Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 222

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 222 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 222); 222 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 5. März 1956 Achte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen. Häuser und kulturelle Einrichtungen der Lehrer Vom 24. Februar 1956 Auf Grund des § 67 Abs. 4 der Verordnung vom 4. März 1954 zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 269) wird zur Durchführung des § 43 und in Verbindung mit der Dritten Durchführungsbestimmung vom 28. Juni 1954 zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften Übergabe der Kulturhäuser, Kulturräume, Klubs und Bibliotheken der staatlichen Verwaltungen und deren Einrichtungen (GBl. S. 581) im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 Häuser der Lehrer (1) Neugeschaffene Häuser der Lehrer sind als Bestandteil des staatlichen Vermögens in der Bilanz der jeweiligen Hauhaltsorganisation der Volksbildung zu führen. (2) Die Kostenregelung erfolgt nach den entsprechenden Bestimmungen der Dritten Durchführungsbestimmung vom 28. Juni 1954 zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften Übergabe der Kulturhäuser, Kulturräume, Klubs und Bibliotheken der staatlichen Verwaltungen und deren Einrichtungen (GBl. S. 581). (3) Die zur Zeit in Rechtsträgerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes befindlichen Häuser der Lehrer verbleiben in Rechtsträgerschaft der Gewerkschaft. Zuschüsse des Staatshaushalts werden für diese Häuser nicht gezahlt. § 2 Rote Ecken (1) Die zur Zeit bestehenden und die neu eingerichteten Roten Ecken (mehrere Kulturräume) sind als Bestandteil des staatlichen Vermögens in der Bilanz der jeweiligen Haushalteorganisation der Volksbildung zu führen. (2) Für die Finanzierung der laufenden Verwaltungsausgaben für diese Einrichtungen gilt § 4 der Dritten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeite- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften entsprechend. Arbeitsbibliotheken in den Pädagogischen Kreiskabinetten § 3 (1) Die Kreislehrerbüchereien werden als Arbeitsbibliotheken in die Pädagogischen Kreiskabinette eingegliedert. Sie sind ein Teil des Haushaltsplanes des Pädagogischen Kreiskabinette und werden, soweit sie nicht Eigentum der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung sind, in der Bilanz der Haushaltsorganisation des Kreises (Volksbildung) geführt. * i. DB (GBL 1954 S. 921) (2) Die Kosten der sächlichen Unterhaltung und der personellen Kräfte tragen die Räte der Kreise (Abteilungen Volksbildung) entsprechend den Bestimmungen der Dritten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeite- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften. (3) Die Arbeitsbibliotheken sind durch die Pädagogische Zentralbibliothek Berlin in jeder Weise zu unterstützen. § 4 (1) Von den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, ln denen sich Häuser der Lehrer und Pädagogische Kabinette mit Arbeitsbibliotheken befinden, sind mit der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung Vereinbarungen über die Zahlung kontinuierlicher Zuschüsse aus dem Prämienfonds gemäß den Grundsätzen des § 5 der Dritten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeite-und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften zu treffen. (2) Die Höhe der Zuschüsse wird zwischen dem Ministerium für Volksbildung und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung für das jeweilige Rechnungsjahr festgelegt. § 5 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 24. Februar 1956 Ministerium für Volksbildung I. V.: Laabs Staatssekretär Anordnung über die Verrechnung der Entgelte für überörtliche Einsätze beim Rücken, Vorführen und bei der Abfuhr sowie für Vorspannleistungen beim Transport von Rohholz und Rinden. Vom 21. Februar 1956 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Verkehrswesen wird angeordnet: § 1 (1) Als Vorspannleistung gemäß § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 4 der Preisanordnung Nr. 503 vom 24. November 1955 Anordnung über die Entgelte für Rohholz- und Rinden-Transporte mit Kraft- oder Gespannfahrzeugen im Nahverkehr (Sonderdruck Nr. 133 des Gesetzblattes, Ber. GBl. I 1956 S. 48) im folgenden Preisanordnung Nr. 503 genannt gilt die Inanspruchnahme zusätzlicher Zugmittel, soweit stark sandige, stark verschlammte und zerfahrene Wegstrecken mit normalen Transportmitteln bei voller Auslastung des Fahrzeuges nicht überwunden werden können. (2) Entgelte bzw. Zuschläge für Vorspannleistungen dürfen nur berechnet werden, wenn die Notwendigkeit des Vorspannes von dem Leiter des zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes oder dessen Beauftragten schriftlich bestätigt worden ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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