Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 210 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 28. Februar 1956 § 3 (1) Der „Heinrich-Heine-Preis“ kann verliehen werden an Schriftsteller und Publizisten. (2) Der „Heinrich-Heine-Preis“ kann an Einzelpersonen oder Kollektive verliehen werden, sofern es sich um Deutsche handelt, ganz gleich, wo sie ihren Wohnsitz haben. (3) Der „Heinrich-Heine-Preis“ kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. § 4 (1) Die Vorschläge für die Verleihung des „Heinrich-Heine-Preises“ können für die unter § 3 Aufgeführten von folgenden Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen gemacht werden: a) Ministerium für Kultur, b) zentrale Organe der Parteien der Deutschen Demokratischen Republik, c) zentrale Organe der Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik, d) Deutscher Schriftsteller-Verband, e) Verband der Deutschen Presse, f) Deutsche Akademie der Künste, g) Mitglieder des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, h) Nationalpreisträger, i) Träger des Lessing-Preises. (2) Vorschläge von solchen Personen, Organisationen und Institutionen bzw. nachgeordneten Einheiten von Parteien und Organisationen, die nicht im Abs. 1 aufgeführt sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie von einer im Abs. 1 genannten Einzelperson, Organisation oder Institution eingereicht werden. (3) Die Vorschläge sind eingehend zu begründen und beim Ministerium für Kultur einzureichen. (4) Beim Ministerium für Kultur ist ein Auszeichnungsausschuß zu bilden, dem angehören: a) als Vorsitzender der Stellvertreter des Ministers für Kultur, b) der Leiter der Abteilung Gegenwartsliteratur im Ministerium für Kultur, c) ein Mitglied der Akademie der Künste, d) ein Mitglied des Deutschen Schriftsteller-Verbandes, e) ein Mitglied des Verbandes der Deutschen Presse, f) ein Nationalpreisträger, g) drei Mitglieder des künstlerisch-wissenschaftlichen Rates beim Ministerium für Kultur. (5) Der Auszeichnungsausschuß hat gewissenhaft zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verleihung gegeben sind und unterbreitet dem Minister für Kultur die geeigneten Vorschläge. (6) Der Minister für Kultur entscheidet über die Verleihung. § 5 (1) Die Auszeichnung nimmt der Minister für Kultur vor. (2) Die Urkunden unterschreibt der Minister für Kultur. § 6 (1) Die Anzahl der jährlich zur Verleihung kommenden Auszeichnungen beträgt im Höchstfall zwei. (2) Der „Heinrich-Heine-Preis“ wird in zwei Gruppen verliehen: als 1. Preis = in Höhe bis zu 7500 DM als 2. Preis in Höhe bis zu 5000 DM wobei jeweils ein Werk nach § 2 Buchst, a oder Buchst, b den 1. oder 2. Preis erhalten kann. (3) Der „Heinrich-Heine-Preis“ ist steuerfrei. § 1 (1) Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine lückenlose Kurzbiographie, b) eine ausführliche Begründung. (2) Die Vorschläge sind mit den in Abs. 1 genannten Anlagen doppelt einzureichen. § 8 Mit der Verleihung des „Heinrich-Heine-Preises“ ist die Ausgabe einer Urkunde verbunden, deren Text den jeweils auszuzeichnenden Leistungen entspricht. Preisanordnung Nr. 568 zur Änderung der Preisverordnung Nr. 337. Verordnung über die Neuregelung der Preise für feuerfeste Materialien Vom 10. Februar 1956 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: g § 4 der Preisverordnung Nr. 337 vom 15. Dezember 1953 Verordnung über die Neuregelung der Preise für feuerfeste Materialien (GBl. 1954 S. 58) und § 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 8. Oktober 1954 zur Preisverordnung Nr. 337 (GBl. S. 841) werden mit Wirkung vom 1. Februar 1956 außer Kraft gesetzt § 2 (1) Für alle in der Preisliste zur Preisverordnung Nr. 337 nicht enthaltenen Erzeugnisse haben die Herstellerbetriebe Preisanträge zu stellen. (2) Die zuständigen Preisstellen setzen den Preis mit Zustimmung des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen in richtiger Relation zu dem Preis des vergleichbaren Erzeugnisses fest. (3) Der Minister für Berg- und Hüttenwesen erläßt mit Zustimmung des Ministers der Finanzen jährlich eine Ergänzungspreisliste. § 3 Diese Preisanordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1956 in Kraft. Berlin, den 10. Februar 1956 Ministerium für Berg- und Hüttenwesen Steinwand Minister Sechste Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Regelung der Ausgabe von Saatgetreide und Pflanzkartoffeln. Vom 20. Februar 1956 Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Regelung der Ausgabe von Saatgetreide und Pflanzkartoffeln (GBl. S. 1079) wird zur Ausgabe von Saat- und Pflanzgut für die Frühjahrsbestellung 1956 folgendes bestimmt: § 1 Die Festsetzung des planmäßigen Saat- und Pflanzgutwechsels im Sinne des § 1 Abs. 1 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 24. September 1955 zur Verordnung über die Regelung der Ausgabe von Saatgetreide und Pflanzkartoffeln (GBl. I S. 649) wird bei Speisehülsenfrüchten von 50 °/o des Saatgutbedarfes auf 30 °/ herabgesetzt 3. DB (GBl. I a 26);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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