Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 434

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 434 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 434); 434 Gesetzblatt Teil I Nr. 50 Ausgabetag: 6. Juni 1956 Die Bildung von Vereinigungen, deren Ziel darin besteht, die Freikörperkultur zu organisieren, zu fördern oder zu propagieren, ist untersagt. § 3 Auf Grund der Ermächtigung des Ministerrates vom / 17. Mai 1956 wird folgendes angeordnet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 DM oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 10. Juli 1942 zur Regelung des Badewesens (RGBl. I S. 461) außer Kraft. Berlin, den 18. Mai 1956* Ministerium des Innern M a ron Minister * I. II. Anordnung über die Besteuerung der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und ihrer Gesellschafter. Vom 29. Mai 1956 Auf Grund des § 13 der Abgabenordnung (RGBl. I 1931 S, 161) wird folgendes angeordnet: I. Allgemeines § 1 (1) Für die Besteuerung der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und ihrer Gesellschafter finden die geltenden steuerlichen Vorschriften Anwendung, soweit im folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Die Besteuerung der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und ihrer Gesellschafter nach dieser Anordnung erfolgt ab dem im Gesellschafts vertrag festgelegten Beginn des ersten Geschäftsjahres. II. Bilanzaufstellung § 2 Schlußbilanz des Privatbetriebes (1) Der Betrieb, an dem die Deutsche Investitionsbank im Wege der staatlichen Beteiligung Gesellschaftsrechte erwirbt, hat auf den Tag vor dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Beginn des ersten Geschäftsjahres des Betriebes mit staatlicher Beteiligung eine Schlußbilanz unter Beachtung der für die Besteuerung der Privatbetriebe maßgebenden steuerlichen Vorschriften aufzustellen. (2) Der Schlußbilanz muß eine den steuerlichen Anforderungen entsprechende körperliche Inventur zugrunde liegen. Einbringung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens des Privatbetriebes in den Betrieb mit staatlicher Beteiligung § 3 (1) Die Umwandlung eines Privatbetriebes in einen Betrieb mit staatlicher Beteiligung bleibt ohne steuerliche Folgen, wenn nachstehende Grundsätze beachtet werden: a) Grundstücke können mit dem Buchwert oder mit dem Einheitswert eingebracht werden. b) Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens können insgesamt mit dem Buchwert oder höchstens mit der Summe der der Vermögensbesteuerung zugrunde gelegten Teilwerte eingebracht werden. c) Gewerbeberechtigungen und sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit dem Buchwert einzubringen. (2) Für die in Abs. 1 unter Buchstaben a und b genannten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann jeder beliebige Wertansatz zwischen den Buchwerten einerseits und dem Einheitswert bzw. der Summe der Teilwerte andererseits angesetzt werden. § 4 (1) Die Summe der Teilwerte für Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens nach § 3 Abs. 1 Buchst, b im Zeitpunkt der Einbringung in den Betrieb mit staatlicher Beteiligung kann aus der letzten steuerlichen Vermögensermittlung abgeleitet werden. Die Summe der Teilwerte ist dann wie folgt zu bestimmen: Summe der Teil werte nach der letzten Vermögensermittlung zuzüglich in Anspruch genommener Sonderabschreibungen, soweit diese die normale Absetzung für Abnutzung übersteigen, zuzüglich Buchwerte für Neuanschaffungen und* Erhöhungen der Buchwerte durch Generalreparaturen, abzüglich Teilwerte der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter, abzüglich der in Anspruch genommenen Absetzungen für Abnutzung. Die Zu- und Abrechnungen sind jeweils für den Zeitraum vom Tage der letzten Vermögensermittlung bis zum Tage der Schlußbilanz des ein-gebrachten Betriebes vorzunehmen. Danach sind die Teilwerte der Wirtschaftsgüter abzusetzen, die im Zuge der Umwandlung nicht in den Betrieb mit staatlicher Beteiligung eingebracht werden. (2) Die Teilwerte der Wirtschaftsgüter, die einer Generalreparatur unterzogen worden sind, dürfen 75 % der Neuanschaffungswerte nicht übersteigen. § 5 (1) Werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz des Betriebes mit staatlicher Beteiligung nach § 3 höher bewertet als in der Schlüß-bilanz des Privatbetriebes, so sind die dadurch aufgedeckten stillen Reserven von den Wertberichtigungskonten der betreffenden Anlagegegenstände abzusetzen bzw. sind, soweit Wertberichtigungskonten nicht geführt werden müssen, die betreffenden Anlagekonten zu erhöhen. Eine Erhöhung der Anlagekonten kommt nur insoweit in Betracht, als die aufgedeckten stillen Reserven die ausgewiesenen Wertberichtigungen übersteigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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