Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 510

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 510 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 510); 510 Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 25. Juni 1956 menarbeit gewährleistet sein. Die staatlichen Tanzschulen sind verpflichtet, den Klassen für künstlerischen Taiiz fachliche Anleitung zu geben. (3) Die Schüler der Klassen für künstlerischen Tanz zahlen die für die Abteilung Kinder in der Gebührenordnung für Volksmusikschulen bestimmten Anerkennungsgebühren (Zweite Durchführungsbestimmung vom 3. Februar 1955 zur Verordnung [GBl. I S. 124]). (4) Die Einstellung der Lehrkräfte für die Klassen für künstlerischen Tanz und deren Vergütung wird durch dös Ministerium für Kultur bestätigt. Abschnitt III Betreuung und Anleitung des Volkskunstschaffens § 11 (1) Die Volksmusikschulen können die fachliche Betreuung Und Anleitung vön Volkskunstgruppen bei Vorhandensein geeigneter Fachkräfte in den Betrieben, Verwaltungen, den Grund-, Mittel- und Oberschulen übernehmen. (2) Die Angehörigen von Volkskunstgruppen Und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften „Junge Künstler“ der Pionierorganisation „Emst Thälmann“ können geschlossen oder auch in Teilgruppen am Unterricht in der Volksmusikschule teilnehmen. § 12 (1) Als fachliche Betreuung wird nur die regelmäßige Ableitung und Erziehung von Volkskunstgruppen und Arbeitsgemeinschaften durch die Volksmusikschulen bezeichnet. Die Pläne sind individuell für jede einzelne Volkskunstgruppe oder Arbeitsgemeinschaft aufzu-stellen. Hierbei haben die Leitung der Volkskunstgruppe oder der Arbeitsgemeinschaft, der Direktor oder Schulleiter, der Leiter des Interessenzirkels und der Pionierleiter bzw. FDJ-Sekretär der allgemeinbildenden Schule sowie die Schulleitung der Volksmusikschule zusammenzuarbeiten. (2) Über die fachliche Anleitung von Volkskunstgruppen sind zwischen dem Trägerbetrieb und der Volksmusikschule Jahres Verträge abzuschließen, die möglichst, dem Schuljahr der Volksmusikschule entsprechen sollen. Zwischen Volksmusikschulen und Grund-, Mittel- und Oberschulen sind Arbeitsvereinbarungen -abzuschließen. (3) Zwischen den Volksmusikschulen und den Bezirkshäusern für Volkskunst bzw. Volkskunstkabinetten sind feste Arbeitsvereinbarungen abzuschließen. § 13 Schulungen von Leitern der Volkskunstgruppen werden durch die Volkskunstkabinette durchgeführt. Für die Schulungen können Lehrkräfte der Volksmusik-, schule eingesetzt werden. § 14 (1) Der § 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 3. Februar 1955 zur Verordnung über die Volksmusikschulen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 124) wird durch folgenden Satz ergänzt: „MTS, LPG, VEG und „Oberschulen zahlen für die fachliche Anleitung ihrer Volkskunstgruppen einen monatlichen Pauschalbetrag von 25 DM für -wöchentlich zwei Unterricht unden.“ (2) Für die fachliche Anleitung der Volkskunstgruppen und Arbeitsgemeinschaften der „Jungen Künstler“ der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ werden keine Unterrichtsgebühren erhoben. (3) Lehrlinge in Berufen des Musikinstrumenten-baues, für die das Spielen des von ihnen hergestellten Instrumentes zu den Tätigkeltsmerkmälen der Berufsausbildung zählt, können kostenlos Instrumentalunterricht an den Volksmusikschulen erhalten, wenn sie in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis stehen. Dieser Unterricht ist als Gruppenunterricht durchzuführen. Abschnitt IV Inkrafttreten § 15 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Juni 1956 Ministerium für Kultur Dr. h. c. Joh. R. Becher Minister Zwanzigste Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal, für die Meister und für das leitende kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Volkseigene Baustoffindustrie Vom 18. Mai 1956 Auf Grund des § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal, für die Meister und für das leitende kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. I S. 135) wird folgendes bestimmt: § 1 Der § 5 der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 27. Januar 1956 zur Verordnung über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal, für die Meister und für das leitende kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben Volkseigene Baustoffindustrie (GBl. I S. 116) erhält folgende Fassung: Zu § 4 der Verordnung: Für die zentralgeleitete Baustoffindustrie findet die Musterprämientabelle A und für die volkseigene örtliche Baustoffindustrie die Musterprämientabelle B Anwendung Für die zum Bereich Baustoffindustrie gehörenden Industriezweige wurden gemäß der Anlage 3 der Verordnung vom 17. Februar 1955 folgende Koeffizienten festgelegt: Übriger Bergbau (zentralgeleitet) Zementindustrie (zentralgeleitet) Übrige Baustoffe (zentralgeleitet) örtliche Baustoffindustrie 1,5 (Anlage 1) 1,2 (Anlage 2) 1.0 (Anlage 3) 1.0 (Anlage 4) 19. DB (GBL i s. il0);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wird vorbeugende Wirkung auch gegen den konkreten Einzelfall ausgeübt. Die allgemein soziale Vorbeugung stößt daher aus der Sicht der Untersuchungsergebnisse der größere Bereich von Personen, der keine Fragen stellt Weil er schon auf seinem Entwicklungsweg zu der Überzeugung kam.

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