Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 393

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 393 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 393); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 22. Mai 1956 393 Ziele des Volkswirtschaftsplanes nicht verändern, vorzunehmen; 3. Berichte der Minister, Staatssekretäre m. e. G. und Leiter anderer zentraler Organe der staatlichen Verwaltung und der Vorsitzenden der örtlichen Räte sowie verantwortlicher Mitarbeiter der Ministerien, Staatssekretariate m. e. G. und anderen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung sowie der örtlichen Räte über den Verlauf der Planerfüllung anzufordern. (2) Die Staatliche Plankommission hat eine Kaderreserve zu bilden aus geeigneten Absolventen unserer Hcch- und Fachschulen und aus den besten Planungs-kädern sowie anderen wissenschaftlichen und technischen Kadern der Ministerien, Staatssekretariate m. e. G. und der anderen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und der örtlichen Räte sowie der ihnen unterstellten -Betriebe. V. Struktur und Arbeitsweise der Staatlichen Plankommission § 17 Bei der Staatlichen Plankommission besteht ein Wissenschaftlich-Technischer Rat aus Wissenschaftlern und Spezialisten für die Begutachtung der Perspektivpläne der Industrie- und Wirtschaftszweige sowie der Vorplanung, Vorprojektierung und der Projekte für die wichtigsten Investitionsvorhaben. § 18 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik die Struktur der Staatlichen Plankommission bei Veränderungen in der Struktur des Staatsapparates entsprechend zu verändern. Er ist weiterhin berechtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten die Struktur der Staatlichen Plankommission den volkswirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. § 19 Für die Abgrenzung der Verantwortlichkeit, die Arbeitsweise und die kadermäßige Besetzung sind die Arbeitsordnung und der Stellenplan der Staatlichen Plankommission zugrunde zu legen. § 20 Die Durchführung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission im einzelnen bestimmt sich nach ihrem Arbeitsplan. Der Arbeitsplan wird für jedes Quartal von der Staatlichen Plankommission beschlossen. VI. Vertretung der Staatlichen Plankommission im Rechtsverkehr § 21 (1) Die Staatliche Plankommission wird im Rechtsverkehr durch ihren Vorsitzenden vertreten. (2) Die Leiter der gemäß dem Strukturplan der Staatlichen Plankommission selbständigen Planbereiche sind befugt, die Staatliche Plankommission im Rahmen ihres Aufgabenbereiches sowie der ihnen erteilten Vollmachten zu vertreten. (3) Der Vorsitzende oder die Mitglieder der Staatlichen Plankommission können andere Mitarbeiter bzw. Personen bevollmächtigen, die Staatliche Plankommission zu vertreten. (4) Für die schriftliche Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen gilt das Prinzip der Einzelzeichnung. Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Die nach § 21 Abs. 3 bevollmächtigten Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission zeichnen *Im Aufträge“* VII. Schlußbestimmungen § 22 Änderungen dieses Statuts bedürfen der Bestätigung des Ministerrates. § 23 Dieses Statut tritt mit Wirkung vom 15. Mai 1956 in Kraft. Berlin, den 3. Mai 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Staatliche Plankommission Grotewohl Leuschner Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über die Staatliche Handelsinspektion. Vom 3. Mai 1956 Zur Durchführung von Kontrollen auf dem Gebiet des Handels und der Versorgung der Bevölkerung wird folgendes verordnet: § 1 (1) Die Staatliche Handelsinspektion ist das Kontrollorgan auf dem Gebiet des Handels und der Versorgung der Bevölkerung. (2) Grundlagen der Arbeit der Staatlichen Handels inspektion sind die gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet des Handels und der Versorgung sowie die entsprechenden Weisungen des zuständigen Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates, des Ministers für Handel und Versorgung und der Örtlichen Organe des Staates. § 2 (1) Organe der Staatlichen Handelsinspektion sind a) die Hauptabteilung Staatliche Handelsinspektion im Ministerium für Handel und Versorgung, b) die Abteilungen Staatliche Handelsinspektion der Räte der Bezirke. (2) Die Hauptabteilung Staatliche Handelsinspektion untersteht direkt dem Minister für Handel und Versorgung. (3) Die Abteilungen Staatliche Handelsinspektion der Räte der Bezirke sind doppelt unterstellt. § 3 (1) Der Minister für Handel und Versorgung ist gegenüber den Leitern der Abteilungen Staatliche Handelsinspektion der Räte der Bezirke weisungsberechtigt in allen Fragen, die die Kontrolle auf dem Gebiet des Handels und der Versorgung betreffen. (2) Der Leiter der Hauptabteilung Staatliche Handelsinspektion ist berechtigt, den Leitern der Abteilungen Staatliche Handelsinspektion der Räte der Bezirke Weisungen zur Durchführung von Sonderkontrollen zu erteilen. § 4 (1) Die Staatliche Handelsinspektion übt die Kontrolle über die Handelstätigkeit der Einrichtungen des volkseigenen, genossenschaftlichen und privaten Konsumgüter-Groß- und -Einzelhandels, der volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe, der Versor-gungs- und Lagerungskontore der Betriebe der Konsumgüter erzeugenden Industrie, über Werkküchen und Kantinen sowie sonstige Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aus. Ihrer Kontrolle unterliegen auch die Verwaltungen der Handelsorgane und die Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Kreise und Städte*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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