Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 217

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 217 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 217); \ ti -vHotov GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1956 Berlin, den 29. Februar 1956 Nr. 25 Tag Inhalt Seite 1.2. 56 Erste Durchführungsbestimmung zum Gebrauchsmustergesetz für die Deutsche Demokratische Republik 217 1.2. 56 Zweite Durchführungsbestimmung zum Gebrauchsmustergesetz für die Deutsche Demokratische Republik 217 10.2. 56 cAnordnung zur Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung für die Schüler *''' der Grund- und Mittelschulen im Jahre 1956 218 15. 2. 56 Anordnung über die Bildung eines gemeinschaftlichen Jugendgerichts in Jena 220 Erste Durchführungsbestimmung zum Gebrauchsmustergesetz für die Deutsche Demokratische Republik. Vom 1. Februar 1956 Auf Grund des § 33 des Gebrauchsmustergesetzes für die Deutsche Demokratische Republik vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 105) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister der Finanzen in die Anlage zur Gebührenordnung vom 1. März 1951 des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik (MinBl. S. 51) folgende Tabelle neu aufgenommen: IV. Gebrauchsmustergebühren Gegenstand der Gebührenerhebung DM 1. Anmeldung eines Gebrauchsmusters (§ 4 des Gebrauchsmustergesetzes) 30, . 2. Hilfs-Gebrauchsmuster-Anmeldung (§ 5 des Gebrauchsmustergesetzes) zunächst 20, Hilfs-Gebrauchsmuster-Anmeldung (§ 5 des Gebrauchsmustergesetzes) Restzahlung vor der Eintragung 10, 3. Antrag auf Eintragung einer Änderung in der Person des Rechtsinhabers oder seines Vertreters (§ 6 Abs. 5 des Gebrauchsmustergesetzes) 10, 4. Einschränkung eines Schutzanspruchs (§17 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes) 30, 5. Verlängerung der Schutzdauer (§15 Absätze 2 und 3 und § 29 Abs. 3 des Gebrauchsmustergesetzes) 150, 6. Verlängerung der Schutzdauer eines Gebrauchsmusters, das nach § 11 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes angemeldet wurde 75, 7. Gebührenzuschlag für verspätete Zahlung der Verlängerungsgebühr (§15 Absätze 2 und 3 und § 29 Abs. 3 des Gebrauchsmustergesetzes) 10 °/o des Verzugsbetrages, mindestens 5, Lfd. Nr.: Gegenstand der Gebührenerhebung DM 8. Antrag auf Löschung und Antrag auf Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen zur Verlängerung des Gebrauchsmusterschutzes (§ 15 Abs. 4 und § 18 des Gebrauchsmustergesetzes) 50, 9. Beschwerde gegen Beschlüsse der Gebrauchsmusterstelle (§ 22 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes) 25, 10. Beschwerde gegen Beschlüsse der Spruchstellen für Löschung (§ 22 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes) 150, Berlin, den 1. Februar 1956 Staatliche Plankommission I. V.: Prof. Stanek Mitglied der Staatlichen Plankommission Zweite Durchführungsbestimmung* zum Gebrauchsmustergesetz für die Deutsche Demokratische Republik. Vom 1. Februar 1956 Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Gebrauchsmustergesetzes für die Deutsche Demokratische Republik vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 105) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 Für die Berechnung der Vergütung, für ihre Zahlung und für die Schlichtung von Vergütungsstreitigkeiten gelten, soweit in dieser Durchführungsbestimmung nichts anderes angeordnet ist, sinngemäß die Bestimmungen über Verbesserungsvorschläge der Zweiten und Dritten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft 1. DB (GBl. X S. 217);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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