Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 184

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 184 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 184); 184 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 22. Februar 1956 Auf Antrag der Leitung der Schulsportgemeinschaft können weitere Sektionen gebildet werden. Die Genehmigung wird durch die Abteilungen Volksbildung und die Komitees für Körperkultur und Sport bei den Räten der Kreise erteilt. 8. In allen Dörfern, Städten und Kreisen sind in jedem Jahr Wettbewerbe, Wettkämpfe, Schulsportfeste und Schauturnen der allgemeinbildenden Schulen zu organisieren. Unter der Verantwortung der Abteilungen Volksbildung bei den Räten der Kreise sind jährlich große Kreissportfeste der Schulen zu veranstalten. 9. Meisterschaften und Wettbewerbe der Kinder und Jugendlichen der allgemeinbildenden Schulen, die über den Rahmen des Kreises hinausgehen, werden von den Komitees für Körperkultur und Sport bzw. von den Fachausschüssen und Präsidien der demokratischen Sportbewegung durchgeführt. Im DDR-Maßstab werden nur Meisterschaften und Wettbewerbe in den Sportarten Gymnastik/Turnen, Leichtathletik, Schwimmen und Skisport 10. 11 durchgeführt. Die Ausschreibungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Volksbildung. Die Meisterschaften und Wettbewerbe im Bezirksmaßstab und die dazu notwendigen Ausschreibungen sind im Einvernehmen mit den Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke vorzubereiten und herauszugeben. Die Paten-BSG ist verpflichtet, die Eiitwicklung der Schulsportgemeinschaft durch qualifizierte Trainer und Übungsleiter sowie mit ihren Sporteinrichtungen und -geräten zu unterstützen. Die Mitarbeit im Pädagogischen Rat gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Paten-BSG. 11. In der Ausbildung der Pionierleiter muß der Körpererziehung ein größerer Raum gegeben werden, damit die Pionierleiter die Sportarbeit in der Schule und außerhalb des Unterrichts besser als bisher unterstützen können. der Pionierorganisation bzw. die FDJ-Leitung den Beitritt verwehren oder den Ausschluß herbeiführen. 2. Kindersportabteilungen bei den Betriebssportgemeinschaften, Sportgemeinschaften, Sportclubs und in Pionierhäusern können gebildet werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen in fachlicher und erzieherischer Hinsicht gegeben sind. Die Genehmigung zum Aufbau einer Kindersportabteilung erteilt das Komitee für Körperkultur und Sport in Verbindung mit der Abteilung Volksbildung beim Rat des Kreises. 3. Bei Wettkämpfen und Meisterschaften der Schulsportgemeinschaften können alle Schüler, auch wenn diese Mitglied einer Betriebssportgemeinschaft, Sportgemeinschaft, in einem Sportclub oder Pionierhaus sind, für ihre Schule starten. Bei Wettkämpfen und Meisterschaften, die durch die Fachausschüsse und Sportpräsidien in der Deutschen Demokratischen Republik organisiert werden, sind nur Schüler, die Mitglied einer Betriebssportgemeinschaft, Sportgemeinschaft bzw. eines Sportclubs sind, startberechtigt. In Städten und Gemeinden, wo keine Betriebssportgemeinschaften, Sportgemeinschaften oder entsprechende Sektionen vorhanden sind, kann die Teilnahme an den Wettkämpfen und Meisterschaften durch das Kreiskomitee für Körperkultur und Sport in Verbindung mit der Abteilung Volksbildung beim Rat des Kreises auch für Mitglieder der Schulsportgemeinschaften genehmigt werden. E. Besondere Fragen des Jugendsportes ö 1. Den Sportvereinigungen, der Gesellschaft für Sport und Technik und der Freien Deutschen Jugend wird vorgeschlagen, in Verbindung mit den Sportpräsidien in größerem Umfange als bisher Jugend Wettbewerbe und Pokalturniere durchzuführen. Dabei sollte das Schwergewicht auf die Organisierung von Betriebs- und Straßenmeisterschaften, Sportfesten der Jugendlichen usw. gelegt werden. 2. Der Freien Deutschen Jugend wird vorgeschlagen, im Rahmen der Woche des Sports Sommersportspiele durchzuführen und dabei Kreis-, Bezirks- und Republiksbeste im leichtathletischen Dreikampf zu ermitteln. 12. Um die neuen umfangreichen Aufgaben zur Verbesserung der Turn- und Sportarbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu lösen, ist in allen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke,, der Stadt- und Landkreise zusätzlich die Stelle eines Kreisturnrates zu schaffen. D. Außerschulischer Sport in den Betriebssportgemeinschaften, Sportgemeinschaften, Sportclubs und Pionierhäusern 1. Die sportlich interessierten und talentierten Schüler der allgemeinbildenden Schulen und Schüler und Studenten der Einrichtungen der Lehrerbildung können Mitglied einer Betriebssportgemeinschaft, Sportgemeinschaft, eines Sportclubs bzw. des Sportkollektivs eines Pionierhauses werden. Bei ungenügenden schulischen Leistungen und bei groben Verstößen gegen die Schülerregeln und die Schulordnung können die Schulleitung, der Freundschaftsrat 3. Durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen und das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung sind an den Hoch-, Fach- und Berufsschulen in enger Zusammenarbeit mit den Sportvereinigungen und der Freien Deutschen Jugend Sportwettkämpfe zwischen den Fakultäten, Seminaren, Klassen, Schulen, Lehrwerkstätten und Lehrkombinaten zu organisieren. 4. Zur Förderung und Sichtung des Nachwuchses werden die Sportvereinigungen beauftragt, in den einzelnen Sportarten außerhalb des üblichen Wettkampf systems Bestenermittlungen zu organisieren. Start berechtigt sind alle Mitglieder der Sportvereinigungen, die nicht klassifiziert sind bzw. die Leistungsstufe III oder II der Klassifizierung besitzen. Den Sportpräsidien und Fachausschüssen aller Sektionen wird empfohlen, Maßnahmen einzuleiten, daß sich alle Jugendmannschaften an den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft die Wege zur Befriedigung von Bedürfnissen zu kompliziert verlaufen würden und besonders das Niveaugefälle zwischen Hauptstadt, Großstädten und ländlichen Gebieten Anlaß zu wiederholter Verärgerung war.

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