1956 in Kraft. (2) Sie gilt nicht in den Fällen, in denen für Baumaßnahmen gemäß § 1 bereits eine Kreditgewährung im Rahmen der geltenden Kreditrichtlinien der Sparkassen bzw. der Deutschen Bauern-Bank erfolgte. Berlin, den 1. August 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Zulassung von Betrieben zur Ausführung abnahmepflichtiger Schweißarbeiten. Vom 1. August 1956 Die Schweißtechnik ist ein wichtiges Fertigungsverfahren in unserer Volkswirtschaft. Geschweißte Behälter, Fahrzeuge, Bauwerke usw. werden im allgemeinen hoch beansprucht. Voraussetzung für ihre Betriebssicherheit ist, daß sie schweißtechnisch einwandfrei hergestellt werden. Um die Gewähr zu haben, daß in den Betrieben, die solche Arbeiten ausführen (Schweißbetrieben), die personellen und maschinellen Bedingungen für einwandfreie Schweißungen gegeben sind, wird im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung, dem Minister für Aufbau und dem Staatssekretär für örtliche Wirtschaft folgendes angeordnet: § 1 (1) Betriebe, die abnahmepflichtige Schweißarbeiten ausführen, müssen zugelassen sein. (2) Als abnahmepflichtige Schweißarbeiten im Sinne dieser Anordnung gelten solche Schweißarbeiten, an die auf Grund der hierfür geltenden Vorschriften und Technischen Grundsätze oder Richtlinien besondere Bedingungen oder Anforderungen gestellt werden. . § 2 Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Schweißbetriebes durch die „Zulassungskommission für Schweißbetriebe“ bei dem Zentralinstitut für Schweißtechnik der Deutschen Demokratischen Republik in Halle/Saale, § 3 (1) Die Zulassungskommission für Schweißbetriebe setzt sich aus je einem Vertreter des Zentralinstituts für Schweißtechnik, des Ministeriums für Aufbau, des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung Technische Überwachung , der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Schiffsrevision und -klassiflkation zusammen. (2) Der Zulassungskommission gehören ferner je ein Vertreter des Ministeriums für Schwermaschinenbau und des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau als beratende Mitglieder an. (3) Bei der Zulassung sozialistischer Betriebe hat ein Vertreter des dem Betrieb übergeordneten Organs, bei der Zulassung privater Betriebe ein Vertreter des für den antragstellenden Betrieb örtlich zuständigen Rates des Kreises beratend mitzuwirken. (4) Den Vorsitz in der Zulassungskommission führt der Vertreter des Zentralinstituts' für Schwefßtechnikj (5) Der Vorsitzende hat die Benennung der Kommissionsmitglieder durch die Leiter der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Organe zu erwirken und die ständigen Mitglieder zu berufen und abzuberufen. Die Abberufung hat im Einvernehmen mit dem Leiter des zuständigen Organs zu geschehen. Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung benennt seinen örtlich und fachlich in Betracht kommenden Beauftragten von Fall zu FalL;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die Aufschluß geben über die von der von anderen und Staaten und von Westberlin ausgehenden Pläne, Zielstellungen und Aktivitäten sowie über die Entwicklung neuer Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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