Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 347

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 347 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 347); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 4. Mai 1956 347 5. Die Anwendung von Holzkonstruktionen und Holzbauelementen bei Industriebauten ist untersagt. 6. Für ländliche Bauten, insbesondere bei Inneneinrichtungen der Stallbauten, Buchtentrennwänden und dergleichen, sind nach Möglichkeit Stahlbetonfertigteile zu verwenden. Im übrigen ist geschältes Rundholz einzubauen. Scheunen sind in massiver Bauweise auszuführen. Ausgenommen sind Feldscheunen. 7. Bei Fußböden sind an Stelle von Weichholz Anhydrit, Steinholz, Pyramit, Leuna, Igelit und andere holzfreie Fußbodenbeläge zu verwenden. Fußböden aus anfallenden Holzkürzungen sind zulässig. 8. Verkleidungen, insbesondere Wand-, Decken- und Heizkörperverkleidungen, aus Weichholz sind nicht gestattet. 9. Treppenläufe und Podeste für mehr als ein Geschoß sind massiv auszubilden. Balkonbrüstungen aus Holz sind untersagt. Treppengeländer, Schutzgitter und dergleichen sind nach Möglichkeit unter Einsparung von Weichholz auszuführen. 10. Boden- und Kellerverschläge aus Holz sind mit Ausnahme der Rahmenkonstruktion nicht zulässig. Für die Verschalung sind Austauschstoffe zu wählen. 11. Für Klopf Stangen, Pergolen, Einrichtung von Kinderspielplätzen ist die Verwendung von Schnittholz unzulässig. 12. Die Herstellung von Zäunen aus Schnittholz ist verboten. Die Verwendung von Nutzreiserholz ist zulässig. 13. Holzwolle-Leichtbauplatten dürfen nur zum Zwecke der Wärme- und Schalldämmung eingebaut werden. 14. Die Herstellung von Gesimsen aus Holz ist verboten. 15. Die Verschalung von Außenwänden aus Holz ist untersagt. 16. Dachaufbauten sind unter sparsamster Verwendung von Holz auszuführen. Laufbohlen für Schornsteine sind nach Möglichkeit aus Gitterrosten auszuführen. 17. Kellerfenster sind vorwiegend nach der Werknorm 10 von 1956/57 in Beton anzufertigen. ‘ 18. Der Einbau hölzerner Sohlbänke und Lateibretter ist untersagt. § 2 Zur Einsparung von Vorhalteholz sind folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die Entwurfsbearbeitung eines Objektes hat bereits unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen, daß bei der Bauausführung mit möglichst geringen Mengen an Vorhalteholz auszukommen ist. Einsparungen von Vorhalteholz lassen sich erzielen bei Anwendung der Großblockbauweise und Verwendung von Fertigbauteilen, einheitlichen Abmessungen gleichartiger Kon-struktionsteile in Längs- und Querschnitt (Unifizierung der Bauelemente), Stahlbetonsäulen und -balken durch Festlegung von Typenquerschnitten. Beim Entwurf von Silos, Behältern und ähnlichen Bauwerken aus Stahlbeton sind grundsätzlich Gleit- und Kletterschalungen vorzusehen. 2. Beim Transport, besonders beim Auf- und Abladen, ist das Holz pfleglich zu behandeln, um Beschädigungen zu vermeiden. Vorhalteholz darf' nicht abgekippt werden. 3. Beim Abrüsten darf Holz in keinem Fall abgeworfen werden. Ausgebaute Hölzer sind sofort von Schmutz und anhaftenden Betonteilen zu reinigen, zu entnageln und ordnungsgemäß zu stapeln. 4. Der Stapelplatz des Vorhalteholzes ist vom Unkraut freizuhalten und zu entwässern. Als Unterbau der Holzstapel ist die Verwendung von Schwellenholz * unzulässig. Bei kreuzweiser Lagerung der Hölzer und Stapelung der Rundhölzer mit mehr als 18 cm mittlerem Durchmesser kann auf Zwischenlagen verzichtet werden. 5. Bohlen und Karrdielen sind an der Stirnfläche mit Welleisen zu versehen oder in anderer Weise gegen Aufsplittern zu sichern. 6. Abgebaute Gerüste, Schalungselemente, Baracken und Budenteile, Bauplanken, entrindete Zaunfelder sowie Gleis- und Baggerschwellen sind mit geeigneten Schutzmitteln zu imprägnieren (siehe Erste Durchführungsbestimmung vom 9. Februar 1956 zur Verordnung über die Imprägnierung des im Freien zur Verwendung gelangenden Holzes [GBl. I S. 174]). * 7. Bedingt die Örtlichkeit der Baustelle die Anlage besonderer Zufahrts- und Fahrwege auf dem Baugelände, so sind sie den Verkehrsbedürfnissen entsprechend wie Wirtschaftswege und Landstraßen zu befestigen. Holzschwellenwege sind verboten. Karrdielen dürfen nur auf kurzen Entfernungen verwendet werden. 8. Für festliegende Fördergleise 75er und 90er Spur sind an Stelle von Holzschwellen bei längerer Bauzeit Stahlbetonschwellen zu verwenden. 9. Die Widerlager bei Feldbahnbrücken sind aus Beton oder Mauerwerk herzustellen. 10. Die Fundamente bei Fördergerüsten sind massiv auszubilden. 11. Die Verwendung von Schwellenstapeln als dauernder Unterbau ist untersagt. Hochzustellende Behälter, Kessel, Maschinen usw. sind zu untermauern. Materialbunker sowie die Unterbauten von Silos, Aufbereitungs- und Mischanlagen sind massiv auszuführen. 12. Rampen von Bahnhöfen, an Schuppen und dergleichen sind massiv oder als Erdschüttung herzustellen. Holzkonstruktionen und Bohlenverzug dürfen nicht ausgeführt werden. 13. Die Verwendung von Holzschwellen oder Holzpfählen bei der Aufstellung von Holzbuden ist nicht zulässig. Die Fundamente sind zu mauern oder zu betonieren. 14. Die Einfriedigung von Baustellen ist nur mit fertigen Feldern aus Waldlatten oder Stengelholz zwischen Beton- oder Mauerwerkssäulen durchzu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Ausländern in der konnten im Ergebnis eines engen, koordinierten Zusammenwirkens eine Reihe offensiver, die Positionen der weiter stärkende diplomatische Maßnahmen durchgeführt werden.

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