Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 293

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 293 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 293); 293 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 4. April 1956 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Kreditgewährung an volkseigene Betriebe zum Zwecke der Einführung der neuen Technik, der Mechanisierung und der Verbesserung der Technologie der Produktion, der Rationalisierung und Intensivierung des Produktionsprozesses. Vom 6. März 1956 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 26. Januar 1956 über die Kreditgewährung an volkseigene Betriebe zum Zwecke der Einführung der neuen Technik, der Mechanisierung und der Verbesserung der Technologie der Produktion, der Rationalisierung und Intensivierung des Produktionsprozesses (GBl. I S. 113) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Sämtliche Kreditanträge ohne Rücksicht auf den Wertumfang und die Laufzeit des Kredites sind bei den für die Kreditnehmer zuständigen Filialen der Deutschen Investitionsbank direkt einzureichen. (2) Für Baumaßnähmen dürfen Kredite nur gewährt und Kreditmittel nur in Anspruch genommen werden, wenn 1. nur geringfügige Bauarbeiten, die mit der Kreditmaßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Fundamente für Maschinen, Versetzen von nichttragenden Zwischenwänden oder Türen usw.), durchgeführt werden oder 2. der Nachweis erbracht wird, daß durch Auflösung betrieblicher oder örtlicher Reserven oder auf Grund erteilter Lizenzen die benötigten Materialien und Arbeitskräfte zur Verfügung stehen oder 3. von den Betrieben eine Bestätigung des Planträgers beigebracht wird, daß aus dem Investitionsplan des Planträgers der entsprechende Bauanteil blockiert ist. Das Recht des Planträgers, an Stelle der gekürzten Bauanteile bei entsprechendem Bedarf die Beschaffung von Ausrüstungen zu beauflagen, bleibt hiervon unberührt. (3) Soweit für Kreditmaßnahmen Mittel für Projektierungen aus dem staatlichen Projektierungsplan des laufenden Planjahres in Anspruch genommen wurden, können diese Beträge nach § 4 Abs. 3 der Verordnung ebenfalls aus Kreditmitteln abgelöst werden. (4) Sofern in einzelnen Fällen von Betrieben der Hütten-, Bergbau- und Maschinenbauindustrie sowie der Chemie und der Energieversorgung Kredite mit Laufzeiten bis zu vier Jahren beantragt werden, müssen wegen dieser längeren Kreditlaufzeiten in allen Einzelfällen entsprechende Anträge der zuständigen Ministerien mit Unterschriften der Hauptverwaltungsleiter den Kreditanträgen beigefügt sein. Bei Betrieben, die den Räten der Bezirke bzw. den Räten der Kreise unterstehen, werden die Anträge auf Verlängerung der Laufzeit von den Vorsitzenden der Räte der Bezirke bv. Kreise gestellt. Diese Anträge sind zusammen mit den Kreditanträgen bei den für die Kreditnehmer zuständigen Filialen der Deutschen Investitionsbank einzureichen. Die Filialen der Deutschen Investitionsbank prüfen diese Kreditanträge und reichen sie an ihre Zentrale zur Erteilung einer Genehmigung durch das Direktorium weiter. f § 2 (1) Der Nachweis über die Realisierungsmöglichkeiten der geplanten Maßnahmen nach § 4 Abs. 2 Buchst, c der Verordnung ist durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung des Werkleiters und des Hauptbuchhalters zu erbringen, in welcher ausdrücklich bestätigt wird, daß entsprechende Lieferungs- und Leistungszusagen vorliegen und daß die Termine und Werte eine ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der Kreditmaßnahmen gewährleisten. (2) Bestehen bei Beurteilung eines eingereichten Kreditantrages hinsichtlich der aufgezeigten Berechnung der Rentabilität Bedenken, ist die Deutsche Investitionsbank berechtigt, nach eigenem Ermessen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen und durch eigene Vorabprüfungen entsprechende Feststellungen zu treffen. (3) Der Deutschen Investitionsbank sind auf Anforderung alle Auskünfte über die Verwendung der Kreditmittel und über die ökonomische Wirksamkeit der kreditierten Maßnahmen zu erteilen. § 3 (1) Die aus Krediten beschafften Grundmittel sind einschließlich der Projektierungs-, Bezugs- und Einbau- * kosten zu aktivieren und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu amortisieren. (2) Die während der Laufzeit der Kredite auf die beschafften Grundmittel usw. entfallenden Amortisationen dürfen für die Tilgung der Kredite nicht verwendet werden. (3) Für die Betriebe mit geplantem Verlust gelten die Bestimmungen des § 3 der Verordnung entsprechend, d. h. durch die Tilgung der Kredite dürfen die geplanten Verluste in keinem Fall erhöht werden. (4) Mit dem Ziel der kurzfristigen Rückzahlung der Kredite sind in den Plänen der Rückzahlungen mit Ausnahme für Kredite gemäß § 1 Abs. 2 Buchstaben e und f der Verordnung als Tilgungsraten zumindest die Beträge einzusetzen, die in den Rentabilitätsnachweisen als Kosteneinsparungen aus den geplanten Gesamtkosten aufgezeigt wurden. (5) Der Betrieb ist berechtigt, alle durch die Gewährung von Krediten erzielten Einsparungen für die Tilgung dieser Kredite zu verwenden. (6) Zwecks Sicherstellung der Rückzahlung der gewährten Kredite sind bei der Planung der Gesamtkosten der Betriebe während der Laufzeit der Kredite in den dem Wirksamwerden der kreditierten Maßnahmen folgenden Jahren die durch diese Kreditmaßnah-men eingesparten Kosten für Lohn, Material und Sonstiges in den berichtigten Gesamt-Kostenplänen jeweils in einer besonderen Position „Tilgung von Investitionskrediten“ einzusetzen. Ebenso sind bei der Zahlung der Tilgungsraten sowohl im ersten Jahr als auch in den folgenden Jahren die Beträge auf besonderen Kostenkonten auszuweisen. § 4 (1) Die Bereitstellung der Kredite erfolgt auf den Konten „Zweckgebundene Mittel für den Grundmittelbereich“. Die Laufzeit der Kredite beginnt mit dem Tage der Überweisung der ersten Krediträte auf dieses Ko.:to. Die Laufzeit schließt den Zeitraum der Realisierung der Kreditmaßnahme und die Tilgungszeit des Kredites ein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet.

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