Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 401

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 401 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 401); Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 23. Mai 1956 401 Post ist mit der Bezeichnung „Irrläufer“, dem Stempel der weitergebenden Dienststelle und dem Datum der Weitergabe zu versehen. § 26 Terminsachen (1) Die das Posteingangsbuch führenden Mitarbeiter überwachen die Erledigung der Schriftstücke. (2) Das gleiche trifft auch auf die Überwachung der vom zuständigen Leiter für den Einzelfall oder generell angeordneten Bearbeitungsfristeri zu. (3) Bei Nichteinhaltung der Fristen haben sie zu erinnern und den zuständigen Leiter davon in Kenntnis zu setzen. § 27 Bearbeitung von Vorschlägen und Beschwerden Für die Bearbeitung von Vorschlägen und Beschwerden gelten die dazu erlassenen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 6. Februar 1953 über die Prüfung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen (GBl. S. 265). Verkehr mit Bürgern und anderen Dienststellen § 28 Auskünfte (1) Die Erläuterung der Politik der Regierung und der dazu ergangenen gesetzlichen Bestimmungen ist Pflicht aller Mitarbeiter. (2) Die Erteilung von Auskünften ist untersagt, sofern durch sie die Schweigepflicht verletzt wird. (3) Die Erteilung von Auskünften an die Volkskammer, ihr Präsidium und die Ausschüsse regelt Artikel 64 der Verfassung. (4) Anderen Dienststellen sind Auskünfte nur dann zu erteilen, wenn ihnen durch gesetzliche Bestimmungen das Recht verliehen wurde, Auskünfte einzuholen und ihre Vertreter sich durch ein Dokument als dazu berechtigt ausweisen können. ; § 29 Akteneinsicht (1) Die Einsichtnahme in Akten ist Personen, die nicht unmittelbar daran mitarbeiten, nicht zu gewähren. (2) Die Abgeordneten der Volkskammer sind dazu berechtigt, wenn durch Beschluß der Volkskammer, des Präsidiums der Volkskammer oder eines ihrer Ausschüsse ein Auftrag dazu erteilt ist. Die Einsichtnahme in Verschlußsachen bedarf der Zustimmung des (Leiter). (3) Für die Akteneinsicht anderer Personen gilt § 28 Abs. 4 sinngemäß. § 30 Verkehr mit Presse, Rundfunk, Nachrichten- und Bilddiensten (1) Alle dienstlichen Veröffentlichungen und Mitteilungen an Presse, Rundfunk, Nachrichten- und Bilddienste, die über fachliche Mitteilungen hinausgehen, sind nach Unterzeichnung durch den (Leiter) dem Presseamt beim Ministerpräsidenten zur Veröffentlichung zuzuleiten. Uber fachliche Mitteilungen wird das Presseamt beim Ministerpräsidenten durch Abschrift informiert Davon werden Publikationen dann nicht berührt, wenn diese von Mitarbeitern des Staatsapparates ohne Angabe ihrer dienstlichen Eigenschaft veröffentlicht werden. (2) Der Pressereferent ist für die Verbindung mit dem Presseamt beim Ministerpräsidenten verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Presseamt beim Ministerpräsidenten vermittelt er der Presse Informationen und Artikel zur Popularisierung von Gesetzen, Verordnungen usw., die das Arbeitsgebiet do* (Organ) betreffen. (3) Pressekonferenzen staatlicher Organe sind entweder vom Presseamt beim Ministerpräsidenten oder in Abstimmung mit diesem durchzuführen. (4) a) Wenn Vertreter ausländischer Zeitungen, Nach- richten- oder Bilddienste sowie des Rundfunks um eine öffentlich zu verwertende Unterredung (Interview) bei einem der Minister, Staatssekretäre oder Angestellten nachsuchen, ist das Presseamt beim Ministerpräsidenten zu informieren. Das gilt auch dann, wenn es sich um rein fachliche Gebiete handelt. b) Die Unterredung soll stets nur unter der Bedingung gewährt werden, daß der zu veröffentlichende Wortlaut vorher dem Minister oder dem von ihm Bevollmächtigten sowie dem Presseamt beim Ministerpräsidenten zur Durchsicht vorgelegt wird. c) Werden außenpolitische Fragen besprochen, sind grundsätzlich das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und das Presseamt beim Ministerpräsidenten zu beteiligen. d) In jedem Falle entscheidet das Presseamt beim Ministerpräsidenten, ob, wann und auf welche Weise die Unterredung auch in der deutschen Presse zu veröffentlichen ist. § 31 Verkehr mit ausländischen Dienststellen Für den Verkehr mit ausländischen Dienststellen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 22. Januar 1953 über den Verkehr mit ausländischen Dienststellen (GBl. S. 165). Schlußbestimmungen § 32 Jedem Mitarbeiter ist bei Beginn seiner Tätigkeit a) das Statut des (Organ), b) der sein Aufgabengebiet umfassende Teil de Arbeitsverteilungsplanes, c) die Arbeitsordnung des (Organ), d) die Hausordnung durch den Leiter der (Hauptverwaltung, Hauptabteilung, Abteilung) zur Kenntnis zu bringen und zu erläutern. Die Kenntnisnahme ist durch Unterschrift zu bestätigen und zu den Kaderakten zu nehmen. § 33 (1) Diese Arbeitsordnung gilt für (2) Sie tritt mit Wirkung vom in Kraft. (3) Verstöße gegen die in dieser Arbeitsordnung festgelegten Pflichten können disziplinarisch geahndet werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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