Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 218

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 218 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 218); 218 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 29. Februar 1956 § 2 (1) Die Vergütung für die Benutzung von Gebrauchsmustern nach § 11 des Gebrauchsmustergesetzes oder von solchen Gebrauchsmustern, deren Inhaber die Benutzung einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb gestattet, besteht in einer einmaligen Zahlung (Abfindung). Zugrunde zu legen ist der Nutzen des ersten Nutzungsjahres. Die Berechnung hat nach der als Anlage II der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 6. Februar 1953 zur Verordnung über das Er-findungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft (GBl S. 297) beigefügten Vergütungstabelle zu erfolgen. (2) Ist der Nutzen nicht oder nur schwer errechenbar, so sind als Abfindung unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Höhe des Umsatzes 0,3 bis 9 °/o des Werkabgabepreises der Erzeugnisse oder Teile von Erzeugnissen zu zahlen, die während des ersten Nutzungsjahres auf Grund des Gebrauchsmusters hergestellt worden sind. (3) Die Abfindung nach Absätzen 1 und 2 ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des ersten Nutzungsjahres an den Inhaber des Gebrauchsmusters zu leisten. Eine Vorabzahlung bis zur Höhe von 1000 DM ist vom erstbenutzenden Betrieb innerhalb 30 Tagen nach Nutzungsbeginn auf Grund des vorkalkulierten Jahresnutzens zu zahlen. § 3 (1) Wird die Schutzdauer nach § 15 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes verlängert, so erhält der Inhaber, wenn das Gebrauchsmuster über das dritte Schutzjahr hinaus benutzt wird, innerhalb zwei Monaten nach Ablauf des dritten Nutzungsjahres eine weitere Abfindung. Beim Bemessen dieser weiteren Abfindung ist von dem Jahresnutzen auszugehen, der für den Gebrauchsmusterinhaber innerhalb der drei ersten Nutzungsjahre der günstigste wrar. (2) Ist der Nutzen nicht oder nur schwer errechenbar, so besteht die weitere Abfindung unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Höhe des Umsatzes in 0,3 bis 9 ü/o des Werkabgabepreises der Erzeugnisse oder Teile von Erzeugnissen, die während eines der drei ersten Nutzungsjahre, das für den Gebrauchsmusterinhaber am günstigsten war, auf Grund des Gebrauchsmusters hergestellt worden sind. (3) Auf die weitere Abfindung nach Absätzen 1 und 2 sind die nach § 2 bereits gezahlten Beträge anzurechnen. § 4 Die Abfindung nach §§ 2 und 3 darf insgesamt 50 000 DM nicht überschreiten. § 5 (1) Vergütungen, die von Privatbetrieben an volkseigene oder ihnen gleichgestellte Betriebe als Inhaber von Gebraudismustern gezahlt werden, sind bei den privaten Betrieben als Betriebsausgaben und bei den volkseigenen Betrieben als Erträge zu behandeln. (2) Die Aufwendungen für den Erwerb eines Gebrauchsmusters, das nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb oder mit staatliche’* Unterstützung entstanden ist, sind zu Lasten der Kosten zu buchen. Tritt durch die sofortige Übernahme in die Kosten eine zu starke Kostenverschiebung ein, so ist der entsprechende Betrag über Vorleistungen abzugrenzen. § 6 Kann bei Streitigkeiten, bei denen ein Beteiligter ein volkseigener Betrieb ist, über die Behandlung und Vergütung eines Gebrauchsmusters eine innerbetriebliche Einigung nicht erreicht werden, so ist der Streitfall der Schlichtungsstelle des zuständigen Ministeriums oder Staatssekretariats zur endgültigen Entscheidung zu unterbreiten. § 7 Die Vergütung für die Benutzung eines Gebrauchsmusters nach §§ 2 und 3 dieser Durchführungsbestimmung und das Entgelt für die Übertragung eines Gebrauchsmusters auf einen volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb genießen die Vergünstigungen nach § 7 der Verordnung vom 6. Februar 1953 über das Er-findungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 293). Ziff. 1 der Anweisung vom 10. September 1953 über die Änderung und Ergänzung von Bestimmungen der Verordnung über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStVO) und der hierzu ergangenen Richtlinien (AStR) (ZB1. S. 451) ist sinngemäß anzuwenden. § 8 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Februar 1956 Staatliche Plankommission I.V.: Prof. Stanek Mitglied der Staatlichen Plankommission Anordnung zur Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung für die Schüler der Grund- und Mittelschulen im Jahre 1956. Vom 10. Februar 1956 Zur Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung für die Schüler der Grund- und Mittelschulen wird im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschafts'bundes, dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Bundesvorstand des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands gemäß Punkt 21 des Planes des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1956 zur Förderung der Jugend im Jahre 1956 (GBl. I S. 137) und § 28 der Fünften Anordnung vom 4. Februar 1954 zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung (GBl. S. 125) folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Feriengestaltung für alle Schüler der Grund-und Mittelschulen der Deutschen Demokratischen Republik ist unter der Losung: „Frohe Ferientage für alle Kinder in ganz Deutschland“ unter Berücksichtigung der Direktive vom 30. November 1954 zur Vorbereitung und Gestaltung der Sommerferien 1955 (Sonderdruck Nr. 59* des Gesetzblattes) zu organisieren. (2) Die Feriengestaltung dient der Erholung der Kinder bei Spiel und Sport. Dabei sollen alle Möglichkeiten der patriotischen Erziehung und der Vermittlung heimatkundlicher Kenntnisse durch die deutsche demokratische Schule und die Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ sinnvoll ausgenutzt werden. Zu beziehen ab 15. März 1956 über den örtlichen Buchhandel und über das Buchhaus Leipzig, Leipzig C 1, Querstraße 4 6.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - der Anleitung der leitenden Kader zur weiteren Verbesserung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit mit dem Ziel, einen hohen Stand bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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