Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 338 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 338); 338 Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 23. April 1956 Anordnung über die Zahlung der Erlöse aus der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 31. März 1956 Auf Grund des § 65 der Verordnung vom 10. November 1955 über die Pflichtablieferung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 801) im folgenden kurz Verordnung genannt wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister der Justiz und dem Präsidenten der Deutschen Notenbank folgendes angeordnet: I. Überweisungen §1 Zahlungstermine und Überweisung der Erlöse nach § 54 der Verordnung (1) Die im § 54 der Verordnung geregelte Überweisung der Erlöse aus der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Erzeuger (Einzelbauern, LPG und ihre Mitglieder, VEG und alle anderen Erzeuger) ist, sofern in dieser Anordnung nichts anderes festgelegt wird, so vorzunehmen, daß die VEAB und die anderen zugelassenen Erfas-sungs- und Aufkauforgane den Überweisungsauftrag mit den erforderlichen Unterlagen spätestens am vierten Tag nach der Abnahme des betreffenden Erzeugnisses der Deutschen Notenbank übergeben. Zur Beschleunigung der Überweisung sollen die von der Deutschen Notenbank geschaffenen fortschrittlichen Verrechnungsverfahren, insbesondere die Verrechnung über die Sonderkonten, angewendet werden. (2) Die Deutsche Notenbank leitet die ihr überwiesenen Erlöse am gleichen Tage an die Deutsche Bauern-Bank weiter oder schreibt sie den Erzeugern, für die sie Konten führt, gut, vorausgesetzt, daß die Unterlagen von den VEAB vor Kassenschluß übergeben wurden. Die Deutsche Bauern-Bank leitet die an sie überwiesenen Erlöse am gleichen Tage an die VdgB Bäuerliche Handelsgenossenschaft weiter oder schreibt sie den Erzeugern, für die sie Konten führt, gut, sofern die Unterlagen von der Deutschen Notenbank vor Buchungsschluß übergeben wurden. Die VdgB Bäuerlichen Handelsgenossenschaften haben die durch die Deutsche Bauern-Bank überwiesenen Erlöse am gleichen Tage den Konten der Erzeuger gutzuschreiben. (3) Den Erzeugern, die nicht der Pflichtablieferung unterliegen, sind die Erlöse für frei verkaufte landwirtschaftliche Erzeugnisse so rechtzeitig an die von ihnen benannten Geldanstalten oder Kreditinstitute zu überweisen, daß sie von diesen innerhalb der Frist des § 54 der Verordnung gutgeschrieben werden können. Wird eine Zahlstelle nicht benannt, ist der Erlös an die für den Erzeuger örtlich zuständige VdgB Bäuerliche Handelsgenossenschaft oder andere Zahlstelle zu überweisen, die nach dem Wohnsitz des Erzeugers zu wählen ist. (4) Den VEAB und den anderen zugelassenen Er-fassungs- und Aufkauforganen ist es untersagt, Zahlungen durch Verrechnungsscheck vorzunehmen. §2 Zahlungen der Molkerei an Erzeuger Alle Molkereien sind verpflichtet, die Erlöse aus der Pflichtablieferung und dem Verkauf von Milch auf der Grundlage der monatlichen Milchgeldabrechnung über die Deutsche Notenbank oder über die Deutsche Bauern-Bank oder über die VdgB Bäuerliche Handelsgenossenschaft den Erzeugern so rechtzeitig zu überweisen, daß sie spätestens am 10. des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats gutgeschrieben werden können. Auf Wunsch der Erzeuger sind dekadenweise Abschlagszahlungen entsprechend der Höhe der Milchablieferung und dem Durchschnittsfettgehalt zu leisten. §3 Zahlungen für technische Kulturen I)ie Erlöse aus der Pflichtablieferung und dem Verkauf von Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Zichorienwurzeln, Hopfen, Mohnkapseln und Korbweiden sind von den Erfassungsorganen an die Erzeuger so zu überweisen, daß sie innerhalb der Frist des § 54 der Verordnung dem Konto des Erzeugers bei dem für ihn zuständigen Kreditinstitut oder bei der zuständigen Zahlstelle gutgeschrieben werden können. §4 Zahlungen für Fabrikkartoffcln Für abgelieferte Fabrikkartoffeln haben die VEAB innerhalb der im § 1 festgelegten Frist dem Erzeuger eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten. Der Restbetrag ist nach Eingang der Abrechnung der Stärkefabrik beim VEAB innerhalb weiterer vier Tage dem Erzeuger zu überweisen. §5 Zahlungen für notgeschlachtetes Schlachtvieh Die Erlöse aus der Abnahme notgeschlachteten Schlachtviehs sind von den VEAB oder anderen zugelassenen Erfalsungs- und Aufkauforganen so rechtzeitig an die Erzeuger zu überweisen, daß sie diesen spätestens 14 Tage nach der Notschlachtung gutgeschrieben werden können. Nach einer bakteriologischen Untersuchung des Fleisches von Tieren, die notgeschlachtet werden mußten, sind die Überweisungsaufträge vom VEAB oder dem anderen zugelassenen Erfassung- und Auf kauf organ der Deutschen Notenbank spätestens am vierten Tag nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses zu übergeben. §6 Zahlungen für tierische Rohstoffe (1) Die Erlöse für die von Schlachthöfen, Notschlachtbetrieben u. a. abgelieferten tierischen Rohstoffe sind von den VEAB (tR) jeweils mengen- und wertmäßig zu ermitteln und unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen dieser Anordnung den Ablieferern zu überweisen. Die von Sammlern, Erzeugern und allen anderen Personen unmittelbar beim VEAB (tR) vorgenommenen Ablieferungen von tierischen Rohstoffen sind nach den Bestimmungen des Abschnittes II dieser Anordnung in bar zu bezahlen. (2) Für abgelieferte Herdenwolle ist dem Erzeuger der Erlös binnen vier Wochen nach Eingang der Wolle im VEAB (tR) Leipzig zu zahlen. (3) Der LPG ist bei Vorlage des Duplikatfrachtbriefes über die an den VEAB (tR) Leipzig gelieferte .Herdenwolle vom örtlich zuständigen VEAB (tR) eine Vorauszahlung von 4 DM je Kilogramm des bahnamtlich festgestellten Gewichts abzüglich Verpackung innerhalb zehn Tagen zu überweisen. Die Überweisung des Restbetrages ist nach den Bestimmungen des Abs. 2 vorzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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