Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 485

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 485 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 485); Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 22, Juni 1956 485 Verordnung zur Änderung der Verordnung über KUndigungsrecht. Vom 17. Mai 1956 Zur Änderung der Verordnung vom 7. Juni 1951 über Kündigungsrecht (GBl. S. 550) wird folgendes verordnet: § 1 Der § 2 der Verordnung vom 7, Juni 1951 erhält folgende Fassung: (1) Mit Personen, mit denen Einzelverträge schriftlich abgeschlossen werden, sind Kündigungsfristen und -termine im Einzelvertrag zu vereinbaren. Die §§ 4 bis 7 dieser Verordnung finden insoweit keine Anwendung. (2) Mit Angehörigen der Intelligenz und technischen Kräften mit Spezialerfahrungen, die in volkseigenen und gleichgestellten Betrieben, Organen der staatlichen Verwaltung, staatlich-wissenschaftlichen Instituten oder sonstigen mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Institutionen tätig sind und mit denen keine Einzelverträge abgeschlossen wurden, können Kündigungsfristen bis zur Dauer von drei Monaten und Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigungsfristen und -termine sind in den Arbeitsverträgen festzulegcn. Ist eine entsprechende Vereinbarung erfolgt, so finden die §§ 4 bis 7 dieser Verordnung Insoweit keine Anwendung. (3) Die speziellen Vorschriften für Lehrkräfte bleiben hiervon unberührt. § 2 Der § 8 der Verordnung erhält folgende Fassung: (1) Zeitlich begrenzte Arbeitsrechtsverhältnisse sind bis zu einer Dauer von sechs Monaten zulässig und bedürfen bei einer Dauer über einen Monat hinaus der Schriftform, Wird ein Arbeitsrechtsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit fortgesetzt, so finden unter Anrechnung der vorangegangenen Beschäftigungszeit die Bestimmungen der §§ 4 und 5 entsprechende Anwendung. Die Begründung mehrerer unmittelbar aufeinanderfolgender zeitlich begrenzter Arbeitsrechtsverhältnisse zwischen den gleichen Vertragspartnern ist nicht zulässig. (2) Durch Einzelverträge können zeitlich begrenzte Arbeitsrechtsverhältnisse für die Dauer von mehr als sechs Monaten begründet werden. Das gleiche gilt für Arbeitsverträge mit Kulturschaffenden, die an Theater, Film, Bühne oder ähnlichen Einrichtungen beschäftigt sind. Der Personenkreis der Kulturschaffenden ist in Kollektivverträgen näher zu bezeichnen. Die Begründung mehrerer aufeinanderfolgender zeitlich begrenzter Arbeitsrechtsverhältnisse ist zulässig. § 3 Die Bezeichnungen „Arbeitsvertragsverhältnis“ in der Verordnung werden durch „Arbeitsrechtsverhältnis“ ersetzt. § 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1956 Der Min’wcterrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Arbeit Der Ministerpräsident und Berufsausbildung Grotewohl Macher Minister Verordnung zur Änderung der Verordnung über Erholungsurlaub. Vom 1. Juni 1956 Zur Änderung der Verordnung vom 7. Juni 1951 über Erholungsurlaub (GBl, S. 547) wird folgendes verordnet: § 1 Der § 2 Abs. 2 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Ist die Gewährung des Urlaubs im Urlaubsjahr ohne Gefährdung der notwendigen Aufgaben des Betriebes infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder infolge Arbeitsbefreiung alleinstehender Erziehungsberechtigter wegen Pflege des erkrankten Kindes nicht möglich, so hat der Werktätige den Urlaub bis zum 31. März des nachfolgenden Urlaubsjahres anzutreten.“ § 2 Der § 5 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(1) Der Grundurlaub beträgt 12 Arbeitstage für Arbeiter und Angestellte über 18 Jahre. (2) Der Urlaub beträgt: a) 18 bis 24 Arbeitstage für Beschäftigte, die schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten auszuführen haben. Der Urlaub ist je nach der Schwere oder der Gesundheitsgefährdung der Arbeit zu staffeln. Wird die schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeit nicht über das ganze Jahr ausgeübt, so ist der Urlaub anteilmäßig für die Zeit zu gewähren, während der der Werktätige unter den erschwerten Bedingungen gearbeitet hat. Die Urlaubsdauer wird von der Betriebsleitung im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Arbeitsschutzkommission nach Maßgabe des dieser Verordnung als Anlage beigefügten Verzeichnisses der schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten festgesetzt; b) 18 bis 24 Arbeitstage für Beschäftigte mit besonders verantwortlicher Tätigkeit, insbesondere Leiter von selbständigen Dienststellen, Werkleiter, Hauptbuchhalter, Ingenieure, Meister, Abteilungsleiter und andere Beschäftigte ähnlicher Kategorien nach Vereinbarung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung ; c) 18 Arbeitstage für Jugendliche, die bis zum 1. Januar des Urlaubsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; d) 21 Arbeitstage für Jugendliche, die bis zum 1'. Januar des Urlaubsjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; e) für Jugendliche erhöht sich der Grundurlaub um 6 bis 12 Arbeitstage, wenn sie bei ihrer Arbeit die unter Buchstaben a oder b aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. (3) Anerkannte Verfolgte des Naziregimes, Schwerbeschädigte, die durch einen Körperschaden in ihrer;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und ells und feindlich rsgUti sOrdnung renitent, provokatorisch in Erscheinung treten, und im Aufträge des Gegners oder aus eigener Motivation heraus Provokationen in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die auf die Aus-, lieferung der fahnenflüchtigen Mörder besteht und diese Position bei allen Verhandlungen mit den Justizorganen der und von Berlin vertritt.

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