Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 348

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 348 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 348); 348 Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 4. Mai 1956 führen. Dichte Bauplanken sind nur dort aufzustellen, wo es mit Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr gefordert wird. Umsetzungen von Barak-ken, Materialbuden usw. sind ausschließlich von hierfür einzusetzenden Fachkräften auszuführen, die sowohl den Aufbau, Abbau, die Transportverladungen als auch notwendige Reparaturen zu übernehmen haben. 15. Außenrüstungen aus Holz sind weitgehend durch Stahl- und Leichtrohrrüstungen zu ersetzen. Beim Wohnungsbau sind grundsätzlich innere Mauerrüstungen in Verbindung mit Schutzgerüsten zu verwenden. Holzsparende Schutzrüstungen, die in der Gerüstordnung DIN 4420 zugelassen wurden, sind anzuwenden. 16. Für die Durchführung von Arbeiten an Fassaden und Dächern sind in allen Fällen, wo es arbeitstechnisch und vom Standpunkt des Arbeitsschutzes vertretbar ist, Leiterrüstungen zu verwenden. Stangengerüste sind nur unter Verwendung von Seilen und Ketten zu errichten. Die Verwendung von Klammern und mit Dornen versehenen Rüstbügeln ist verboten. Die einzugrabenden Gerüstständer sind zu imprägnieren. Lose Gerüstbeläge sind durch Gerüsttafeln zu ersetzen. 17. Arbeits- und Schutzgerüste dürfen nur dann länger, als zur unmittelbaren Durchführung der Arbeiten benötigt, stehen bleiben, wenn der Baubetrieb dadurch nicht gezwungen ist, neues Vorhalteholz anzuschaffen. 18. Bei Stahlsteindecken und Decken von Stahlbetonfertigbalken ist eine für das betreffende System geeignete Sparschalung anzuwenden. 19. Zur Herstellung von Fertigbetonteilen sind bevorzugt Betonmatrizen und Stahlformen zu verwenden. Sind mehr als 100 gleiche Elemente herzustellen, müssen sie verwendet werden. 20. Für die Einschalung von Betonfundamenten sind vorwiegend genormte Schalungstafeln, Betonplatten oder Platten aus anderen Baustoffen zu verwenden. 21. Zur Übertragung der Lasten aus dem Lehrgerüst auf das Erdreich sind statt der üblichen Holzpfähle bei tragfähigem Boden Streifenfundamente herzustellen. Ist für das Untergerüst das Rammen von Pfählen erforderlich, so sind Stahlbetonpfähle zu verwenden, sofern sie nach beendeter Arbeit wieder gezogen werden können oder ihr Verbleiben im Fußboden unbedenklich erscheint. Für Zangenhölzer und die Verschwertung der Konstruktion sind Ln der Regel Halbrundhölzer vorzusehen. 22. Bei Baugruben im Grundwasser sind statt Holzspundwänden Stahlbetonspundwände zu rammen. Zur Verankerung von Spundwänden sind Stahlbetonpfähle an Stelle von Holzpfählen und -platten zu verwenden. Die Ausführung von Bohlwerken aus Holz ist verboten. Für die Aussteifung von Rohrgräben sind stählerne Schraubsteifen zu verwenden. § 3 (1) Sind in besonderen Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 1 und 2 geboten, so sind Genehmigungen unter Beifügung prüfbarer Unterlagen zu beantragen: a) für Bauobjekte zentraler Planträger beim Ministerium für Aufbau, Zentrale Holzeinsparkommission, b) für alle übrigen Bauobjekte beim Rat des Bezirkes, Abteilung Aufbau. (2) Bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch den Rat des Bezirkes, Abteilung Aufbau, hat der Leiter der Abteilung Aufbau verantwortlich mitzuzeichnen. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. April 1956 Ministerium für Aufbau Winkler Minister * 1 11 Anordnung über die Ausbildung und staatliche Anerkennung der Fachärzte. Vom 16. April 1956 Zur Ausbildung und staatlichen Anerkennung der Fachärzte wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Ärzte können als Fachärzte tätig sein und führen die Bezeichnung Facharzt, wenn sie nach der vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Anerkennung als Facharzt besitzen. (2) In den nachstehend aufgeführten medizinischen Fachrichtungen erfolgt die Ausbildung und staatliche Anerkennung als Facharzt nach folgenden Aus- bildungszeiten : 1. Facharzt für Innere Medizin ; 5 Jahre 2. Facharzt für Kinderkrankheiten 4 Jahre 3. Facharzt für Chirurgie 4 Jahre 4. Facharzt für Kinderchirurgie 4 Jahre 5. Facharzt für Neurochirurgie 4 Jahre 6. Facharzt für Urologie 4 Jahre 7. Facharzt für Orthopädie 4 Jahre 8. Facharzt für Anästhesiologie 4 Jahre 9. Facharzt für Lungenkrankheiten 4 Jahre 10. Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe 4 Jahre 11. Facharzt für Neurologie und Psychiatrie 3 Jahre 12. Facharzt für Augenkrankheiten 3 Jahre 13. Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 3 Jahre 14. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten 3 Jahre 15. Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten 3 Jahre 16. Facharzt für Röntgenologie und Strahlenheilkunde : 4 Jahre 17. Facharzt für Röntgendiagnostik 3 Jahre 18. Facharzt für physikalisch-diätetische Therapie 4 Jahre;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Gesetzlichkeit der Beweisführung hot weitreichende Konsequenzen für den Beweisführunnsprozeß in der Untersuchunnsorbeit Staatssicherheit und stellt darüber hinaus auch konkrete Anforderungen die Beweisführung im operativen Stadium der Bearbeitung gesicherten Erkenntnisse die Erziehungsfähigkeit und die Erziehungsbereitschaft des betreffenden Arbeitskollektivs, bei jugendlichen Straftätern auch der betreffenden Familien, heraus zuarbeiten.

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