Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 2 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 -j- Ausgabetag: 4. Januar 1956 Verordnung über die Einführung eines Produktionsnachweises der Landwirtschaft. Vom 22. Dezember 1955 Die systematische Steigerung der Hektarerträge und der Leistungen der Viehwirtschaft setzt einen genauen Überblick über alle Phasen der landwirtschaftlichen Produktion voraus. Die konkrete Kenntnis der Produktionsmöglichkeiten und der Leistungsfähigkeit jeder Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft sowie jedes einzelbäuerlichen Betriebes auf Grund der Führung eines Produktionsnachweises versetzen die örtlichen staatlichen Organe, die MTS und VdgB (BHG) in die Lage, ihnen eine umfassende Hilfe und Unterstützung zur Steigerung der Produktion zu geben und die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber dem Staat besser zu kontrollieren. Der Produktionsnachweis ist gleichzeitig ein wichtig es Mittel für die Erfassung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte sowie für die Durchführung von Betriebsvergleichen, um mit ihrer Hilfe eine breite Anwendung von fortschrittlichen Produktionserfahrungen und Neuerermethoden leistungsstarker Betriebe zu organisieren und somit besonders zurückgebliebenen Betrieben systematische Hilfe zu leisten. Es wird deshalb verordnet: § 1 Für alle Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ablieferungspflichtigen Betriebe der Einzelbauern über 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Gärtner ist ein Produktionsnachweis zu führen, § 2 Für die Führung und Aufbewahrung des Produktionsnachweises ist der Rat der Gemeinde verantwortlich. § 3 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Land-und Forstwirtschaft und dem Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf. § 4 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium des Innern Stoph Maron Stellvertreter des Vorsitzenden Minister des Ministerrates Verordnung über die Einführung der Kontrolle der Warenbewegung bei wichtigen Konsumgütern. Vom 22. Dezember 1955 Um das Warenangebot für die Bevölkerung entsprechend den berechtigten Wünschen zu erweitern und zu verbessern und die Herstellung von nicht dem Bedarf und den Anforderungen an die Qualität entsprechenden Waren zu verhindern, ist die Einführung einer Kontrolle der Warenbewegung bei wichtigen Konsumgütern erforderlich. Damit werden gleichzeitig die EinwirkungsmöglichkePen des Ministeriums für Handel und Versorgung auf die Sortiments- und bedarfsgerechte Produktion von Konsumgütern erhöht und Maßnahmen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Warenstreuung auf die Bezirke und Kreise der Deutschen Demokratischen Republik und auf die Einzelhandelsorgane möglich. Deshalb wird folgendes verordnet: § 1 Die im Warenbereitstellungsplan des Ministeriums für Handel und Versorgung ausgewiesenen Waren werden gemäß Ordnung der Planung 1956 unterteilt in: a) zentralverteilte Fonds, b) gelenkte Fonds, c) dezentralisierte Fonds. Als zentralverteilte Fonds gelten alle Waren, die im Warenbereitstellungsplan nach der Staatsplannomenklatür als Einzelpositionen ausgewiesen werden bzw. die Waren, für die eine Materialzuweisung der Staatlichen Plankommission/Materialver-/ sorgung ausgegeben wird. Als gelenkte Fonds gelten einzelne, in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission ausgewählte Waren aus den Planpositionen „Sonstige Erzeugnisse des Industriezweiges die wegen ihrer besonderen Wichtigkeit für die Versorgung der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Streuung unter Kontrolle gehalten werden müssen, aber nicht als Einzelpositionen in der Staatsplannomenklatur erscheinen und für die keine Materialzuweisungen ausgegeben werden. Als dezentralisierte Fonds gelten alle nicht unter a) und b) aufgeführten Waren aus den Planpositionen „Sonstige Erzeugnisse des Industriezweiges .“. § 2 Die Bezüge des Handels von Waren des zentralverteilten und gelenkten Fonds unterliegen der Kontrolle der örtlichen Organe des Staates, die ihrerseits die Verantwortung für die gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes übernehmen. § 3 (1 Die Abgabe von Waren der zentralverteilten und gelenkten Fonds durch Produktionsbetriebe an Groß-und Einzelhandelsorgane für die Versorgung der Bevölkerung bzw. die Entgegennahme von Waren dieser Fonds ist an den Warenbereitstellungsplan oder an schriftliche Bezugsberechtigungen zu binden, die von den Räten der Kreise auszugeben sind. Das Ministerium für Handel und Versorgung legt in Abstimmung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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