Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 478

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 478 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 478); 478 Gesetzblatt Teil I Nr. 54 Ausgabetag: 16. Juni 1956 b) der Abschluß einer zusätzlichen (kombinierten) Behandlung durch den Arzt, der diese zusätzliche (kombinierte) Behandlung vorgenommen hat; c) der Abschluß einer Rezidiv- oder Metastasenbehandlung durch den Arzt, der diese Behandlung durchgeführt hat § 5 Ein Jahr nach Beginn der Erstbehandlung und dann vier Jahre lang mindestens alle 12 Monate einmal hat der Arzt, der die Hauptbehandlung vorgenommen hat, eine Kontrolluntersuchung durchzuführen und das Ergebnis der zuständigen Betreuungsstelle für Geschwulstkranke anzuzeigen. § 6 Über jede bei der Obduktion festgestellte Geschwulsterkrankung ist durch den obduzierenden Arzt der zuständigen Betreuungsstelle für Geschwulstkranke Anzeige zu erstatten. § 7 (1) Die Anzeigen nach §§ 4 bis 6 sind innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Betreuungsstelle für Geschwulstkranke zu erstatten. (2) Die Art der Meldung nach §§ 1 und 3 bis 6 richtet sich nach den vom Ministerium für Gesundheitswesen zu erlassenden Anweisungen unter Benutzung der in diesen Anweisungen festgelegten Vordrucke. (3) Die Betreuungsstelle für Gesell wulstkranke hat je eine Ausfertigung der Anzeige gemäß §§ 1 und 3 bis 6 über die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes an das Ministerium für Gesundheitswesen zu übersenden. § 8 (1) Wer Anzeigen nach §§ 1 und 3 bis 6 unterläßt, nicht rechtzeitig oder unrichtig erstattet, wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 DM bestraft. (2) Das Ordnungsstrafverfahren ist von der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises durchzuführen.- (3) Der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides und die Durchführung des Verfahrens bestimmen sich nach den Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 9 Wer als Arzt Geschwulsterkrankungen behandelt, ohne nach § 2 berechtigt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 1000 DM oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist § 10 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Gesundheitswesen. § 11 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Verordnung vom 24. Juli 1952 über die Meldung von Geschwulsterkrankungen (GBl. S. 632), die Erste Durchführungsbestimmung vom 20. Oktober 1952 (GBl. S. 1124) und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 28. Oktober 1952 (GBl. S. 1125) außer Kraft. Berlin, den 17. Mai 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministenum Der Ministerpräsident für Gesundheitswesen Grotewohl Steidle Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Verbesserung der Behandlung von Geschwulsterkrankungen. Vom 17. Mai 1956 Auf Grund des § 1 Abs. 2 und § 10 der Verordnung vom 17. Mai 1956 zur Verbesserung der Behandlung von Geschwulsterkrankungen (GBl. I S. 477) wird folgendes bestimmt: § 1 Geschwulsterkrankungen im Sinne der Verordnung sind: 1. Karzinome aller Art wie Kankroid (Spinaliom, Stachelzellkrebs) und gemischtzelliges (basospinozelluläres) Karzinom der Haut, malignes Papillom, maligne Adenome (wuchernde Struma Langhans, maligne Parastruma u. dgl.) und Morbus Paget der Mamma Basaliom (Basalzellenkrebs, Ulcus rodens) Karzinoid Hypernephrom (Grawitz-Tumor) Seminom u. a. Seltene maligne Tumoren des Hodens wie Spermatobiastom, Disgerm in om u. dgL Chorionepitheliom und seltene maligne Tumoren des placentaren Gewebes wie maligner Placentarpolyp, maligne Blasenmole u. dgl. Teratoblastom (embryonales Teratom) und andere seltene maligne Kleingeschwülste wie entartete Dermoidcyste u. dgl. Karzino-Sarkom und andere maligne Mischgeschwülste 2. Sarkome aller Art und Sarkomatosen Melanoblastom (malignes Melanom, Melanozytoblastom) und andere ‘seltene maligne Tumoren des pigmentbildenden Gewebes wie malignes Chromatophorom u. dgl. Mykosis fungoides (Granuloma fungoides) Lymphogranulomatose (Hodkin’sche Krankheit, Hod-kin’s [Para-] Granulomalignes Granulom) Plasmozytom (Multiples Myelom, Myelozytom, Plasmazellmyelom, Kahler’sche Krankheit) Brill-Sommers’sche Krankheit (groß-follikuläres Lymphoblastom oder Lymphom) Retikuloendotheliose (Retikulose) 3. Leukosen (Leukämien) aller Art einschließlich Polycythaemia vera (Osler-Vaquez-sehe Krankheit) 4. Alle Geschwülste (auch die gutartigen) des Gehirns und Rückenmarks einschließlich deren Häute, der Hypophyse und der Hirnnerven (wie z. B. Akustikusneurinom) 5. Andere seltenere bösartige Geschwülste wie Meristom, Zytoblastom, Thymom, Lym-phoepitheliom, Chlorom (Leukom), malignes Chordom, malignes Chondrom, malignes Hamartom, malignes Adamantinom, malignes Myom, maligne Peri-Meso- und Endotheliome, maligne Tumoren des Nervengewebes (Sympathikoblastom, malignes Phäochromozytom, malignes Neurom, malignes Retinablastom u. a.), maligne Brenner-, Granulosa-und Thekazelltumoren sowie Arrhenoblastom und Disgerminom des Ovars u. dgl. 6. Folgende Präkanzerösen; Xeroderma pigmentosum Melanosis circumscripta praecancerosa (Lentigo maligna);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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