Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 162

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 162 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 162); 162 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 17. Februar 1956 gung). Der Ausgleich hat in jedem Fall in der Höhe zu erfolgen, in der die Überschreitung nicht mehr bis zum Ende des Planjahres auf Grund von Einsparungsverpflichtungen beseitigt werden kann. (3) Einsparungen dürfen zum Ausgleich von Überschreitungen nur innerhalb der Lohnfondsteile verwendet werden, in denen sie erzielt wurden. Als Einsparungen gelten 1. bei Lohnfonds A die im Verhältnis zum Stand der Erfüllung der Planauflage, 2. bei Lohnfonds B die von der für den Berichtszeitraum geplanten Lohnsumme nicht in Anspruch genommenen Lohnfondsteile. (4) Die Bank berichtet bei schwerwiegenden Lohnfondsüberschreitungen vor dem Kollegium des zuständigen Ministeriums oder Rat des Bezirkes über die Verstöße gegen die Lohnfondsdisziplin und fordert dabei die Unterstützung des Betriebes durch sein übergeordnetes Organ. (5) Die Bank kann unter Hinweis auf die Kontroil-feststellungen verlangen, daß eine vom Fachminister bzw. Vorsitzenden des Rates des Bezirkes einzuberufende und durch einen von ihm beauftragten verantwortlichen Mitarbeiter zu leitende Kommission beim Betrieb eingesetzt wird. Die Tätigkeit der Kommission muß unter breiter Heranziehung der Werktätigen zu grundsätzlichen Maßnahmen und Schlußfolgerungen führen, die eine Beseitigung der Lohnfondsüberschreitung zur Folge haben. Verantwortlich für die Beschlußfassung und Kontrolle ist das jeweils zuständige übergeordnete Organ des Betriebes. § 6 (1) Bei einer Inanspruchnahme des Lohnfonds C über die geplante Jahreslohnsumme hinaus fordert die Bank den Betrieb auf, eine Genehmigung des Leiters des übergeordneten Organs für die Lohnfondsüberschreitung entsprechend § 5 Abs. 1 zu beantragen. Das übergeordnete Organ kann die Lohnfondsüberschreitung gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 2 ausgleichen. (2) Von einer Genehmigung wird abgesehen, wenn der Betrieb der Bank nachweist, daß die Lohnfondsüber-schreitung durch zusätzliche Leistungen gerechtfertigt ist. g 7 Genehmigungen für Lohnfondsüberschreitungen müssen der Bank spätestens bis zum nächsten festgelegten Einreichungstermin für die Berichtsunterlagen eingereicht werden. g g Bleiben die Hinweise und Maßnahmen der Bank ohne Erfolg, so wird die Bank ihre Einwirkung durch strenge und entsprechend den Ursachen der Verstöße gegen die Lohnfondsdisziplin differenzierte Anwendung von Sanktionen verstärken. Die Anwendung von Sanktionen erfolgt gemäß § 8 der Anordnung Nr. 1 vom 26. Januar 1956 zur Durchführung der Kontrolle der Inanspruchnahme des Lohnfonds in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft Industrie (GBl. I S. 158). g 9 (1) Diese Anordnung ist anzuwenden für die Kontrolle über die Inanspruchnahme des Lohnfonds bei den volkseigenen Verkehrsbetrieben, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben sowie volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Groß- und Einzelhandelsbetrieben einschließlich Industrieläden. Diese Anordnung gilt nicht für Reichsbahnausbesserungswerke, Kfz-Repara-turbetriebe, Reparaturwerften, MTS-Werkstätten und Motoreninstandsetzungswerke, (2) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 26. Januar 1956 Deutsche Notenbank I.V.: Todtmann Vizepräsident Dritte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser. Vom 3. Februar 1956 Auf Grund des § 16 des Gesetzes vom 15. September 1954 über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser (GBl. S. 784) wird zur Durchführung der §§ 8 und 12 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 11. Februar 1955 zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser (GBl. I S. 154) folgendes bestimmt: § 1 Zu § 8 der Ersten Durchführungsbestimmung: (1) Anträge auf käuflichen Erwerb eines Siedlungshauses gelten als fristgemäß gestellt, wenn sie bis zum 31. Dezember 1956 beim Rat der Gemeinde, in dessen Bereich sich das Siedlungshaus befindet, vorliegen. (2) Siedlungshäuser, für die bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf käuflichen Erwerb nicht gestellt ist, sind nach den §§ 1 bis 7 (Eigenheime) des Gesetzes zu behandeln. § 2 Zu § 12 der Ersten Durchführungsbestimmung: (1) Hat der Antragsteller die Siedlerstelle erst nach dem 8. Mal 1945 übernommen, so ist über die Fälle gemäß § 12 Abs. 1 Buchstaben a bis d der Ersten Durchführungsbestimmung hinaus folgende Berichtigung des Kaufpreises vorzunehmen: a) Eine Herabsetzung um die natürliche Wertminderung (Amortisation) für Gebäude für die Zeit bis zur Übernahme der Siedlerstelle durch den Antragsteller, b) eine Herabsetzung, wenn der Antragsteller Wertminderungen, die vor der Übernahme der Siedlerstelle beseitigt wurden, bezahlt hat, c) eine Erhöhung, wenn Wertverbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand der Gebäude vorliegen (Anbauten oder Einbauten), die der Antragsteller nicht bezahlt hat. (2) Für die Berichtigung gemäß § 2 Abs. 1 Buchst, a dieser Durchführungsbestimmung entfällt die Schätzung durch den VEB Entwurfsbüro für Hochbau des Rates des Bezirkes. Als Grundlage der Berechnung der natürlichen Wertminderungen (Amortisationen) sind die in der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe Vorschriften über das Rechnungswesen der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 32) genannten Abschreibungsvorschriften (Fassung vom 15. Januar 1951) anzuwenden. Die Feststellung der Kaufpreisberichtigung nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b und c dieser Durchführungsbestimmung hat gemäß § 12 Absätze 3 und 4 der Ersten Durchführungsbestimmung zu erfolgen, i. DB (GBl. I 1955 S. 657);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsorgane des der des der Bulgarien und des der Polen Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Feindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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