Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 132

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 132 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 132); 132 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 7. Februar 1956 des Bedarfes an Arbeitskräften" ist mit zu dem Ergebnis der Saisonbilanzen Stellung zu nehmen und im Maßnahmenplan entsprechend zu berücksichtigen. III. Ausarbeitung von monatlichen Arbeitskräftemeldungen § 11 (1) Die zentralgeleiteten und örtlichen volkseigenen und genossenschaftlichen Betriebe mit Ausnahme der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die gemäß § 4 Abs. 3 der Anordnung vom 15. Dezember 1955 über die Bearbeitung des Arbeitskräfteplanes für das Jahr 1956 Sozialistische Betriebe (GBl. I S. 938) monatlich Arbeitskräftemeldungen für die überbetriebliche Arbeitskräftelenkung auszuarbeiten haben, übergeben vom II. Quartal 1956 an, jeweils bis zum 30. eines jeden Monats, eine für den darauffolgenden Monat vorausschauende Arbeitskräftemeldung nach dem Muster y (s. Anlage) an die Abteilungen Arbeit und Berufsaus-* bildung der Räte der Kreise. (2) Die einzelnen Dienststellen der Reichsbahndirektionen übergeben, sofern sie Bedarf oder Überhang an Arbeitskräften haben, monatliche Arbeitskräftemeldungen an die für den Sitz der Dienststelle zuständige Abteilung Arbeit und Berufsausbildung des Rates des Kreises. (3) Für Betriebe mit Zweigbetrieben gilt sinngemäß die unter Abschnitt I § 2 Buchst, i getroffene Ubergaberegelung gleichfalls für die monatliche Arbeitskräftemeldung. (4) Die erste Meldung im II. Quartal 1956 ist von den betreffenden Betrieben am 30. April 1956 abzugeben. § 12 (1) Ergeben sich bei den Betrieben im Verlaufe des Jahres wesentliche Planänderungen der Anzahl der „Gesamtbeschäftigten ohne Lehrlinge und Anlernlinge“, die in der „Bilanz des Bedarfes utnd der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften“ ausgewiesen wurden, so s;nd diese Betriebe verpflichtet, als Zusatz in der nächsten monatlichen Arbeitskräftemeldung die neuen Pianzahlen der .Gesamtbeschäftigten ohne Lehrlinge und Anlernlinge“ und ihre Auswirkung auf die betriebliche Arbeitskräftelage den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise bekanntzugeben. (2) Auf Grund der Veränderungsmeldungen haben die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise die „Bilanz des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften“ des Kreises zu korrigieren und über die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung mitzuteilen. § 13 Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise organisieren die überbetriebliche Arbeitskräftelenkung und den Ausgleich zwischen den Betrieben an Hand der monatlichen Arbeitskräftemeldungen und der „Bilanz des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften“ der Betriebe und Fach-abteilungen und leiten die hierfür erforderlichen Maßnahmen ein. g 14 (1) Die monatlichen Arbeitskräftemeldungen der Betriebe sind für die Monate Mai, Juli, September und November von den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise entsprechend der Nomenklatur des Formblattes 1/2 zusammenzufassen und bis zum 5. des betreffenden Monats mit einer Kurzanalyse den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke zu übergeben. (2) Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke organisieren den möglichen Arbeits- kräfteausgleich zwischen den Kreisen, fassen die Meldungen der Kreise entsprechend der Nomenklatur des Formblattes 1/2 zusammen und übergeben das Ergebnis mit einer Kurzanalyse bis zum 10. des betreffenden Monats an das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung. (3) Die Kurzanalysen der Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke und Kreise müsse zahlenmäßig den beruflich möglichen Ausgleich zwischen Bedarf und Überhang an Arbeitskräften bzw. Arbeitskräftereserven sowie besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Versorgung der Betriebe mit Arbeitskräften auf Grund einer ungünstigen berufliche und territorialen Gliederung des vorhandenen Arbeitskräftebedarfes bzw. -Überhanges ausweisen. In der Kurzanalyse sind auf Grund der Analyse der örtlichen Arbeitskräftelage Maßnahmen vorzuschlagen, die nur von zentralen staatlichen Organen zur Sicherung des Arbeitskräfteplanes eingeleitet werden können. (4) Sofern in den Monaten zwischen der Berichterstattung wesentliche Veränderungen der Arbeitskräftelage auftreten, sind sie unverzüglich, unabhängig von den Meldungen der festgelegten Monate, über die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke an das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung zu melden. Außerdem ist in der Analyse, wie bei der bisherigen Monatsmeldung, auf den Stand der wohnungs- und arbeitsmäßigen Unterbringung zuziehender Westbürger und Rückkehrer sowie auf die Arbeit der Kreis- und Bezirkskommissionen einzugehen. IV. § 15 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Januar 1956 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Macher Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Monatliche Arbeitskräftemeldung Betrieb: Ministerium/HV/HA/ IZL/ Fachabteilung Genehmigungsvermerk: Registriert bei der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik am 12. Dezember 1955 unter Nr. 610, 63 Datum: Bearb.: Telefon: Beschäftigtengruppe Ungedeckter Bedarf an Arbeitskräften Überhang an Arbeitskräften darunter Jungfach- arbeiter 1 2 3 4 Produktionsarbeiter Lohngr. V VIII Beruf * ry 1. Produktionsarbeiter Lohngr. V VIII insgesamt: Produktionsarbeiter Lohngr. I IV Beruf n n n n;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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