Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1345

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1345 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1345); Gesetzblatt Teil I Nr. 113 Ausgabetag: 28. Dezember 1956 1345 § 3 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die von diesem Zeitpunkt an erfolgen, sowie für Verträge, soweit diese hinsichtlich Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. (2) Am 1. Januar 1957 treten außer Kraft: der § 2 Abs. 4 und die Anlage 7 der Preisanordnung Nr. 464 vom 14. Oktober 1955 Anordnung zur Ermittlung der Preise für Kundengußteile aus Grau-, Temper- und Stahlguß (Punktpreissystem) für die volkseigene Industrie (GBl. I S. 750) und die Preisbewilligungen für die in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung gehörenden * Produkte. Berlin, den 11. Dezember 1956 Der Minister für Berg- und Hüttenwesen Steinwand Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 702 Preisliste für Legierungszuschläge errechnet auf Rein-Basis für 1 kg (1 kg = 1 %) Die Legierungszuschläge beziehen sich je DM-Betrag auf 100 kg guten Guß Legierungselement Stückgewiehtsgruppen: von bis 0 bis 2,5 kg DM 2,5 bis 10 kg DM 10 bis 50 kg DM 50 bis 250 kg DM 250 bis 1000 kg DM looo bis 2500 kg DM über 2500 kg DM Chrom je kg rein im Ferro-Chrom C-Gehalt 0,04 0,08 /# 14,35 12,90 11,80 11,05 10,40 9,95 9,65 0,08 0,21 °/o 12,95 11,60 10,65 9,95 9,40 8,95 8,70 0,21 0,42 °/o 12,40 11,10 10,20 9,55 9, 8,60 8,35 0,42 0,82 % 10,65 9,55 8,80 8,20 7,75 7,40 7,15 0,82 4,00 °/o 9,80 8,75 8,05 7,55 7,10 6,80 6,60 4,00 10,00 % 8,40 7,50 6,90 6,45 6,10 5,80 5,65 Titan je kg rein im Ferro-Titan 49,80 41,35 35,35 30,90 27,35 24,60 22,30 Molybdän je kg rein im Ferro-Molybdän 37,75 34,60 32,40 30,90 29,55 28,60 28,15 Vanadium je kg rein im Ferro-Vanadium 393,50 326,45 279,35 244, 215,90 194,20 176,05 Mangan je kg rein im Ferro-Mang-in C-Gehalt 1 3 °/o 4,25 3,80 3,50 3,25 3,10 2,95 2,85 über 3 °/o 2,65 2,40 2,15 2,05 1,95 1,80 1,80 Silizium je kg rein im Ferro-Silizium 2,15 1,95 1,80 1,65 1,60 1,50 1,45 Nickel 12,85 11,80 11 10,50 10,05 9,75 9,60 Unlegierter Stahlguß hat einen Mangangehalt bis zu 0,80 °/o und einen Siliziumgehalt bis zu 0,50 °/o. Bei der Kalkulation der Legierungszuschläge darf deshalb bei Mangan und Silizium nur mit einem Prozentsatz gerechnet werden, der über die genannten Sätze hinausgeht. Preisanordnung Nr. 703. Anordnung über die Kalkulation der Abgaben für Holzerzeugnisse Vom 13. Dezember 1956 § 1 (1) Die Bestimmungen dieser Preisanordnung sind von den Betrieben aller Eigentumsformen, welche die in den §§ 2 und 4 aufgeführten Holzerzeugnisse her-slellen, anzuwenden, soweit nicht die Bedingungen des Abs. 3 zutreffen. (2) Die in Abs. 1 genannten Betriebe haben grundsätzlich ihre Abgabepreise für die in §§ 2 und 4 aufgeführten Holzerzeugnisse nach den für sie geltenden preisrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit dieser Preisanordnung zu berechnen! (3) Die Bestimmungen dieser Preisanordnung gelten nicht für diejenigen volkseigenen Betriebe, denen unter Anwendung der Preisanordnung Nr. 430 vom 18. August 1955 Anordnung über die Änderung der Preiskalkulation in der volkseigenen Wirtschaft bei Einführung der Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe (GBl. I S. 577, Ber. S. 612) Preisbewilligungen erteilt worden sind oder erteilt werden. § 2 (1) Die Abgabepreise für die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse sind nach den preisrechtlichen Bestimmungen zuzüglich der für diese Erzeugnisse geltenden Abgaben zu berechnen. Beispiel: * a) Preis laut preisrechtlicher Bestimmung (z* B. Preisbewilligung) + b) Abgabe (siehe Abs. 2) = c) Abgabepreis;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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