Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1311

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1311 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1311); Gesetzblatt Teil I Nr. 107 Ausgabetag: 5. Dezember 1956 1311 § 5 Hauptaufgaben des Leiter de Staatlichen Notariats (1) Unbeschadet der Verantwortung, die jeder Notar für das ihm übertragene Aufgabengebiet trägt, obliegen dem Leiter des Notariats neben seiner Arbeit als Notar folgende Hauptaufgaben: a) Organisierung der gesamten Tätigkeit des Staatlichen Notariats, b) Herstellung einer engen Verbindung zwischen dem Notariat und den Werktätigen, c) Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, d) Anleitung und Kontrolle aller Mitarbeiter des Staatlichen Notariats, e) Unterstützung der Justizverwaltungsstelle in ihrer anleitenden, kontrollierenden und verwaltenden Tätigkeit gegenüber dem Notariat. (2) Der Stellvertreter ist so zu qualifizieren, daß er in Abwesenheit des Leiters die gesamten Aufgaben verantwortlich durchführen kann. § 6 Arbeitsverteilung Zur Herstellung einer engen Verbindung mit den Werktätigen sind die Arbeiten unter den Mitarbeitern des Notariats grundsätzlich so zu verteilen, daß jeder Notar für einen Teil des Kreisgebietes verantwortlich ist. § 7 Arbeitsplan und Arbeitsbesprechung (1) Das Staatliche Notariat arbeitet nach einem festgelegten Arbeitsplan. (2) Zweimal im Monat sollen Arbeits- und Dienstbesprechungen durchgeführt werden. In diesen Dienstbesprechungen ist jeweils zu prüfen, ob das Notariat die ihm entsprechend der politischen Situation und der Struktur des Kreises obliegenden Aufgaben richtig erfüllt und ob die Mitarbeiter des Staatlichen Notariats ihren Pflichten nachkommen. Als Ergebnis sind Schlußfolgerungen zur Verbesserung der gesamten Arbeit zu ziehen. Die wesentlichen Ergebnisse und die Beschlüsse sind in einem kurzen Protokoll zu notieren. § 8 Rechenschaftslegung und Erläuterung der Gesetze (1) Das Staatliche Notariat hat einmal im Jahr über seine Arbeit vor der Bevölkerung Rechenschaft abzulegen. (2) Zur Erläuterung der Gesetze und 2um Zwecke der Erziehung der Bevölkerung ist auch die Presse zu verwenden. Ferner sind vom Staatlichen Notariat allein oder gemeinsam mit anderen Justiz- oder Staatsorganen Aussprachen mit den Bürgern durchzuführen. § 9 Beschw erden und Eingaben der Werktätigen Die Verordnung vom 6. Februar 1953 über die Prüfung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen (GBl. S. 265) und die hierzu ergangene Anweisung des Ministeriums der Justiz gelten auch für die Tätigkeit des Staatlichen Notariats. Neben der allseitigen kritischen Behandlung jeder einzelnen Beschwerde in der Arbeitsbesprechung sind die Beschwerden einmal im Quartal in ihrer Gesamtheit auf typische Mängel und Kritiken zu untersuchen und auszuwerten. § 10 Verbindung zu anderen Staatsorganen Zur Verbesserung der politischen und fachlichen Arbeit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreisgericht und mit dem Kreisstaatsanwalt herbeizuführen. Das gilt insbesondere für Rechenschaftslegungen und für die Beteiligung an Justizveranstaltungen. § 11 Arbeitszeit und Sprechtage (1) Die Arbeitszeit des Staatlichen Notariats ist grundsätzlich der Arbeitszeit des Kreisgerichts und der anderen Staatsorgane anzupassen. Mindestens an einem Tage in der Woche muß die Arbeitszeit so festgesetzt werden, daß die Werktätigen auch nach Arbeitsschluß die Möglichkeit zum Vorbringen ihrer Angelegenheiten haben. Eine Übereinstimmung mit den Spätsprechstunden der anderen Dienststellen ist herbeizuführen. (2) Ausnahmsweise sind auch außerhalb der Geschäftsstunden sowie an Sonn- und Feiertagen Notariatshandlungen durchzuführen, wenn es die Interessen der Werktätigen gebieten. (3) Entsprechend der Struktur des Kreises sind auswärtige Sprechtage und Sprechstunden einzurichten. (4) Die Festsetzung der Arbeitszeit und der Sprechtage bedarf der Bestätigung des Leiters der Justizverwaltungsstelle. § 12 Siegel und Unterschriften (1) Die Verwendung und Verwahrung des Siegels erfolgt nach Gen Bestimmungen der Siegelordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Mai 1953 (GBl. S. 830) und der Jeweils gültigen Anweisung zur Siegelordnung der Deutschen Demokratischen Republik für die dem Minister der Justiz unterstellten Organe. (2) Die Notare haben ihre Unterschrift in zweifacher Ausfertigung der Justizverwaltungsstelle zu den Kaderunterlagen einzureichen. § 13 Bezug von Zeitschriften und Gesetzblättern (1) Das Staatliche Notariat bezieht die Gesetzblätter Teil I und II der Deutschen Demokratischen Republik, das Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik, die Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz sowie die Zeitschriften „Neue Justiz“ und „Der Schöffe (2) Jedem Notar sind die zur eigenen Arbeit erforderlichen Gesetze zur Verfügung zu stellen. Der Umfang dieser Gesetzessammlung wird besonders festgelegt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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