Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 236

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 236 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 236); 236 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 10. März 1956 § 26 (1) Die Gewährung der Sozialfürsorgeunterstützung erfolgt frühestens vom Tage der Antragstellung an. (2) Sozialfürsorgeunterstützungen werden monatlich am ständigen Wohnsitz des Hilfsbedürftigen ausgezahlt. (3) Sozialfürsorgeempfänger, die sich länger als vier Wochen ohne vorherige Unterrichtung des Rates der Gemeinde vom Wohnort entfernen, verlieren den Anspruch auf Sozialfürsorgeunterstützung. § 27 Die Sozialfürsorgeunterstützung ist unpfändbar; eine Aufrechnung und Abtretung ist unzulässig. § 28 (1) Der Sozialfürsorgeempfänger hat dem Rat der Gemeinde von allen Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse unverzüglich Kenntnis zu geben. (2) Der Rat der Gemeinde hat in bestimmten Zeitabständen zu prüfen, ob sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Sozialfürsorgeempfänger geändert haben. Er hat sich dabei der ehrenamtlichen Mitarbeit zu bedienen. § 29 Alle Betriebe, Verwaltungen, Organisationen, die Unterhaltsverpflichteten sowie die Hilfsbedürftigen sind verpflichtet, den staatlichen Organen und ihren Beauftragten die für die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß unentgeltlich zu erteilen. VIII. Rechtsmittel § 30 (1) Gegen die Entscheidung, die über einen Antrag auf Sozialfürsorgeunterstützung getroffen wurde, ist der Einspruch zulässig. (2) Der Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bescheides bei der Stelle einzureichen, deren Entscheidung angefochten wird. (3) Wird dem Einspruch nach" Überprüfung nicht innerhalb von 14 Tagen stattgegeben, so entscheidet der Rat des Kreises innerhalb weiterer 14 Tage endgültig. (4) Bei der Prüfung eines Einspruches durch den Rat des Kreises haben der Beschwerdeführer und ein Mitarbeiter des Rates der Gemeinde, gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben wurde, das Recht, gehört zu werden. (5) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Durchführung der mit dem Einspruch angefochtenen Maßnahmen kann jedoch vorläufig ausgesetzt werden. IX. Sehlußbcstimmungen § 31 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Arbeit und Berufsausbildung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 32 Die Verordnung vom 22. April 1947 über Sozialfürsorge für die Bevölkerung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (ZVOB1. S. 55), die Anordnung vom 21. September 1948 zur Durchführung der Verordnung über Sozialfürsorge und des SMAD-Befehls Nr. 92/1947 (ZVOB1. S. 469) sowie alle landesrechtlichen Bestimmungen, die auf diesem Gebiet erlassen wurden, werden aufgehoben. § 33 Bereits anhängige Verfahren werden nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende geführt. § 34 Diese Verordnung tritt am 1. April 1956 in Kraft. Berlin, den 23. Februar 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Stoph Macher Stellvertreter des Vorsitzenden Minister des Ministerrates Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Allgemeine Sozialfürsorge. Vom 24. Februar 1956 Auf Grund des § 31 der Verordnung vom 23. Februar 1956 über die Allgemeine Sozialfürsorge (GBl. I S. 233) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: § 1 (1) Als hilfsbedürftig sind folgende Personen anzusehen, sofern die im § 1 der Verordnung genannten sonstigen Voraussetzungen gegeben sind: a) Personen, die das Alter von 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) überschritten haben. b) Personen, deren Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit durch einen von der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises beauftragten Arzt bestätigt worden ist. c) Arbeitsfähige und teilarbeitsfähige Personen, die nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit haben. d) Frauen mit mindestens einem Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder mindestens zwei Kindern unter 8 Jahren, die diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten, Kinderhort, einer Kinderkrippe usw. oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können. e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig der Pflege bedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht durch Dritte vorgenommen werden kann. (2) Die unter Abs. 1 Buchstaben c bis e genannten Personen sind von der Abteilung Arbeit und Berufsausbildung des Rates des Kreises als Arbeitsuchende zu erfassen. Sie sind verpflichtet, sich mindestens einmal im' Monat zu melden und sich intensiv um einen Arbeitsplatz bzw. um die Schaffung der Voraussetzungen zur Aufnahme einer Arbeit zu bemühen. (3) Vorhandene Barmittel bis zum Betrage von 200 DM sind nidit als Vermögen anzusehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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