Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 400

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 400 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 400); 400 Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 23. Mai 1956 (2) Für die Behandlung von Verschlußsachen und Siegelzimmern gelten die Weisungen des Ministeriums des Innern. Dienstsiegel sind Verschlußsachen. (3) Arbeitsunterlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des ,;*. (Leiter der Hauptverwaltung, Hauptabteilung und selbständigen Abteilung) außer Haus genommen werderu § 17 Aktenplan Der Hauptverwaltungsleiter, Hauptabteilungsleiter, Leiter selbständiger Abteilungen hat einen Aktenplan aufzustellen, der als Grundlage für die gesamte Aktenführung dient. Die Überwachung der Schriftgutablage sowie die Anleitung für eine einheitliche Aktenführung obliegt dem Verwaltungsarchivar. § 18 Aktenvermerke Protokolle (1) Jeder Mitarbeiter hat über wichtige Telefongespräche, Besprechungen und Vereinbarungen einen Aktenvermerk anzufertigen. (2) Zu diesem Zweck ist ein Arbeitsbuch anzulegen, das mit numerierten Seiten ausgegeben wird. Bei Arbeitsplatzwechsel oder Ausscheiden des Mitarbeiters ist das Arbeitsbuch dem * * 8 ([Leiter] Leiter der Hauptverwaltung, Hauptabteilung und selbständigen Abteilung) zu übergeben. (3) Von besonders wichtigen Besprechungen ist eine Niederschrift anzufertigen. Sind mehrere Dienststellen an einer Besprechung beteiligt, so ist diesen vom Federführenden eine Abschrift der Niederschrift zuzustellen. § 19 Wiedervorlagen (1) Kann ein Schriftstück nicht sofort bearbeitet und abgeschlossen werden, so ist ein Zwischenbescheid innerhalb von zehn Tagen zu erteilen und Wiedervorlage zu verfügen. (2) Der Grund der Wiedervorlage ist kenntlich zu machen. § 20 Archiv Für die Behandlung von Archivgut gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 13. Juli 1950 über das Archivwesen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 661), die dazu ergangene Erste Anordnung vom 13. Juli 1950 zur Durchführung der Verordnung über das Archivwesen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 836) und die Anordnung vom 26. Februar 1951 zur Errichtung von Verwaltungsarchiven (MinBl. S. 29). § 21 Zu den Akten Sind Schriftstücke von grundsätzlicher Bedeutung oder enthalten sie archivwürdiges Schriftgut entsprechend der Anordnung vom 26. Februar 1951 zur Errichtung von Verwaltungsarchiven, so ist nach ihrer Bearbeitung „zu den Akten“ zu verfügen. § 22 Ablage (1) Erledigte Schriftstücke, die nicht archivwürdiges Schriftgut enthalten und für die Akten nicht erforderlich sind, sind mit der Verfügung „Ablage“ abzuschließen. (2) Abzulegendes Schriftgut ist in geeigneter Weise zu sammeln und kann nach Anordnung des zuständigen Hauptverwaltungs-, Hauptabteilungs- und selbständigen Abteilungsleiters in zwei Jahren dem Verwaltungsarchiv zur Vernichtung übergeben werden. Behandlung der Posteingängc § 23 Postbeförderung Die Postbeförderung zwischen den Dienststellen regelt sich nach den Bestimmungen des Ministers des Innern. § 24 Posteingang (1) Die Post wird durch die Poststelle geöffnet, mit dem Eingangsstempel versehen und an die zuständige Hauptverwaltung, Hauptabteilung, Abteilung weitergeleitet. Der Briefumschlag ist dem Schriftstück beizufügen, wenn aus diesem der Einsender oder das Datum nicht deutlich erkennbar ist. Anlagen sind auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und Abweichungen auf dem Schriftstück zu vermerken. Rechnungen ist der Briefumschlag immer beizufügen. (2) Ist der Empfänger der Post nicht klar erkennbar, entscheidet das Sekretariat des 3 * % . * (Leiter) über die Zuständigkeit. (3) Einschreibesendungen werden gegen Empfangsbescheinigung im. Posteingangsbuch an die zuständige Hauptverwaltung, Hauptabteilung, selbständige Abteilung weitergegeben. (4) Geld- und Wertsendungen gehen unmittelbar an die Haushaltsstelle. Für die Hauptverwaltung, Hauptabteilung, Abteilung bestimmte Schriftstücke leitet die Haushaltsstelle mit einem Vermerk über den Empfang der Wertsendung unverzüglich an die zuständige Stelle. § 25 Behandlung des Posteingangs (1) Die Leiter haben dafür Sorge zu tragen, daß sich jederzeit der Eingang und Verbleib einer Postsache oder eines Arbeitsvorganges feststellen läßt. (2) Die in den Sekretariaten des . i . (Leiter) und seiner Stellvertreter sowie in den Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen, Abteilungen eingehende Post ist dort in einem Posteingangsbuch zu registrieren und mit dem Eingangsstempel zu versehen. (3) Das Posteingangsbuch muß jederzeit über den Verbleib des einzelnen Schriftstückes Aufschluß geben. Über die Weitergabe von Schreiben und Vorgängen muß von dem das Schriftstück abgebenden Bearbeiter im Posteingangsbuch ein entsprechender Vermerk veranlaßt werden. (4) Die zuständigen Leiter legen in ihrem Geschäftsbereich fest, welche Arten von Posteingängen ihnen vorgelegt werden müssen. (5) Die Weiterleitung der Schriftstücke an die Bearbeiter erfolgt über die * * . s * . (Abteilungsleiter, Hauptreferenten). (6) Eingänge, für die die Hauptverwaltung, Hauptabteilung. Abteilung nicht zuständig ist, sind sofort an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die fehlgeleitete;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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