Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 168

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 168); 168 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. Februar 1956 (4) Eine Übertragung von Haushaltsmitteln nach Absätzen 1 und 2 darf nur vorgenommen werden, wenn die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben trotzdem erfüllt werden. Bei der Übertragung von Haushaltsmitteln nach Absätzen 1 und 2 dürfen die Lohnfonds nicht erhöht und die Mittel für Hauptinstandsetzungen und Ersatzbeschaffungen nicht vermindert werden. § 4 Die Befugnisse der Leiter der Finanzorgane (1) In den Haushaltsplänen der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden sind die Lohnfonds (Sachkonten 500 bis 502) im Aufgabenbereich 8 Staatliche Organe innerhalb des gesamten Aufgabenbereichs über sämtliche Einzelpläne hinweg deckungsfähig. In gleicher Weise sind im Aufgabenbereich 8 die Mittel für Sozialversicherungsbeiträge (Sachkonto 510) dek-kungsfähig. (2) Die Lohnfonds (Sachkonto 50 bis 52 bzw. Sachkonto 500 bis 502) und die Mittel für Sozial Versicherungsbeiträge (Sachkonto 53 bzw. 510) sind in den Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern in den Aufgabenbereichen 4 bis 7 innerhalb dieser Aufgabenbereiche und zwischen diesen gegenseitig deckungsfähig. In den Gemeinden von 2000 bis 10 000 Einwohnern sind die Lohnfonds und die Mittel für Sozialversicherungsbeiträge innerhalb eines Aufgabenbereiches deckungsfähig. (3) Über die Anwendung der Deckungsfähigkeit nach Absätzen 1 und 2 entscheidet der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes, Kreises oder der Gemeinde. $ (4) Die Leiter der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden sind berechtigt, bei den in den §§ 2 und 3 vorgesehenen Übertragungen von Haushaltsmitteln einer Überschreitung der Prozentsätze ih folgenden Fällen zuzustimmen: a) wenn es sich um Ausgaben handelt, die durch einen plötzlich eingetretenen Notstand erforderlich werden; b) wenn es sich um Ausgaben handelt, die auf Gesetzen sowie auf Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates bzw. seines Präsidiums beruhen und c) wenn es sich um eine geringfügige Überschreitung der festgelegten Prozentsätze handelt. Für den Haushalt der Republik erteilt diese Genehmigung das Ministerium der Finanzen. § 3 Abs. 4 gilt sinngemäß für diese Übertragungen. § 5 Die Befugnisse der Gemeinden (1) Die Gemeindevertretungen und die Räte der Gemeinden führen ihren Haushaltsplan in voller Eigenverantwortlichkeit durch. Die Minister, Staatssekretäre m. e. G., Leiter selbständige zentraler Organe und die Räte der Bezirke und Kreise haben daher kein Recht, aus den Haushalten der Räte der Gemeinden Mittel abzuziehen, nachdem die Haushaltspläne durch die Kreistage und Gemeindevertretungen beschlossen sind. Sie haben ferner kein Recht, den Räten der Gemeinden im Laufe eines Planjahres neue Aufgaben zu übertragen, für die im Haushaltsplan der Gemeinden keine Mittel vorgesehen sind. Bei Übertragung neuer Aufgaben sind zugleich die erforderlichen Haushaltsmittel durch Sonderfinanzausgleich bereitzustellen. (2) Den Räten der Gemeinden stehen alle Mehreinnahmen und Einsparungen ohne Einschränkung für zusätzliche Aufgaben gemäß § 37 Abs. 8 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung auf Beschluß der Gemeindevertretung zur Verfügung. (3) Die Verwendung von Mehreinnahmen und Einsparungen nach Abs. 2 darf die Lohnfonds der Verwaltung und die sächlichen Verwaltungsausgaben nicht erhöhen. Mehreinnahmen und Einsparungen dürfen ferner nicht für Investitionen verwendet werden, bei denen Material aus dem staatlichen Materialfonds benötigt wird. (4) Diese Bestimmungen gelten auch für die Stadtkreise und ihre Stadtbezirke. § 6 Verwendung der überplanmäßigen Gewinne der örtlichen Wirtschaft (1) Die überplanmäßigen Gewinne der Betriebe der örtlichen volkseigenen Wirtschaft, die nach Abzug der Zuführungen zum Direktorfonds verbleiben und den Haushalten der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zufließen, sind zweckgebunden wie folgt zu verwenden: a) für die Verbesserung der Technik und zur Einführung von Rationalisierungsmaßnahmen in den Betrieben der örtlichen volkseigenen Wirtschaft; b) für die überbetrieblichen Verbesserungsvorschläge; c) zur Finanzierung von überbetrieblichen Wettbewerben und zur unmittelbaren und persönlichen Prämiierung hervorragender Produktionsleistungen. (2) Die Räte der Kreise und Gemeinden haben von den überplanmäßigen Gewinnen 20 °/o an die Räte der Bezirke abzuführen. Die Räte der Bezirke finanzieren daraus überörtliche Wettbewerbe sowie die Verbesserung der Technik und Einführung von Rationalisierungsmaßnahmen in Schwerpunktbetrieben der örtlichen volkseigenen Wirtschaft. (3) Die Verwendung der überplanmäßigen Gewinne der örtlichen volkseigenen Wirtschaft kann ohne Rücksicht auf die Erfüllung der übrigen Teile der Haushaltspläne und die Erreichung des geplanten Sollüberschusses erfolgen. § 7 Verwendung von Mehreinnahmen und Einsparungen in den Bezirken und Kreisen Ir\ den Bezirken und Landkreisen können im Jahre 1956 als Mehreinnahmen und Haushaltseinsparungen im Sinne des § 37 Abs. 8 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung für zusätzliche Haushaltsausgaben verwendet werden: a) Mehreinnahmen aus den Anteilen an Steuern von der privaten Wirtschaft (einschließlich Steuern des Handwerks und der Landwirtschaft) an Steuern von den Werktätigen, an Steuern von den Genossenschaften und aus MTS-Einnahmen; b) Mehreinnahmen aus Umlaufmittelabführungen, die auf Erhöhung der Umlaufgeschwindigkeit des Umlaufmittelfonds in den Betrieben der örtlichen volkseigenen Wirtschaft beruhen; c) Einsparungen von planmäßigen Umlaufmittelzuführungen und Stützungen, sofern der Produktions- bzw. Leistungsplan erfüllt wird;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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