Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 155

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 155 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 155); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 15. Februar 1956 155 Anordnung über kurzfristige Vermietung von Stromwegen durch die Deutsche Post. Vom 27. Januar 1956 Stromwege der Deutschen Post konnten bisher nur vermietet werden, wenn Gebühren für die Mindest-überlassungsdauer von einem Jahr gezahlt wurden. Diese Gebührenregelung entspricht, insbesondere bei kurzzeitigen Großveranstaltungen des Staates, der demokratischen Parteien und Massenorganisationen und der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, nicht mehr den Grundsätzen der fortschrittlichen Wirtschaftspolitik der Regierung. Aus diesen Gründen wird gemäß § 1 der Verordnung vom 12. Januar 1956 über die Festsetzung von Post-, Fernmelde- und Funk-gebühren (GBl. I S. 63) im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Stromwege der Deutschen Post werden von den zuständigen Betrieben der Deutschen Post auf Antrag für eine vereinbarte Zeit, mindestens aber für drei Tage (kurzzeitige Überlassung) vermietet. Die für die An- und Abschaltung der Stromwege erforderliche Zeit bleibt bei der Gebührenberechnung außer Ansatz. § 2 (1) Für die im § 1 festgesetzte kurzzeitige Überlassung von Stromwegen gelten die Gebühren des § 2 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 dieser Anordnung. An Gebühren je Stromweg werden erhoben: 1. Bei Stromwegen innerhalb der Ortsnetze: a) für Übertragungsleitungen eine Grundgebühr von 25, DM für die Schalt- und Entzerrungsarbeiten und eine Überlassungsgebühr, unabhängig von der Überlassungsdauer des Stromweges von täglich 4, DM. Bei wiederholter Benutzung desselben Stromkreises innerhalb von 30 Tagen wird die Grundgebühr nur einmal erhoben, falls durch die wiederholte Benutzung keine weiteren Entzerrungsarbeiten erforderlich werden. b) Werden Übertragungsleitungen, an denen keine Entzerrungsarbeiten erforderlich sind, bzw. Meldeleitungen zu Übertragungsleitungen sowie Leitungen für den Fernsprech- und Femschreibbetrieb überlassen, so ermäßigt sich die Grundgebühr auf 8, DM für die Schaltarbeiten je Stromweg (An-und Abschaltung). Die Überlassungsgebühr, unabhängig von der Überlassungsdauer, beträgt täglich 4, DM. 2. Bei Stromwegen zwischen verschiedenen Ortsnetzen: a) für Übertragungsleitungen eine Grundgebühr von 25, DM für jeden geschalteten Leitungsverstärker und für Entzerrungsarbeiten auf Leitungen, die besonders geschaltet werden müssen. Bei wiederholter Benutzung desselben Stromkreises innerhalb von 30 Tagen wird die Grundgebühr nur einmal erhoben, falls für die wiederholte Benutzung keine weiteren Entzerrungsarbeiten erforderlich werden. Die Überlassungsgebühr beträgt täglich 50 / der Gebühr eines gewöhnlichen Ferngespräches zwischen beiden Ortsnetzen von sechs Stunden Dauer (Tagessatz). b) Werden Meldeleitungen zu Übertragungsleitungen und Leitungen für den Fernsprech- und Fernschreibbetrieb überlassen, so ermäßigt sich die Grundgebühr auf 8, DM für die Schaltarbeiten je Stromweg (An- und Abschaltung). Die Überlassungsgebühr beträgt täglich 50 °/o der Gebühr eines gewöhnlichen Ferngespräches zwischen beiden Ortsnetzen von sechs Stunden Dauer (Tagessatz). (2) Werden Stromwege der Deutschen Post länger als drei Tage gemietet, erfolgt die Gebührenberechnung nach den bisher geltenden Sätzen. Die Gebührenberechnung erfolgt jeweils für einen vollen Monat vom Tage der Überlassung des Stromweges an gerechnet. Teile von Monaten werden voll berechnet. (3) Die im Zusammenhang mit den Schaltungen notwendigen Fernmeldebauleistungen sind nach den geltenden preisrechtlichen Bestimmungen des Kalkulationsschemas für Femmeldebauleistungen zu zahlen. § 3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen des § 25 der Verordnung vom 1. Dezember 1942 über Privatfem-meldeanlagen (Amtsblatt des ehemaligen RPM 1943 S. 12) außer Kraft. Berlin, den 27. Januar 1956 Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Burmeister Minister Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Gewährung von Prämien für die Einsparung von festen Brennstoffen. Vom 24. Januar 1956 Zur Ergänzung der Anordnung vom 26. Juli 1955 über die Gewährung von Prämien für die Einsparung von festen Brennstoffen (GBl. I S. 551) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 § 3 der Anordnung vom 26. Juli 1955 wird durch folgenden Abs. 3 ergänzt: „(3) Bei Austausch von Brennstoffarten (Einsatz von Rohbraunkohle bzw. anderen ballastreichen Kohlesorten) oder Veränderungen des Brennstoffgemisches, das der festgesetzten Brennstoffverbrauchsnorm entsprach, sind Prämien für Brennstoffeinsparungen auf Grund von Persönlichen Konten auch dann zu zahlen, wenn bei Unter-schreitung des normgerechten Brennstoffverbrauchs (ausgedrückt in 106kcal) keine wertmäßigen Einsparungen eintreten. Zur Berechnung der Prämien ist von den eingesparten Wärmeeinheiten auszugehen. Diese sind in Brikettmengen umzurechnen. Es wird dann der Verrechnungspreis für Braunkohlenbriketts zugrunde gelegt. Die zu zahlenden Prämien sind in diesen Fällen zu Lasten des übrigen Ergebnisses des Betriebes zu buchen und werden bei der Abrechnung des Ergebnis planes als zulässige Abweichung anerkannt.“;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 155 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 155) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 155 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 155)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X