Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 328

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 328 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 328); 328 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 14. April 1956 Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle. (Verfügungsmöglichkeiten über Devisenausländerkonten bei der Deutschen Notenbank) Vom 22. März 1956 Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Februar 1956 über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) (GBl. I S. 321) wird zu § 10 Abs. 2 des Gesetzes folgendes bestimmt: § 1 Uber die von der Deutschen Notenbank auf Devisenausländerkonten A geführten Guthaben kann in eigener Sache des Kontoinhabers zur Verwendung im Deviseninland frei verfügt werden. Ausgenommen hiervon sind Verfügungen zum Zwecke: a) des Warenbezuges über den persönlichen Bedarf hinaus, b) des Erwerbs von Grundstücken und Gebäuden, c) des Erwerbs und der Begründung von Kapitalforderungen (Hypotheken, Anleihen, Gesellschaftsbeteiligungen usw.). § 2 Uber die von der Deutschen Notenbank auf Devisenausländerkonten B geführten Guthaben können zugunsten von Deviseninländern in eigener Sache des Kontoinhabers Verfügungen durch die Deutsche Notenbank zu nachstehenden Zwecken zugelassen werden: 1. Zur Zahlung von Steuern aller Art. 2. Zur Erfüllung gesetzlicher Unterhalts Verpflichtungen. 3. Zu unentgeltlichen Zuwendungen an bedürftige Familienmitglieder, für die Einzelperson bis zu 200 DM monatlich, für den Haushalt mit zwei Personen bis zu 300 DM monatlich und für jede weitere zum Haushalt gehörige Person bis zu 50 DM monatlich. Der Kreis der empfangsberechtigten Familienmitglieder umfaßt: Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter und Geschwister des Kontoinhabers. Die Unterstützungsbedürftigkeit wird im einzelnen Fall vom kontoführenden Kreditinstitut in eigener Verantwortung überprüft. Sie kann bei einer von der Sozialfürsorge betreuten Person ohne weiteres bejaht werden, desgleichen bei Personen, die wirtschaftlich vom Kontoinhaber vollkommen abhängig sind. Freigaben auf Grund der Ziff. 3 dürfen nur erfolgen, wenn das Guthaben auf dem Devisenausländerkonto die Ausführung der im § 2 Ziffern 1, 2 und 4 aufgeführten Zahlungen gewährleistet. 4. Zur Bezahlung von Leistungen, die in Zusammenhang mit Vermögen in der Deutschen Demokratischen Republik zu erfüllen sind (Unterhaltungs- * 3. DB (GBl. I S. 326) kosten). Unter den Begriff „Unterhaltungskosten“ fallen alle Aufwendungen, die zur Erhaltung und ordnungsmäßigen Bewirtschaftung notwendig sind. Dazu gehören: Die Bezahlung laufender Kosten (Steuern, Gebühren, Gehälter, Löhne, Mieten, Wasserverbrauch, Beleuchtung usw.) und die Kosten für die Instandsetzung und Ausbesserungsarbeiten. Für Aufwendungen, die zu Wertsteigerungen führen, dürfen Beträge nur freigegeben werden, wenn dadurch zusätzlich Wohn- oder Geschäftsraum gewonnen wird. Als Zahlungen, die zur Unterhaltung der betreffenden Vermögenswerte erforderlich sind, gelten neben den oben angeführten Kosten auch die zur kapitalmäßigen Verwaltung eines Grundstückes erforderlichen Zahlungen, insbesondere fällige Zinsen, Tilgungen und Versicherungsprämien, sowie die Befriedigung von Ansprüchen, die Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf Grund vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen haben. % 5. Zur Bezahlung von Kosten eines vorübergehenden Aufenthaltes im Deviseninland. Es können freigegeben werden für den Kontoinhaber und seinen Ehegatten sowie wirtschaftlich nicht selbständige Abkömmlinge 15 DM je Tag und Person, sofern letztere das 10. Lebensjahr noch nicht erreicht haben 7,50 DM je Tag und Person. Die Auszahlung erfolgt nur gegen die Vorlage der Reisepapiere. Vorauszahlungen und nachträgliche Zahlungen sind nur für den Zeitraum von jeweils einer Woche zulässig. Für Dienst- oder Geschäftsreisen dürfen keine Beträge freigegeben werden. 6. Zur Bezahlung von: a) Fracht- und Transportkosten bis zur Währungsgrenze sowie Lagergeld für eigenes Gut des Kontoinhabers (Hausrat, Wohnungs- und Geschäftseinrichtungen) und entsprechende Versicherungsprämien. b) Kosten oder Gebühren für Gerichts- und Notariatssachen, Rechts- und Steuerberatung und . Vermögensverwaltung. c) Kosten für die Bestattung von Familienmitgliedern sowie für die Errichtung und Unterhaltung von Grabstellen von Familienmitgliedern. d) Rechnungen von Ärzten für die Behandlung des Kontoinhabers und seiner Familienmitglieder wie für verordnete Medikamente und Krankenhausaufenthalt (Kuraufenthalt fällt nicht hierunter). 7. Zur Bezahlung von Nachlaßverbindlichkeiten. § 3 Forderungen aus Warengeschäften und dem Dienstleistungsverkehr mit Ausnahme der im § 2 dieser Durchführungsbestimmung aufgeführten dürfen nicht aus einem Devisenausländerkonto beglichen werden. § 4 Die Deutsche Notenbank kann in besonders begründeten Ausnahmefällen Verfügungen über ein Devisenausländerkonto auch zu anderen als den vorstehend genannten Zwecken zulassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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