Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 297 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 297); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1956 Berlin, den 5. April 1936 Nr. 35 Tag 23. 2. 56 20. 3. 56 20.3. 56 20. 3.56 20. 3. 56 10. 3. 56 Inhalt Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Entschädigung für Schöffen, Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen Anordnung über die Entschädigung der Schöffen Anordnung über die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern Anordnung Nr. 1 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung Anordnung Nr. 2 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung. Erläuterungen zur Anordnung Nr. 1 Preisanordnung Nr. 571. Ergänzung der Preisverordnungen Nr. 281 und Nr. 321 über die Neuregelung der Preise für* die Lieferung von Elektroenergie und Gas aus den öffentlichen Versorgungsnetzen Seite 297 297 298 299 304 307 Hinweis auf Veröffentlichungen von Sonderdrucken des Gesetzblattes 308 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Entschädigung für Schöffen, Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen. Vom 23. Februar 1956 § 1 Die Verordnung vom 30. April 1953 über die Entschädigung für Schöffen, Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen (GBl. S. 705) wird aufgehoben. § 2 Der Minister der Justiz wird beauftragt, die Entschädigung für Schöffen, Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen durch Anordnung zu regeln. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Februar 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium der Justiz S t o p h Dr. Benjamin Stellvertreter des Vorsitzenden Minister des Ministerrates Anordnung über die Entschädigung der Schöffen. Vom 20. März 1956 Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 23. Februar 1956 zur Aufhebung der Verordnung über die Entschädigung für Schöffen, Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen (GBl. I S. 297) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Arbeitern und Angestellten, die als Schöffen gewählt sind, ist von der Betriebsleitung oder dem Be- triebsinhaber die zur Ausübung des Schöffenamtes erforderliche Freizeit zu gewähren. Der Betrieb hat dem Schöffen für diese Zeit den Durchschnittslohn des letzten Quartals zu vergüten. (2) Weisen Betriebsinhaber der privaten Wirtschaft nach, daß sie ohne Gefährdung ihrer staatlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht in der Lage sind, ihrer . Verpflichtung gegenüber dem Schöffen nachzukommen, so hat das Gericht die dem Schöffen zustehende Entschädigung aus dem Staatshaushalt zu verauslagen. Die verauslagten Beträge hat der Betriebsinhaber innerhalb von sechs Monaten nach Zahlung der Entschädigung an das Gericht zu erstatten; Diese Verpflichtung wird durch einen Beschluß festgesetzt, den der Sekretär des Gerichts erläßt; der Beschluß ist vollstreckbar. In besonderen Härtefällen kann von einer Erstattung Abstand genommen werden. § 2 (1) Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, die als Schöffen gewählt sind, erhalten für die Zeit der Ausübung des Schöffenamtes aus dem Staatshaushalt eine Entschädigung von 12 DM für jeden Tag der Schöffentätigkeit. (2) Die gleiche Entschädigung erhalten werktätige Einzelbauern, die als Schöffen gewählt sind. § 3 (1) Freiberuflich Tätige, die als Schöffen gewählt sind, erhalten für die Zeit der Schöffentätigkeit aus dem Staatshaushalt eine Entschädigung, die ihrem Dürchschnittsverdienst der letzten Einkommensteüer-periode entspricht. Der Durchschnittsverdienst ist durch Vorlage des Steuerbescheides nachzuweisen. Die Entschädigung darf im Höchstfälle 30 DM für jeden Tag der Schöffentätigkeit betragen. (2) Kann ein Nachweis nicht geführt werden, so hat das Gericht die Entschädigung unter Berücksichtigung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache diverse üntersuchungsvorgänge der Lageeinschätzung der von bis Abkommen zwischen der Regierung der und dem Westberliner Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs und über die Regelung der Fragen von Enklaven durch Gebietsaustausch ergeben.

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