Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 601

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 601 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 601); Gesetzblatt Teil I Nr. 66 Ausgabetag: 3. August 1956 HOI Achte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren. Vom 12. Juli 1956 Auf Grund des § 22 der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren (GBl. S. 677) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und den für die Hochschulen zuständigen Ministem und Staatssekretären m. e. G. folgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung § 1 Leistungszuschläge Der § 2 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 27. August 1951 (GBl. S. 811) zur Verordnung vom 12. Juli 1951 erhält folgende Fassung: „(3) Die Bewilligung der Leistungszuschläge für Professoren und Dozenten (einschließlich Dozenten der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, soweit sie nach Gruppe VII bezahlt werden) erfolgt durch den Rektor oder Direktor der Universität oder Hochschule. Vorschläge hierfür werden vom Rat der jeweiligen Fakultät (bzw. von der Direktion der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät) eingereicht und im Senat beraten.“ Zu § 15 Abs. 2 der Verordnung § 2 Vergütung von Mehrleistungen der Professoren und Dozenten (1) § 1 Abs. 2 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 11. September 1953 (GBl. S. 999) zur Verordnung vom 12. Juli 1951 erhält folgende Fassung: „(2) Übungs-, Seminar- und Praktika-Wochenstun-den sowie Wiederholungs-Wochenstunden, die die Zahl von 10 Wochenstunden regelmäßiger Lehrtätigkeit übersteigen, sind in volle Vorlesungs-Wochenstunden umzurechnen und zu den Vorlesungs-Wochenstunden hinzuzuzählen. Als 1 Vorlesungs-Wochenstunde werden angerechnet: a) 2 Übungs-, Seminar- oder Praktika-Wochenstun-den bei ständiger Anwesenheit des Professors oder Dozenten. Die ständige Anwesenheit ist nachzuweisen; b) die Anleitung von 5 Übungs-, Seminar- oder Praktika-Wochenstunden; c) 2 Wiederholungs-Wochenstunden einer Vorlesung; d) 5 Wiederholungs-Wochenstunden der unter Buchstaben a genannten Unterrichtsveranstaltungen; e) 10 Wiederholungs-Wochenstundender unter Buchstaben b genannten Unterrichtsveranstaltungen. Alle sich am Schluß der Berechnungen ergebenden Bruchteile von Wochenstunden sind auf volle Wochenstunden aufzurunden. 7. DB (GBl. I S. 114) Bei der Berechnung der ersten 10 Wochenstunden (nach § 15 Abs. 2 der Verordnung vom 12. Juli 1951) sind die Lehrveranstaltungen in der Reihenfolge a) Vorlesungen, b; Übungen, c) Seminare, d) Praktika voll zu berücksichtigen unter der Voraussetzung, daß der Professor oder Dozent ei diesen Lehrveranstaltungen ständig anwesend ist. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, erfolgt die Anrechnung der Stunden im Verhältnis 1 :5. Hierbei sind zunächst die voll anzusetzenden Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen. Die vorstehende Berechnungsart gilt auch für Wiederholungsstunden, d. h. diese Stunden sind bei der Errechnung der ersten 10 Wochenstunden nicht als halbe, sondern als volle Stunden zu werten.'* (2) Die Berechnung der Mehrleistungsvergütung in den wissenschaftlichen Fächern der Kunsthochschulen erfolgt nach den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 der Sechsten Durchführungsbestimmung. (3) § 2 Abs. 4 der Sechsten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(4) Die Berechnung der ersten 15 künstlerischen Wochenstunden und die Umrechnung der Übungs-, Seminar- und Praktika-Wochenstunden in Vorlesungsstunden für die künstlerischen Fächer erfolgt nach den in § 2 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung festgelegten Grundsätzen.“ (4) § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 6 der Sechsten Durchführungsbestimmung werden aufgehoben. Zu § 19 der Verordnung § 3 Erteilung von Lehraufträgen an Oberassistenten, Assistenten und freie Mitarbeiter (1) Lehraufträge an Oberassistenten, Assistenten und freie Mitarbeiter sollen nur erteilt werden, wenn die für das betreffende Fachgebiet ernannten und eingestellten Professoren und Dozenten sowie die mit der Wahrnehmung einer Professur oder Dozentur beauftragten Hochschullehrer ihre regelmäßige Lehrtätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 der Verordnung vom 12. Juli 1951 bereits mit 10 Wochenstunden, Professoren und Dozenten der klinischen Fächer mit 5 Wochenstunden, erfüllen. Über Ausnahmebewilligungen entscheiden die Rektoren der Universitäten und Hochschulen. (2) Lehraufträge für die Abhaltung von Spezialübungen und Spezialseminaren, die nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Vorlesung durchgeführt werden, können an Oberassistenten und Assistenten nur erteilt werden, wenn sie die Übungen und Seminare selbständig, d. h. insbesondere ohne Bindung an einen von einem Professor, Dozenten oder Lehrbeauftragten verfaßten Übungs- oder Seminarplan, vorbereiten und durchführen. Das gleiche trifft für Übungen und Seminare zu, bei denen von den Teilnehmern selbständig vorbereitete Referate gehalten und zur Diskussion gestellt werden. Die Rechte und Pflichten der Professoren und Dozenten in der allgemeinen Anleitung der Oberassistenten und Assistenten bleiben unberührt. § 4. Vergütung der Lehrtätigkeit der Assistenten (1) § 12 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 27. August 1951 zur Verordnung vom 12. Juli 1951 wird aufgehoben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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