Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 174

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 174 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 174); 174 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 21. Februar 1956 § 5 Ist im Liefervertrag die Lieferung des Saatgutes in Kaufsäcken vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, diese zum Einstandspreis zu übernehmen. Für Leihsäcke gelten die jeweils gültigen Bestimmungen über den Leihsackverkehr. § 6 Diese Preisanordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft und gilt für die Erzeugerfestpreise rückwirkend auch iür den Anfall aus der Ernte 1955. Berlin, den 3. Februar 1956 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft I.V.: Wilke Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Imprägnierung des im Freien zur Verwendung gelangenden Holzes. Vom 9. Februar 1956 Die Verlängerung der Lebensdauer des Holzes ist ein wichtiges Mittel zur Erhöhung der Holzeinsparung. Es ist deshalb notwendig, durch geeignete Maßnahmen den Schutz des Holzes durch vorschriftsmäßige Imprägnierung weiter zu verstärken. In Ausführung des Abschnittes II des Beschlusses des Ministerrates vom 29. September 1955 über die Erweiterung der Austauschproduktion für Holz und zur weiteren Einsparung von Holz (GBl. I S. 681) sowie auf Grund § 5 der Verordnung vom 27. September 1951 über die Imprägnierung des im Freien zur Verwendung gelangenden Holzes (GBl. S. 897) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: § 1 Geltungsbereich der Verordnung (1) Dör Imprägnierung unterliegen folgende Hölzer bzw. Holzgegenstände: Schwellen aller Art einschließlich Schwellendübel und Pflöcke, Leitungsmaste, Gruben- und Schnitthölzer im Bergbau, Brücken- und Wasserbauhölzer, Holz für Kühltürme, Zaunmaterial, Hopfenstangen, Fahnen- und Rüststangen, Pfähle aller Art, Rebstöcke, hölzerne Dauerunterlagen, Holzpflaster sowie alle anderen Hölzer, die im Freien zur Verwendung gelangen. (2) Nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen die auf Grund der Anordnung vom 25. August 1953 über den baulichen Holzschutz in gedeckten Räumen (ZB1. S. 435) zu treffenden Maßnahmen. § 2 Erstimprägnierung Alle im § 1 genannten Hölzer sind vor ihrer Verwendung wie folgt zu imprägnieren: (1) Schwellen aller Art, ausgenommen Bagger-schwellen und verleimte Schwellen, sind im Kesseldruckverfahren mit Steinkohlenteeröl oder gleichwertigen Teerölen oder gleichwertigen Teerölgemischen zu imprägnieren. Kiefernschwellen können in Ausnahmefällen mit Salzen vom Typ „UA“ imprägniert werden. Hierzu ist die Ausnahmegenehmigung beim Ministerium für Leichtindustrie, Hauptverwaltung Holz und Kulturwaren, Technische Abteilung, zu beantragen. Baggerschwellen sind nach dem Kesseldruckverfahren zu imprägnieren. Als Holzschutzmittel sind für das Kesseldruckverfahren Teeröle, Salze vom Typ „UA“ oder gleichwertige Mittel zu verwenden. Schwellendübel und Pflöcke sind im Kesseldruck- oder Einlagerungsverfahren mit einer mindestens 30°/oigen Fluorkaliumlösung zu imprägnieren. Die verleimten Schwellen sind nach den der. Technologie zugrunde liegenden Verfahren mit Steinkohlenteeröl oder gleichwertigen Teerölgemischen zu imprägnieren. (2) Kiefefn-Leitungsmaste sind nach dem Kesseldruckverfahren mit Steinkohlenteeröl, gleichwertigen Teerölen, Salzen vom Typ „UA“ oder mit gleichwertigen Teerölgemischen zu imprägnieren. Fichten-Leitungsmaste sind nach den Osmose-(Diffusions-), Saftverdrängungsverfahren oder Druck-saügverfahren mit Salzen vom Typ „ÜA“ zu imprägnieren. Bei Anwendung des Kesseldruckverfahrens sind Salze vom Typ „UA“ und Salze vom Typ „UA leicht löslich“, beim Einlagerungsverfahren vom Typ „UA leicht löslich“ Zu verwenden. (3) Gruben- und Schnitthölzer im Bergbau sind, soweit das Holz länger als sechs Monate im Ausbau Verwendung findet oder aus Sicherheitsgründen ein Holzschutz erforderlich ist, im Kesseldruckverahren unter Verwendung von Salzen vom Typ „U“ oder im Einlagerungsverfahren mit Salzen vom Typ „U leicht löslich“ zu imprägnieren. Ausgenommen hiervon sind Hölzer, die erfahrungsmäßig eine Haltbarkeitsdauer von mehreren Jahren aufweisen, ohne daß dabei die Eigenschaften, die man vom Grubenholz verlangt, ungünstig beeinflußt werden; gleichfalls solche Hölzer, die infolge zu starker mechanischer Beanspruchung noch vor Eintreten der Fäulnis zerstört werden. (4) Imprägnierung von Brücken- und Wasserbauholz: Holz, das sich nach dem Einbau völlig und dauernd unter Wasser befindet, braucht nicht imprägniert zu werden. Ausgenommen davon sind Hölzer im Meeroder Brackwasser, wo Holzbohrmuscheln auftreten können. Für diese Hölzer ist das Kesseldruckverfahren unter Verwendung von Steinkohlenteeröl oder gleichwertigen Teerölen oder gleichwertigen Teerölgemischen anzuwenden. Wasser- und Brückenbauholz, das wechselnden Wasserständen ausgesetzt ist bzw. ständig mit Wasser oder Boden in Berührung steht, ist nach dem Kesseldruckverfahren mit Steinkohlenteeröl oder gleichwertigen Teerölen oder gleichwertigen Teerölgemischen zu imprägnieren. Weniger gefährdetes Holz des Brückenbaues ist im Einlagerungsverfahren mit Xylamon. Natur, Salzen vom Typ „UA leicht löslich“, Pentachlorphenolnatrium oder gleichwertigen Mitteln zu imprägnieren. (5) Kühlturmholz ist nach dem Einlagerungsoder Kesseldruckverfahren zu imprägnieren. Für das Einlagerungsverfahren sind Xjdamon Natur, Salze vom Typ „UA leicht löslich“ oder gleichwertige Mittel, für das Kesseldruckverfahren Teeröle oder Salze vom Typ „UA“ zu verwenden. (6) Hopfenstangen sind wie Leitungsmaste zu behandeln. Zaunmaterial, Fahnen- und Rüststangen, Pfähle aller Art* Rebstöcke, hölzerne Dauerunterlagen aller Art und andere im Freien verbaute Hölzer sind vor ihrem Einbau durch den Hersteller im Einlagerungsoder Kesseldruckverfahren mit geeigneten Holzschutz-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

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