Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 361

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 361 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 361); 361 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 7. Mai 1956 Abschnitt VI Pflichtablieferung von freien Flächen und bei Übernahme von Wirtschaften durch Rückkehrer und westdeutsche Bauern Zu § 21 der Verordnung: § 35 Veranlagung zur Pflichtablieferung von früher nicht-bewirtschafteten Flächen Erzeuger, die nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen und neu gebildete Neubauernbetriebe in der Zeit vom 1. Januar 1951 bis 15. März 1952 nach den dafür geltenden Bestimmungen übernommen haben, sind nach den Gemeindedurchschnittsnormen der Betriebsgrößengruppe von 1 bis 2 ha im Jahre 1956 zu veranlagen, und zwar auch dann, wenn der Nutzungsvertrag im Jahre 1955 ablief. § 36 Veranlagung zur Pflichtablieferung von Geflügel für übernommene nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (1) Erzeuger, die auf Grund eines fünfjährigen Nutzungsvertrages nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen übernahmen, sind für das Gesamtausmaß dieser Flächen mit 1 kg Geflügel jährlich zu veranlagen. (2) Werden von Erzeugern eigene und übernommene Flächen bewirtschaftet, so ist die eigene Fläche nach den festgelegten Normen und die übernommene Fläche mit 1 kg zu' veranlagen. (Beispiel: eigene Fläche 8 ha [aufgerundet] = 5,0 kg Geflügel übernommene Fläche 4 ha = 1,0 kg Geflügel insgesamt 6,0 kg Geflügel) (3) Beträgt das Gesamtausmaß der eigenen zuzüglich der übernommenen Flächen 1 bis 2 ha, ist das Ablieferungssoll mit 1 kg Geflügel und bei 2 bis 5 ha mit 2 kg Geflügel für das Jahr festzusetzen. § 37 Veranlagung von Kleinbetrieben, Tierhaltern, Spezialbetrieben und Gartenbaubetrieben Wurden durch die in den §§ 24 und 27 der Verordnung genannten Erzeuger nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen übernommen und beträgt das Ausmaß der eigenen und der übernommenen Flächen zusammen nicht mehr als 1 ha, sind diese Erzeuger nach den §§24 bzw. 27 der Verordnung zu veranlagen. § 38 Übernahme von Wirtschaften durch Rückkehrer aus Westdeutschland Bauern und Landarbeiter, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen hatten und aus Westdeutschland zurückkehrten bzw. noch zurückkehren und eine Bauernwirtschaft übernehmen, sind nach den allgemeinen, für die bäuerlichen Betriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Pflichtablieferung heranzuziehen. Die Räte der Kreise können nach individueller Prüfung im Übernahmejahr erforderliche Erleichterungen gewähren* 39 Pflichtablieferung bei Übernahme von Wirtschaften durch westdeutsche Bauern (1) Bauern und Landarbeiter, die aus Westdeutschland in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik übersiedeln, sind bei Übernahme von früheren Neubauernstellen die in der Ziff. 5 des Beschlusses vom 13. Mai 1954 zur Unterstützung werktätiger Bauern, die aus Westdeutschland kommen und im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufgenommen werden (GBl. S. 489) festgelegten Vergünstigungen bei der Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewähren.-(Vgl. auch § 76.) (2) Die Pflichtablieferung ist nach der vom Rat des Kreises festgesetzten Durchschnittsnorm jener Gemeinde, in der die aus Westdeutschland übergesiedelten Bauern und Landarbeiter derzeit ihren Wohnsitz haben, entsprechend der Betriebsgröße zu berechnen. (3) Bei der Übernahme von Altbauernwirtschaften können die Räte der Kreise auch für das nächste Jahr erforderliche Erleichterungen gewähren. Abschnitt VII Pflichtablieferung der volkseigenen Güter (VEG) und sonstigen landwirtschaftlichen Betriebe Zu § 22 der Verordnung: § 40 Volkseigene Güter (1) Die im Volkswirtschaftsplan der Räte der Bezirke festgelegten Planmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse der volkseigenen Gütei; werden durch die Unterabteilungen VEG bei den Räten der Bezirke auf die einzelnen VEG aufgeteilt. * (2) Betriebe und Flächen, die in Einzelfällen von VEG als Treuhänder in Bewirtschaftung übernommen wurden, sind nach den für Einzelbauern geltenden Bestimmungen durch die Räte der Gemeinden zu veranlagen. § 41 Volkseigene Betriebe (K) Mast Die Planmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die VEB (K) Mast werden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft auf die Bezirke, Kreise und Betriebe aufgeteilt. Zu § 23 der Verordnung: § 42 Akademie- und Universitätsgüter sowie Staatliche Tierzuchtbetriebe Von den Akademie- und Universitätsgütern, volkseigenen Lehr- und Versuchsgütern ßowie den Staatlichen Tierzuchtbetrieben werden den Räten der Kreise Produktions- und Ablieferungsvorschläge für Getreide, Speisehülsenfrüchte, Ölsaaten, Kartoffeln, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle vorgelegt. Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf entscheidet im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft über die Produktions- und Ablieferungsvorschläge und übersendet die Ablieferungsbescheide den Räten der Kreise zur Aushändigung an die Betriebe. Die Güter sind zum Abschluß von Verträgen wie VEG verpflichtet (§ 22 der Verordnung).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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