Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 18. Januar 1956 6. Bei Uberhangobjekten hat die Umrechnung der Preise gemäß § 1 der Preisanordnung Nr. 561 durch die bauausführenden Betriebe, bei allen anderen Bauobjekten durch die Entwurfsbetriebe zu erfolgen. Den volkseigenen bauausführenden Betrieben werden die durch die Umrechnung entstehenden Kosten nicht erstattet. Das gleiche gilt für die volkseigenen bautechnischen Entwurfsbüros, soweit es sich um im Jahre 1955 für das Planjahr 1956 fertiggestellte Projekte handelt. Alle übrigen Umrechnungen von Kostenplänen sind nach den preisgesetzlichen Bestimmungen zu vergüten. Berlin, den 1. Januar 1956 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 561/1 Koeffizienten für die Umrechnung der Planbausummen der Bauhauptleistungen (ohne Nachweiskosten) von der Preisbasis 1955 auf Preisbasis 1956 Planpositionen der Schlüsselliste der Bauwirtschaft Bezirk 4110 4120 4130 70 4190 4180 4210 4240 70 4341/2/4 4220 30 43111 4310 ohne 43111 und 4316 4321 4323 4322 4324 4330 4316 4343/5/6 4380 Schwerin 0,93 0,94 0,94 1,01 0,95 0,93 0,93 0,91 0,86 0,85 0,98 Rostock 0,93 0,93 0,94 1,00 0,95 0,93 0,93 0,90 0,86 0,85 0,98 Potsdam 0,94 0,94 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,92 0,86 0,92 0,98 Neubrandenburg . 0,93 0,94 0,94 1,01 0,95 0,93 0,93 0,91 0,87 0,92 0,98 Frankfurt 1 0,93 0,94 0,94 1,01 0,96 0,93 0,94 0,91 0,85 0,92 0,98 Cottbus 0,94 0,94 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,92 0,88 0,98 0,98 Dresden 0,93 0,94 0,94 1,01 0,95 0,93 0,93 0,91 0,87 0,97 0,98 Karl-Marx-Stadt „ 0,94 0,94 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,92 0,86 0,96 0,98 Magdeburg 0,94 0,94 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,92 0,86 0,94 0,98 Halle 0,94 0,94 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,93 0,87 0,94 0,98 Suhl 0,94 0,94 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,93 0,86 0,95 0,98 Erfurt 0,95 0,95 0,95 1,02 0,96 0,93 0,94 0.93 0,86 0,98 0,98 Leipzig 0,94 0,95 0,95 1,01 0,96 0,93 0,94 0,92 0,88 0,94 0,98 Gera * 0,94 0,95 0,95 1,02 0,96 0,93 0,94 0,93 0,89 0,94 0,98 Berlin 0,93 0,94 0,94 1,00 0,95 0,93 0,93 0,89 0,87 0,90 0,98 Zweite Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, seltenen Metallen, Edelsteinen und echten Perlen sowie Erzeugnissen aus Edelmetallen, seltenen Metallen und Edelsteinen. Vom 4. Januar 1956 Auf Grund der §§11 und 14 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. September 1955 über den Verkehr mit Edelmetallen, seltenen Metallen, Edelsteinen und echten Perlen sowie Erzeugnissen aus Edelmetallen, seltenen Metallen und Edelsteinen (GBl. I S. 654) wird folgendes bestimmt: § l Rückgewinnungspflicht (1) Auf Grund des § 2 Buchst, d des Gesetzes sind alle Bezieher von Edelmetallen, die diese zur Ver- oder Bearbeitung erwerben oder bei denen zur Durchführung von Arbeiten Edelmetalle benötigt werden, verpflichtet, alle edelmetallhaltigen Abfälle und Rückstände wie beispielsweise Fällschlämme, Feilungen, Gekrätze aller Art oder unbrauchbares Einsatzmaterial bei dem VEB Hüttenwerk Halsbrücke, Gold-Silberscheideanstalt Halsbrücke, Bezirk Karl-Marx-Stadt, zurückgewinnen zu lassen. (2) Die Rentabilität der Rückgewinnung ist vom VEB Hüttenwerk Halsbrücke, Gold-Silberscheideanstalt Halsbrücke, Bezirk Karl-Marx-Stadt, feststellen zu lassem 1. DB (GBl. I 1955 S. 685) (3) Alle fotoplatten- und filmherstellenden Betriebe lassen ihre edelmetallhaltigen Produktionsabfälie oder -rückstände in folgenden Rückgewinnungsanlagen verarbeiten: Fotoplatten- und Filmabfälle: im eigenen Werk oder beim VEB (K) Filmverwertung Fürstenwalde, Fürstenwalde/Spree, Golmstraße 17/20. (4) Gegen Zahlung der Scheidekosten steht den unter Absätzen 1 und 3 genannten Auftraggebern das zurückgewonnene Edelmetall wieder zur Verfügung und ist als Zugang aus Rückgewinnung auszuweisen. (5) Der Filmverleih VEB Progress ist verpflichtet, alle aus dem Verleih herausgenommenen und nicht in das Archiv überführten Spielfilme der Rückgewinnung des darin enthaltenen Silbers zuzuführen. Der Aufkauf erfolgt vom VEB (K) Filmverwertung Fürstenwalde, Fürstenwalde/Spree, Golmstraße 17/20, zu dem gesetzlichen Preis ohne Zahlung der Prämie, bei gleichzeitigem Abzug der Rückgewinnungskosten. (6) Alle fotoplatten- und filmverarbeitenden Betriebe oder öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, die Fotoamateure berechtigt, alle anfallenden Fotoplatten-und Filmabfälle abzuliefern: a) bei Fotoplatten- und Filmabfällen: an den VEB (K) Filmverwertung Fürstenwalde, Fürstenwalde/Spree, Golmstraße 17/2/0.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der politischoperative UntersuchungshaftVollzug und die Maßnahmen des Strafvollzuges entsprechend der sozialistischen Gesetzlichkeit erfolgen und Störringen im Strafverfahren rechtzeitig erkannt und vorbeugend verhindert werden., Staatsanwaltschaftliche Aufsicht. Die Aufsicht über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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