Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 523

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 523 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 523); Gesetzblatt Teil I Nr. 57 Ausgabetag: 27. Juni 1956 523 den Kalendermonats beantragt, so wird der Bescheid mit dem 1. des Monats wirksam, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. (2) Der Bescheid über die Zahlung einer Invalidenrente (§ 54 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über die Sozialpflichtversicherung) wird mit dem Tage wirksam, der auf den Wegfall der kurzfristigen Barleistungen folgt. Voraussetzung ist, daß bei Wegfall der kurzfristigen Barleistungen Invalidität bestand und vom Tage des Wegfalls an der Antrag innerhalb eines Monats gestellt wurde. Wird der Antrag später gestellt oder bestand kein Anspruch auf kurzfristige Barleistungen, so beginnt die Zahlung der Invalidenrente mit dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. (3) Die Hinterbliebenenrente wird von dem auf den Todestag folgenden Tag an gewährt, wenn der Antrag vor Ablauf 'des auf den Todestag folgenden Monats gestellt wurde. Von dieser Bestimmung bleibt unberührt die Bestimmung des § 56 Abs. 2 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über die Sozielpf licht Versicherung. War der Verstorbene Vollrentner, so beginnt die Zahlung der Hinterbliebenenrente frühestens mit dem 1. des Monats, der dem Todestag folgt. (4) Wenn Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Betriebsunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit vor Ablauf von 26 Wochen nach diesem Betriebsunfall oder der anerkannten Berufskrankheit endet, so wird Unfallrente vom Tage des Beginns der Arbeitsfähigkeit an gezahlt, wenn spätestens innerhalb eines Monats von diesem Zeitpunkt an der Antrag gestellt wird. Wird der Antrag später gestellt, so beginnt die Zahlung der Unfallrente mit dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. (5) Wird bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Betriebsunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit festgestellt, daß innerhalb von 52 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalles mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist, so beginnt die Zahlung der Unfallrente mit Beginn der 27. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles. § 3 Der § 13 der Verfahrensordnung wird wie folgt ergänzt: Eine Vertretung durch Hechtsanwälte ist nicht zulässig. § 4 Der § 22 der Verfahrensordnung erhält folgende Fassung: Die Zentrale Beschwerdekommission ist berechtigt, auf Antrag des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes Fehlentscheidungen der Bezirksbeschwerdekommission aufzuheben. Das Verfahren zur Aufhebung muß innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung der Bezirksbeschwerdekommission eingeleitet werden. § 5 Der § 32 der Verfahrensordnung erhält folgende Fassung: (1) Das Urteil ist zu verkünden. Ist das Urteil verkündet worden, genügt formlose Übersendung der Urteilsausfertigung an die Parteien. (2) Das Gericht kann in Ausnahmefällen auf Grund der mündlichen Verhandlung beschließen, daß das Urteil auf schriftlichem Wege ergeht. In diesem Fall ist die schriftliche Ausfertigung innerhalb von 14 Tagen nach der letzten mündlichen Verhandlung den Parteien zuzustellen. Der § 37 der Verfahrensordnung wird gestrichen. § 7 Der § 38 Abs. 1 der Verfahrensordnung erhält folgende Fassung: Über Ersatzansprüche der Sozialversicherung gegen die im § 2 der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951 (GBl. S. 957) genannten Personen und Betriebe aus Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen entscheiden die Arbeitsgerichte. § 8 Die beim Inkrafttreten dieser Anordnung bei den Arbeitsgerichten bereits anhängigen Sozialversicherungsstreitfälle, bei denen Ansprüche der Sozialversicherung. gegen Dritte geltend gemacht werden und die nicht unter § 7 fallen, sind an die zuständigen Gerichte abzugeben. § 9 § 1 dieser Anordnung tritt mit Wirkung vom 13. Mai 1953, die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung treten mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Mai 1956 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Macher Minister Anordnung Nr. 2* über wirtschaftliche Hilfe für Tuberkulosekranke. Vom 3. Mai 1956 § 1 Voraussetzung für die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe für Tuberkulosekranke ist das Vorliegen einer aktiven Tuberkulose, durch welche die Erwerbsfähigkeit des Kranken um mehr als die Hälfte der Leistungsfähigkeit eines Gesunden eingeschränkt wird. § 2 Als ambulante Behandlung gemäß § 1 Buchst, a der Anordnung vom 26. März 1954 über wirtschaftliche Hilfe für Tuberkulosekranke (GBl. S. 358) gilt auch die Betreuung und Überwachung von Kranken mit aktiver Tuberkulose in der Tuberkulose-Beratungsstelle bei der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. * 1 (l.) Anordnung (GBl. 1954 S. 358) 1. DB hierzu (GBl. 1954 S. 359);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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