Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 22. Februar 1956 C. Maßnahmen zur Festigung der Ordnung und Disziplin Das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport wird beauftragt, in Verbindung mit dem Minister für Volksbildung, dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und dem Staatssekretär für Hochschulwesen Richtlinien auszuarbeiten und zu veröffentlichen, die eine weitere Festigung der Ordnung und der Disziplin in der demokratischen Sportbewegung und im Sportunterricht der Schulen gewährleisten. Diese Richtlinien sind so zu gestalten, daß sie gleichermaßen für den Übungsbetrieb in den Betriebssportgemeinschaften, Sportgemeinschaften und Sportclubs, für den Wettkampfbetrieb sowie für die Schulen und Lehrgänge der demokratischen Sportbewegung und für den Sportunterricht in den Hoch-, Fach- und Berufsschulen sowie in den allgemeinbildenden Schulen geeignet sind. D. Organisierung des Sportschießens 1. Die Entwicklung des Sportschießens zu einem Massensport hat große Bedeutung für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit unserer Werktätigen. Träger des Sportschießens in der Deutschen Demokratischen Republik werden die Sportvereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ und die Gesellschaft für Sport und Technik sein. 2. Unter Führung der Gesellschaft für Sport und Technik ist der Massenschießsport zu organisieren. Alle Mitglieder der demokratischen Sportbewegung und alle anderen Werktätigen sind für die Teilnahme zu gewinnen. Auf allen Volksfesten, Erntefesten und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Ausflugs- und Erholungsorten sind Schießstände der Gesellschaft für Sport und Technik einzurichten. Die Leitung der Gesellschaft für Sport und Technik hat bis zum 1. Mai 1956 alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 3. Die erforderlichen Anlagen für den Schießsport sollen aus den bei der Gesellschaft für Sport und Technik vorhandenen Mitteln und aus örtlichen Reserven errichtet werden. E. Organisierung des modernen Fünfkampfes Der moderne Fünfkampf wird in den Sportvereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“, der Gesellschaft für Sport und Technik und in der Deutschen Hochschule für Körperkultur eingeführt. F. Zusätzliche Ausbildung der Lehrkader für den Kampfsport Die Komitees für Körperkultur und Sport haben in Verbindung mit der Gesellschaft für Sport und Technik dafür zu sorgen, daß die bereits tätigen Sportlehrer und Trainer im Jahre 1956 eine spezielle Ausbildung in den Kampfsportarten erhalten, damit sie diese Ausbildung in ihrem jetzigen Wirkungsbereich für alle Mitglieder der demokratischen Sportbewegung leiten können. Berlin, den 9. Februar 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport Stoph Ewald Stellvertreter des Vorsitzenden Vorsitzender des Ministerrates Anordnung zur Regelung des Urlauberverkehrs an der Ostsee-küste während der Badesaison. Vom 7. Februar 1956 Die Ostseeküste ist eines der wichtigsten Erholungsgebiete der Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik. Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl der Erholungsuchenden. Zur Regelung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Urlauberverkehrs wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern angeordnet: § 1 (1) Während der Badesaison (vom 1. Mai bis 30. September) dürfen in den Kurorten an der Ostseeküste an Feriengäste und andere Reisende Zimmer bzw. Schlafstellen nur vermietet werden, wenn diese vom zuständigen Rat der Gemeinde freigegeben wurden. (2) Der Rat des Bezirkes Rostock ist berechtigt, im Bedarfsfall die Regelung des Abs. 1 auch für andere Orte an der Ostseeküste anzuordnen. § 2 (1) Das Zelten ist nur auf den Plätzen gestattet, die vom Rat der Gemeinde dafür bestimmt sind. Die Festlegung der Zeltplätze hat im Einvernehmen mit der zuständigen Hygiene-Inspektion und, soweit es sich um die Festlegung von solchen Plätzen auf Flächen der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe handelt, auch im Einvernehmen mit den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben zu erfolgen. Zeltplätze sind durch Tafeln als solche kenntlich zu machen. (2) Die Zelterlaubnis wird durch den für den Zeltplatz verantwortlichen Rat der Gemeinde erteilt. Für das Zelten in mehreren Gemeinden eines Kreises (Wanderzelten) erteilt der Rat des Kreises die Zelterlaubnis. Eine Zeltertaubnis darf nur bis zur Dauer von vier Wochen ausgestellt werden. Sie ist mindestens drei Wochen vor der Anreise zu beantragen. (3) Die Erteilung einer Zelterlaubnis ist gebührenpflichtig. § 3 (1) Das Einrichten von Behelfsunterkünften für die Unterbringung von Feriengästen und anderen Reisenden ist untersagt. (2) Ausnahmen zur zeitweiligen Unterbringung von Wandergruppen der FDJ, der Jungen Pioniere, von Sportvereinigungen und anderen demokratischen Massenorganisationen bedürfen der Erlaubnis des Rates der Gemeinde. Die Erlaubnis kann nur mit Zustimmung der zuständigen Hygiene-Inspektion erteilt werden. § 4 Der Rat der Gemeinde kann einzelne Strandabschnitte für Kinderferienlager und Kindererholungsheime festlegen, die für den allgemeinen Badeverkehr gesperrt sind. Diese Plätze sind zu kennzeichnen. § 5 Die Angestellten der für die Einhaltung und Überwachung der angeordneten Maßnahmen verantwortlichen Dienststellen sind befugt, die Personalien solcher Personen festzustellen, die dieser Anordnung zuwiderhandeln. § 6 (1) Wer den Bestimmungen des § 1 Abs. 1, des § 2 Abs. 1 Satz 1 und des § 4 dieser Anordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 200 DM bestraft werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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