Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 394

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 394 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 394); 394 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 22. Mai 1956 (2) Diese Kontrolle erstreckt sich auf: 1. die Einhaltung der demokratischen Gesetze; 2. den Schutz der Käuferinteressen u. a. durch a) kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung, b) Einhaltung der Sortiments-und Qualitätsbestimmungen der Waren sowie der Mindestsortimentslisten, c) Einhaltung von Maß und Gewicht, d) Preise und Preisauszeichnungen, e) Eirrhaltung der Hygienevorschriften, f) schnelle Bearbeitung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen, g) Beachtung der Mängelrügen, h) Hebung der Verkaufskultur; 3. den Schutz und die Mehrung des gesellschaftli:hen Eigentums im Handel u. a. durch Maßnahmen zur a) Einhaltung der Betriebsvorschriften, b) Verbesserung der Arbeitsorganisation, Verkaufstechnik und Werbung, c) Bekämpfung von Bruch, Schwund und Manko, d) Sicherung gegen Diebstahl und Schiebertum. (3) Die Staatliche Handelsinspektion führt ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und den Leitungen der Gewerkschaften, ihren „Kommissionen für Versorgungsfragen“, insbesondere mit deren Arbeiterkontrolleuren und anderen gesellschaftlichen Organisationen durch. § 5 (1) Die Mitarbeiter der Staatlichen Handelsinspektion sind berechtigt, im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben von Mitarbeitern der ihrer Kontrolle unterliegenden Betriebe, Verwaltungen und sonstigen Institutionen Auskünfte zu fordern, in Dokumente und Unterlagen einzusehen und Auflagen zur Beseitigung von Mängeln zu erteilen. (2) Das Recht, Auskünfte zu verlangen und in Dokumente und Unterlagen einzusehen, besteht auch gegenüber den Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Bezirke. (3) Die Mitarbeiter der Staatlichen Handelsinspektion sind verpflichtet, alle ungesetzlichen Handlungen und Mängel in der Arbeit der ihrer Kontrolle unterliegenden Betriebe, Verwaltungen und sonstigen Institutionen aufzudecken und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen. § 6 (1) Gegen Verfügungen der Staatlichen Handelsinspektion kann der Betroffene binnen einer Woche nach dem Empfang schriftlich Beschwerde bei der verfügenden Dienststelle der Staatlichen Handelsinspektion einreichen. Hilft diese nicht ab, so ist sie verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich an die übergeordnete Dienststelle weiterzureichen. Diese entscheidet innerhalb einer Woche endgültig. (2) Die Beschwerde hat keine auf6chiebende Wirkung. § 7 Verletzen Mitarbeiter der der Kontrolle der Staatlichen Handelsinspektion unterliegenden Betriebe, Verwaltungen und sonstigen Institutionen die sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Pflichten, so sind der Leiter der Hauptabteilung Staatliche Handelsinspektion im Ministerium für Handel und Versorgung und die Leiter der Abteilungen Staatliche Handelsinspektion der Räte der Bezirke berechtigt, nach den geltenden Bestimmungen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorzuschlagen. § 8 (1) Wer vorsätzlich die gemäß § 5 erteilten Auflagen zur Beseitigung von Mängeln nicht oder falsch ausführt, wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft. (2) Die Ermittlungen in Ordnungsstrafverfahren nach Abs. 1 sind von der Staatlichen Handelsinspektion durchzuführen. (3) Die Staatliche Handelsinspektion ist berechtigt, Ermittlungen auch in solchen Fällen von Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet des Binnenhandels durchzuführen, in denen nach §§ 20 ff. der Wirtschaftsstrafverordnung in der Fassung vom 29. Oktober 1953 (GBl. S. 1077) eine Ordnungsstrafe auszusprechen ist. (4) Für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gelten die Vorschriften der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 9 Soweit bei Kontrollen Verstöße festgestellt werden, die das Aufgabengebiet anderer staatlicher Organe betreffen, sind diese davon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Vorgänge zur weiteren Veranlassung zuzuleiten. § 10 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Handel und Versorgung. § 11 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die Bestimmung des § 8 Abs. 1 tritt zwei Wochen nach Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Mai 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium Der Ministerpräsident für Handel und Versorgung G rote wohl Wach Minister Preisanordnung Nr. 576. Anordnung über Schiffcrentgelte in der Binnenschiffahrt der Deutschen Demokratischen Republik Vom 30. April 1956 Zur weiteren Förderung des Vertragswesens zwischen den volkseigenen Deutschen Schiffahrts- und Umschlagsbetrieben (DSU) und der Privatschiffahrt wird für die Zahlung von Schifferentgelten in der Binnenschiffahrt folgendes angeordnet: § 1 (1) Die DSU-Betriebe zahlen für die Bereitstellung von Binnenschiffsraum für die Zeit der Be- und Entladung sowie zum Transport der laut Schlußschein übernommenen Güter für jede Ladungsreise bei voller Ausnutzung der vorhandenen Tauchtiefe auf den zu durchfahrenden Wasserstraßen für Mengen ab 50 000 kg eine Tonnenkilometervergütung, die sich aus der Anlage zu dieser Preisanordnung ergibt;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß bis zur Verpflichtung die Möglichkeit der Durchführung anderer politisch-operativer Maßnahmen einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung offenbleibt. Dazu erforderliche Entscheidungen sind vom bestätigungsberechtigten Leiter einzuholen.

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