Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 163

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 163 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 163); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 17. Februar 1956 163 § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Intelligenz. Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer Vom 24. Januar 1956 Auf Grund des Abschnittes II der Verordnung vom 16. März 1950 zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz (GBl. S. 185) wird zur Erhöhung des Interesses der Angehörigen der technischen Intelligenz an einem ständigen Verbleiben im gleichen Betrieb und zur einheitlichen Zahlung von Zuschlägen für ununterbrochene Beschäftigungsdauer folgendes bestimmt: § 1 (1) Angehörige der technischen Intelligenz erhalten bei mehrjähriger ununterbrochener Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb einen Zuschlag zu ihrem Gehalt. (2) Die Höhe des Zuschlages beträgt: bei mindestens zweijähriger ununterbrochener Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb 5 °/o; bei mindestens fünfjähriger ununterbrochener Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb 8 °/o des monatlichen Grundgehaltes. (3) Eine Zahlung des Zuschlages erfolgt nur, wenn der Angehörige der technischen Intelligenz zwei bzw. fünf Jahre im gleichen volkseigenen Betrieb eine der im § 3 bzw. § 4 dieser Durchführungsbestimmung festgelegten Tätigkeit ausgeübt hat. § 2 Die Zuschläge dürfen nur gezahlt werden an Angehörige der technischen Intelligenz a) in volkseigenen Produktionsbetrieben; b) in Fachschulen; c) in den technisch-wissenschaftlichen Forschungsinstituten und Konstruktionsbüros, die einem Ministerium oder Staatssekretariat direkt unterstellt sind. § 3 Zuschläge sind nur zu zahlen an: 1. das ingenieurtechnische Personal, das den erfolgreichen Abschluß einer Hoch- oder Fachschule nachweisen kann, eine der Qualifikation entsprechende Tätigkeit ausübt und in die I-Gruppe nach der Verordnung vom 28. Juni 1952 über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 510) eingestuft wurde; * 4. DB (GBl. t 1955 S. 563) 2. Lehrer technischer Fachschulen, soweit sie in der Tabelle VII der Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. S. 202) eingestuft wurden. § 4 (1) Außer dem in § 3 genannten Personenkreis können Zuschläge bei Vorliegen besonderer Leistungen auch gezahlt werden: a) an Personen, die keine abgeschlossene Hoch- oder Fachschulbildung nachweisen können, aber in die I-Gruppen gemäß der Verordnung vom 28. Juni 1952 über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 510) eingestuft wurden; b) in Einzelfällen an Meister der Gruppen M III und M IV in den wichtigsten Produktionsabteilungen, die in ihrer Tätigkeit bedeutende Produktionserfolge nachweisen können. (2) über die Zahlung der Zuschläge an den in Absatz 1 genannten Personenkreis hat der zuständige Hauptverwaltungsleiter bzw. der Vorsitzende des Rates des Bezirkes oder Kreises zu entscheiden. (3) Die Zuschlagszahlung für diesen Personenkreis beginnt mit dem der Zustimmung folgenden Monat. § 5 (1) Angehörige der kaufmännischen und wirtschaftlichen Intelligenz (auch wenn sie Einzel Vertragsinhaber sind) und Hochschullehrer an Universitäten sowie in allen dem Staatssekretariat für Hochschulwesen bzw. den Ministerien nachgeordneten Hochschulen gehören nicht zu dem Personenkreis, der Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer erhält. (2) Außerdem werden Zuschläge nicht gezahlt an: a) Angehörige der technischen Intelligenz, die gemäß den §§ 8 und 9 der Verordnung vom 28. Juni 1952 über die Erhöhung deriGehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 510) erhöhte Gehälter erhalten; b) Angehörige der technischen Intelligenz in den Betrieben und Studios der DEFA, in denen keine I- und M-Gehälter bestehen; sofern deren Gehälter monatlich 1500 DM (Studios in Berlin und Babelsberg) bzw. deren monatliche Gehälter 1300 DM (in den übrigen Studios der Deutschen Demokratischen Republik) überschreiten. (3) Aus dem Abschluß einer zusätzlichen Altersversorgung entsteht kein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für ununterbrochene Beschäftigungsdauer. § 6 Die Tätigkeit des Angehörigen der technischen Intelligenz im gleichen Betrieb gilt nicht als unterbrochen, 1. wenn er zu einem anderen volkseigenen Betrieb abgeordnet wird und nach Beendigung der Abordnung in den früheren Betrieb zurückkehrt; 2. wenn er auf Anordnung der dem Betrieb übergeordneten Organe seiue Tätigkeit in einem anderen volkseigenen Betrieb aufnimmt (Versetzung); 3. wenn er vorübergehend in der Grundstoffindustrie arbeitet und nach Beendigung dieser Tätigkeit in den früheren volkseigenen Betrieb zurückkehrt; 4. wenn er an Schulungen oder Ausbildungslehrgängen von einer Dauer bis zu sechs Monaten teilnimmt;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit Untergrundtätigkeit von Bedeutung sind. Das sind, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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