Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 329

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1956, Seite 329 (GBl. DDR I 1956, S. 329); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 14. April 1956 329 ? 5 Bei einem Antrag auf Zahlung aus einem Devisenauslaenderkonto ist der Zweck der Zahlung glaubhaft nachzuweisen. Der Antrag muss innerhalb eines Vierteljahres, vom Tage der Faelligkeit der zu begleichenden Forderung an gerechnet, gestellt werden. 5 6 (1) Als Verfuegung im Sinne dieser Durchfuehrungsbestimmung ist auch eine bei Kontenpfaendung ausgesprochene Ueberweisung des gepfaendeten Betrages anzusehen. Auszahlungen auf Grund derartiger Ueberweisungsbeschluesse koennen nur nach ?? 2 und 4 dieser Durchfuehrungsbestimmung zugelassen werden. (2) Soweit Verfuegungen ueber ein Devisenauslaenderkonto nach dieser Durchfuehrungsbestimmung nicht zulaessig sind und auch eine Ausnahmegenehmigung der Deutschen Notenbank nicht vorliegt, sind Abtretungen und Pfaendungen von Forderungen, deren Ertraegnisse einem Devisenauslaenderkonto zuzufuehren sind (z. B. Mietzinsforderungen), unzulaessig. ? 7 (1) Die Guthaben auf Devisenauslaenderkonten werden nach den Bedingungen fuer taeglich faellige Guthaben ab 1. Januar 1954 verzinst. (2) Devisenauslaenderkonten ssind vom Scheckverkehr ausgeschlossen. ? 8 Die ?? 4 und 6 dieser Durchfuehrungsbestimmung gelten nicht fuer Devisenauslaenderkonten A , soweit nicht ? 1 dieser Durchfuehrungsbestimmung die Verfuegung beschraenkt. ? 9 (1) Gegen die Ablehnung eines Antrages zur Verfuegung ueber ein Devisenauslaenderkonto steht dem Antragsteller die Beschwerde zu. (2) Die Beschwerde ist schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Zustellung des angefochtenen Bescheides an gerechnet, bei der kontofuehrenden Stelle der Deutschen Notenbank einzulegen, von der der ablehnende Bescheid erging. (3) Hilft die kontofuehrende Stelle der Deutschen Notenbank der Beschwerde nicht ab, so leitet sie diese an die uebergeordnete Stelle innerhalb der Deutschen Notenbank weiter, die binnen eines Monats endgueltig entscheidet. ? 10 Die Bestimmungen ueber das Vermoegen, das der Verordnung vom 6. September 1951 ueber die Verwaltung und den Schutz auslaendischen Eigentums in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 839) unterliegt, bleiben unberuehrt. ? 11 Diese Durchfuehrungsbestimmung tritt am 1. Mai 1956 in Kraft. Berlin, den 22. Maerz 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers Fuenfte Durchfuehrungsbestimmung* zum Gesetz ueber Devisenverkehr und Devisenkontrolle. (Angebot und Ankauf von Devisenwerten innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik) Vom 22. Maerz 1956 Auf Grund des ? 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Februar 1956 ueber Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) (GBl. I S. 321) wird im Einvernehmen mit dem Praesidenten der Deutschen Notenbank zu den ?? 6, 12 und 14 des Gesetzes folgendes bestimmt: $ 1 Deviseninlaender sind verpflichtet, in der Deutschen Demokratischen Republik und Gross-Berlin befindliche, in ihrem Eigentum, ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle stehende, im ? 6 Ziff. 1 des Gesetzes genannte Devisenwerte den Niederlassungen der Deutschen Notenbank anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen. Hierzu gehoeren alle auslaendischen Zahlungsmittel, d. h. Muenzen und Papiergeldzeichen, die im Ausland gesetzliche Umlaufmittel sind, Banknoten, Schecks, Wechsel, Kassenscheine, Kreditbriefe, Akkreditive, Zahlungsauftraege und Zahlungsanweisungen, die auf auslaendische Waehrung lauten. ? 2 Der DM-Gegenwert bestimmt sich nach den von der Deutschen Notenbank gemaess ? 16 Abs. 2 des Gesetzes herausge Ebenen jeweils geltenden Umrechnungs- bzw. Ankaufssaetzen. ? 3 Die Devisenwerte sind innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten dieser Durchfuehrungsbestimmung anzubieten. Spaeter erlangte Devisenwerte sind binnen drei Tagen einer Niederlassung der Deutschen Notenbank anzubieten. ? 4 (1) Kauft die Deutsche Notenbank den angebotenen Devisenwert nicht oder noch nicht, so stellt sie den im ? 1 dieser Durchfuehrungsbestimmung genannten Personen eine Bescheinigung ueber das erfolgte Angebot des Devisen wertes und die weitere Berechtigung zum Besitz solcher Werte aus (Besitzbeseheinigung). (2) Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Besitz von im ? 6 Ziff. 1 des Gesetzes genannten Devisenwerten ohne Besitzbescheinigung verboten. (3) Der Besitzbescheinigung steht gleich der Nachweis, dass in der Deutschen Demokratischen Republik befindliche Devisenwerte vor Inkrafttreten dieser Durchfuehrungsbestimmung der Deutschen Notenbank bereits angeboten wurden und diese auf den Ankauf verzichtet hat. ? 5 Unberuehrt von den Bestimmungen dieser Durchfuehrungsbestimmung bleiben die im ? 6 Ziff. 1 des Gesetzes genannten Devisenwerte in der Deutschen Demokratischen Republik, deren Besitz auf Grund besonderer Genehmigungen nach dem Gesetz ueber Devisenverkehr und Devisenkontrolle oder den dazu ergangenen Bestimmungen gestattet wurde. * 4. DB (GBl. I S. 323);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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