Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 536

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 536 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 536); 536 Gesetzblatt Teil I Nr. 58 Ausgabetag: 30. Juni 1956 c) Rand Vertieft liegende sternartige Verzierungen. (2) Die Münzen bestehen aus einer Leichtmetalllegierung, haben einen Durchmesser von 25 mm, eine Randstärke von 2,1 mm und wiegen 2,5 g. § 2 Die bisher auf Grund der Bekanntmachung der Deutschen Notenbank vom 4. September 1948 über die Ausgabe von Geldzeichen (Banknoten und Münzen), die Ersatzleistung für beschädigte Geldzeichen und den Aufruf von Geldzeichen der Deutschen Notenbank, gemäß §§ 3 und 20 der Satzung der Deutschen Notenbank (ZVOB1. S. 433) ausgegebenen Banknoten der Deutschen Notenbank im Werte von 1 DM bleiben neben den Münzen weiter als gültige Zahlungsmittel im Umlauf. c 0 § 3 Durch die Ausgabe der Münzen gemäß § 1 wird der Geldumlauf in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erhöht. Für die neu zur Ausgabe gelangenden Münzen wird die Deutsche Notenbank den Gegenwert in Banknoten aus dem Umlauf ziehen. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Juni 1956 Deutsche Notenbank Kuckhoff Präsident Anordnung Nr. 2* übör die Festsetzung eines bergbaulichen Schutzgebietes. Vom 7. Juni 1956 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Aufbau folgendes angeordnet: § 1 (1) In den Kreisen Bitterfeld und Köthen, Bezirk Halle, wird gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung die von der Technischen Bergbauinspektion der Republik abgegrenzte Tagesoberfläche zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärt. (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung des bergbaulichen Schutzgebietes ist das von der Technischen Bergbauinspektion der Republik auf dem Lageplan den topographischen Karten im Maßstab 1:25 000 Wulfen, Blatt 4137; Köthen, Blatt 4237; Quellendorf, Blatt 4238; Raguhn, Blatt 4239; Gräfen-hainichen, Blatt 4240; Löbejün. Blatt 4337; Zörbig, Blatt 4338; Bitterfeld (West). Blatt 4339; Bitterfeid (Ost), Blatt 4340; Söllichau, Blatt 4341; Landsberg (bei Halle), Blatt 4438; Brehna, Blatt 4439, und Delitzsch, Blatt 4440 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 (1) Der Leiter der Technischen Bergbauinspektion der Republik hat unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung den Abteilungen Aufbau bei den Räten der Landkreise Bitterfeld und Köthen Ausferti- 1. Anordnung (GBl. I 1955 S. 851) gungen des in § 1 Abs. 2 genannten Lageplanes zu übergeben. (2) Die Abteilungen Aufbau bei den in Abs. 1 genannten Räten der Landkreise haben Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, Einsichtnahme in die Ausfertigungen des Lageplanes zu gestatten. § 3 Die in dem bergbaulichen Schutzgebiet gelegenen Grundstücke unterliegen den Baubeschränkungen gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) und gemäß § 5 der Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1951 (GBl. S. 582). § 4 (1) Uber die Durchführung sämtlicher Bauvorhaben auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger auf den dafür vorgesehenen Grundstücken entscheidet für den Bereich des bergbaulichen Schutzgebietes die Technische Bezirks-Bergbauinspektion Halle. Unberührt davon bleibt das Recht der Baugenehmigungsbehörde zur Nachprüfung des Bauvorhabens in bautechnischer oder sonstiger fachlicher Hinsicht. (2) Die Träger von Bauvorhaben in den Kreisen Bitterfeld und Köthen haben bereits vor Beginn der Vorprojektierung bzw. Projektierung die Bauvorhaben dem zuständigen Rat des Landkreises, Abteilung Aufbau, oder der sonst zuständigen Baugenehmigungsbehörde anzuzeigen. Die Baugenehmigungsbehörde hat die Entscheidung der Technischen Bezirks-Bergbau- . inspektion Halle herbeizuführen, ob das Bauvorhaben unter die Schutzvorschriften des Gesetzes fällt oder nicht. § 5 (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung erlöschen die Baugenehmigungen für die in dem bergbaulichen Schutzgebiet gelegenen Bauwerke, mit deren Bauausführung gemäß den Bestimmungen des § 6 des Gesetzes vom 14. März 1951 noch nicht begonnen ist. (2) Die erloschenen Baugenehmigungen sind von den Baugenehmigungsbehörden unter Hinweis auf diese Anordnung unverzüglich einzuziehen. Soweit andere Baugenehmigungsbehörden als die Abteilungen Aufbau bei den Räten der Landkreise Bitterfeld und Köthen zuständig sind, haben diese durch Anfrage bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion Halle festzustellen, welche Baugenehmigungen erloschen sind. § 6 (1) Die Bauherren haben die von ihnen begonnenen Bauvorhaben in den Kreisen Bitterfeld und Köthen der zuständigen Baugenehmigungsbehörde binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung mitzuteilen. Die Baugenehmigungsbehörde hat zu prüfen, ob die Schutzvorschriften des Gesetzes auf das bebaute Grundstück Anwendung finden. (2) Uber die weitere Gültigkeit der Baugenehmigungen für bereits begonnene Bauvorhaben in dem berg- \ baulichen Schutzgebiet entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion Halle. § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. Juni 1956 Ministerium für Kohle und Energie Goschütz Minister Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelklrchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 3, DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb. Berlin Ae? 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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