Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 546

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 546 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 546); 546 Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 7. Juli 1956 b) auf schriftlichen Antrag des volkseigenen Betriebes ist bei Beendigung einer Vertretungsbefugnis eine vorläufige Berichtigung einzutragen, die zu löschen ist, wenn nicht binnen vier Wochen nach ihrer Eintragung die Löschung der Ver-tretungsbefugnis beantragt wird; c) die Unterzeichnung der Anträge bestimmt sich nach den Vorschriften über die Vertretung des Betriebes. Die Anträge sind vom Werkleiter zu bestätigen, sofern dieser nicht selbst unterzeichnet. Werden Anträge zu Protokoll beim zuständigen Rat des Kreises gestellt, so hat der Vertretungsbefugte eine vom Werkleiter bestätigte Vollmacht vorzulegen; d) die Richtigkeit der in den Anträgen gemachten Angaben ist durch Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen oder durch Vorlage von Urkunden nachzuweisen. (2) Die Anträge auf Eintragungen bedürfen keiner Bestätigung des dem VEB übergeordneten Verwaltungsorgans.“ § 2 Der § 7 der Vierten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „Unterschriftenzcichnung Die Unterschriften der zur Vertretung des volkseigenen Betriebes befugten Personen sind in bestätigter Form beim zuständigen Rat des Kreises Abteilung Finanzen einzureichen. Die Bestätigung erfolgt durch den Werkleiter.“ § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Achte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften. Arbeitssanitätsinspektion Vom 9. Juni 1956 Auf Grund Abschnitt I Ziff. 12 und Abschnitt VI Ziff. 1 der Verordnung vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften (GBl. S. 1219) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 10 der Verordnung vom 4. Dezember 1952 über die Hygieneinspektion (GBl. S. 1271) sowie § 50 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und dem Bundesvorstand des FDGB folgendes bestimmt: § 1 Die mit der Verordnung vom 4. Dezember 1952 über die Hygieneinspektion durchzuführenden Aufgaben und Funktionen finden auch auf die Angelegenheiten der Arbeitshygiene nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 dieser Durchführungsbestimmung Anwendung. 7. DB (GBl. I 1955 S. 502) § 2 (1) Organe der Hygieneinspektion im Aufgabenbereich der Arbeitshygiene (Abschnitt I Ziff. 12 Buchst, a der Verordnung vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften) sind: a) die Hygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen ; b) die Arbeitssanitätsinspektion des Rates des Bezirkes. (2) Auf die im Abs. 1 genannten Organe finden die §§ 1, 3 erster und zweiter Satz sowie die §§ 6 bis 9 der Verordnung vom 4. Dezember 1952 über die Hygieneinspektion Anwendung. (3) Diese Organe kontrollieren die Einhaltung der arbeitshygienischen Bestimmungen. § 3 (1) Die Arbeitssanitätsinspektionen haben vor allem folgende Aufgaben: a) Untersuchungen und Kontrollen der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben; b) Analysen des Gesundheitszustandes der Werktätigen, insbesondere derjenigen, die mit körperlich schweren oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt sind; . c) Anleitung zur systematischen Bekämpfung der Gesundheitsgefahren durch laufende Überprüfung der hygienischen Faktoren des Arbeitsplatzes und seiner gesamten Umgebung (Arbeitsmilieu); d) Anleitung und Kontrolle der Durchführung medizinischer Vorbeugungsmaßnahmen, insbesondere in Betrieben, deren Beschäftigte körperlich schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten durchführen. (2) Die Aufgaben, die bisher den Arbeitsärzten oblagen, sind in den Aufgabenbereich der Arbeitssanitätsinspektionen übergegangen. (3) Die Aufgaben und Maßnahmen der Arbeitssanitätsinspektionen erstrecken sich auf alle Betriebe der Industrie, des Verkehrs, des Handels und der Landwirtschaft. § 4 (1) In Betrieben, in denen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ärztlich geleitete Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens vorhanden sind, werden die arbeitshygienischen Aufgaben von diesen unter Anleitung und Kontrolle der Arbeitssanitätsinspektion des Rates des Bezirkes wahrgenommen. (2) In allen übrigen Betrieben obliegen diese Aufgaben der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. Der Kreisarzt kann mit der Durchführung die ärztlichen Leiter derjenigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens beauftragen, die gemäß § 4 Abs. 2 der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 23. Juni 1955 zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften Ärztliche Reihenuntersuchungen der Arbeiter (GBl. I S. 502) mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen im jeweiligen Betrieb beauftragt sind. (3) Für Obergutachten auf dem Gebiet der Arbeitshygiene und Berufskrankheiten ist die Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung in Berlin-Lichtenberg zuständig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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