Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 315 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 315); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 9. April 1956 315 Preisanordnung Nr. 543/1. Anordnung über die Festsetzung von Erfassungspreisen landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Geflügelpreise) Vom 1. März 1956 Auf Grund des § 1 der Preisverordnung Nr. 542 vom 8. Dezember 1955 (GBl. I S. 905) wird zur Änderung der Preisanordnung Nr. 543 vom 9. Dezember 1955 Anordnung über die Festsetzung von Erfassungspreisen landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 906) im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Land- und Forstwirtschaft und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes angeordnet; § 1 An Stelle der in Anlage 6 d. zur Preisanordnung Nr. 543 festgesetzten neuen Erfassungspreise für Gänse und Enten werden folgende Preise festgesetzt: Lebend Geschlachtet (gerupft, geschlossen) Güteklasse Güteklasse DM je kg I II III I II III Gänse 3,85 3,55 3,25 4,40 4,10 3,80 Enten 3,50 3,20 2,90 4,05 3,75 3,45 § 2 (1) Diese erhöhten Preise treten rückwirkend ab 1. Januar 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die in der Anlage 6 d zur Preisanordnung Nr. 543 festgesetzten neuen Erfassungspreise für Gänse und Enten außer Kraft. Berlin, den 1. März 1956 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär Preisanordnung Nr. 572. Anordnung über die Änderung der Preise für Erze Vom 27. März 1956 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Die Preisliste Anlage zur Preisverordnung Nr. 320 . vom 10. Oktober 1953 Verordnung über die Neuregelung der Preise für Erze (GBl. S. 1061) wird für Waren-Nr. 21 42 50 00 / Manganerzkonzentrat aus Importen wie folgt ergänzt: „Mindestens werden jedoch 15 DM je Tonne berechnet.“ § 2 Diese Preisanordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft und gilt für alle Lieferungen, die von diesem Zeitpunkt an erfolgten. Berlin, den 27. März 1956 Ministerium für Berg- und Hüttenwesen Stein wand Minister Achte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten. ' Vom 5. März 1956 Auf Grund des § 11 der Verordnung vom 15. Mai 1953 über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten (GBl. S. 728) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Zur Beendigung der Ausbildung der Erzieher in Heimen und Horten wird ein Fernstudium durchgeführt. (2) Dieses Fernstudium dauert drei Jahre und wird in folgenden Durchgängen durchgeführt: a) Der 1. Durchgang (Beginn 1. September 1954) wird bis April 1957 verlängert. b) Der 2. Durchgang (Beginn 1. September 1955) wird im Juli 1958 beendet. c) Der 3. Durchgang beginnt am 1. September 1956 und endet im Juli 1959. (3) Die Zulassung zu den einzelnen Durchgängen erfolgt im Rahmen der Kontrollziffern des Volkswirtschaftsplanes. (4) Die Grundausbildung erfolgt in den Fächern Marxismus-Leninismus, Geschichte, Deutsch, Pädagogik (einschließlich Fragen der Heimerziehung und Methodik des Unterrichts in der Unterstufe), Psychologie und Mathematik. (5) Das Fernstudium schließt mit einer Staatlichen Abschlußprüfung ab. Durch diese Prüfung wird die Befähigung zur Arbeit als Erzieher in Heimen und Horten und die Lehrbefähigung für den Unterricht in der Unterstufe der allgemeinbildenden Schulen erworben. § 2 (1) Die Abteilung Fernstudium für Erzieher am Institut für Lehrerbildung in Potsdam untersteht der Anleitung und Aufsicht des Ministeriums für Volksbildung. Sie gibt die Lehrbriefe für die im § 1 Abs. 4 genannten Fächer heraus. (2) Die Anleitung und Kontrolle des Studiums erfolgt über Konsultationspunkte. Hierfür gilt im einzelnen folgendes: a) Die in den Konsultationspunkten durchzuführen-den Konsultationen werden durch Zeitpläne, die von der Abteilung Fernstudium herauszugeben sind, geregelt. Die Zahl der Konsultationsstunden wird bis zu acht monatlich festgelegt. b) Für die Organisation, Anleitung und Kontrolle der Arbeit in den Konsultationspunkten sind die Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise verantwortlich, in denen sich ein Konsultationspunkt befindet. c) Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke haben die Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise in dieser Arbeit zu unterstützen und anzuleiten. (3) Zur Unterstützung des Fernstudiums finden, falls notwendig, Förderlehrgänge und Ferienkurse statt. 7. DB (GBl, I 1955 S. 634);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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