Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 285

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 285 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 285); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 28. März 1956 285 (3) Die Zinssätze für kurzfristige Kredite werden vom Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Notenbank festgelegt. § 21 Langfristige Kredite (1) Die Sparkassen gewähren im Rahmen der Kreditpläne langfristige Kredite nach den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Ministers der Finanzen a) für den privaten und genossenschaftlichen nicht landwirtschaftlichen Wohnungsbau, b) an Handwerk, Handel und Gewerbe für betriebliche Anlagen, c) als Sonderkredite nach den erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. (2) Die zu fordernden Sicherheiten für langfristige Kredite, die Höchstsumme des langfristigen Kredites,# je Objekt bzw. je Kreditnehmer sowie die Höhe des Zins- und Tilgungssatzes ergeben Sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. D. Sonstige Geschäfte § 22 ' Auftrags- und andere Aufgaben Von den Sparkassen werden noch folgende Aufgaben durch geführt: a) Beratung und Betreuung der Bevölkerung bei der Anlegung freier Geldmittel in Anleihen und Hypothekenpfandbriefen, b) Übernahme der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren im Aufträge der Kunden, c) Vermietung von Schließfächern, d) Verwaltung von Schuldbuchforderungen als treuhänderische Schuldbuchstellen der Deutschen Demokratischen Republik, e) Verkauf von Beitragsmarken im Aufträge gesellschaftlicher Organisationen, f) alle sonstigen Aufgaben, die den Sparkassen durch Gesetz, Verordnung oder Anweisung des Ministers der Finanzen übertragen werden. IV. Anlage der Mittel der Sparkassen und Rechnungslegung § 23 Sicherheit der Einlagen Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik garantiert die Sicherheit der Spareinlagen, der sonstigen Einlagen und anderer Fremdwerte bei den Sparkassen. § 24 Anlegung der Bestände (1) Um die Zahlungsbereitschaft zu sichern, haben die Sparkassen eine Liquiditätsreserve nach den vom Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Notenbank erlassenen Richtlinien für die Anlage freier Mittel der Kredit- institute und die Refinanzierung bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. (2) Die Verwendung der übrigen Einlagen ergeben sich aus diesem Statut und den Anlagerichtlinien. § 25 Rechnungslegung (1) Spätestens bis zum 15. Januar eines jeden Jahres stellen die Sparkassen den Jahresabschluß auf. (2) Die Gewinne der Sparkassen sind in Höhe von 50 °/o dem Haushalt des Rates des Kreises und in Höhe der restlichen 50 °/o gemäß § 5 Abs. 2 dem Reservefonds der Sparkassen zuzuführen. (3) Aufgetretene Verluste der Sparkassen sind aus dem Reservefonds zu decken. Sind darüber hinaus Verluste entstanden, sind diese durch den Haushalt des Rates des Kreises zu decken. V. Schlußbestimmungen § 26 Inkrafttreten des Statuts (1) Dieses Statut tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die von der ehemaligen Deutschen Wirtschaftskommission erlassenen Bestimmungen über die Satzung der Sparkassen außer Kraft. Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen. Vom 15. März 1956 Die Deckung des ständig steigenden Wasserbedarfes der Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft sowie die Erhaltung und Verbesserung der Gewässer für Zwecke des Wassersportes und der Volkserholung machen es notwendig, den qualitativen Zustand unserer Gewässer im Interesse der weiteren Verwendungsmöglichkeit des Wassers zu verbessern. Es wird deshalb folgendes verordnet: § 1 Abwasserreinigungsanlagen beim Siedlungswesen (1) Für Städte und Gemeinden sind mechanische und biologische Abwasserreinigungsanlagen zu bauen, soweit durch die Einleitung der Abwässer aus den Ortsentwässerungsnetzen die vom Amt für Wasserwirtschaft festgesetzte Abwasserlast in den Gewässern überschritten wird. (2) Bei Neubau und Erweiterung bestehender Siedlungen sind Reinigungsanlagen für alle anfallenden Abwässer gleichzeitig mit dem Siedlungsbau zu errichten. Sie sind bereits mit entsprechender Leistung bei einer Teilbelegung von ,25 °/o in Betrieb zu nehmen. (3) Die Vorprojekte der Siedlungsbauten sind vor ihrer Bestätigung durch den Planträger in ihrem wasserwirtschaftlichen Teil von der Gütekontrolle der Wasserwirtschaft zu prüfen. Die Auflagen des Prüfbescheides sind verbindlich. § 2 Abwasserreinigungsanlagen der Industrie-und Gewerbebetriebe (1) Für sämtliche gewerbliche und industrielle Neuanlagen oder für die Erweiterung gewerblicher und industrieller Anlagen, die im Produktionsprozeß Wasser gebrauchen und das gebrauchte Wasser in das Ortsentwässerungsnetz oder direkt in einen Vorfluter oder in den Untergrund einleiten, ist die Erteilung der Standortgenehmigung durch den Rat des Bezirkes von der Vorlage eines wasserwirtschaftlichen Gutachtens nach den geltenden Bestimmungen über die Durchführung von Investitionsvorhaben abhängig zu machen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Qualität in der Dienstdurchführung zur Sicherung des Dienstobjektes, Gewährleistung eines hohen Standes der Wachsamkeit und Disziplin durch Bekämpfung aller Erscheinungen der routinemäßigen und oberflächlichen Dienstdurchführung. Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben. Die Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen.

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