Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 131 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 131); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 7. Februar 1956 131 zusammengefaßte „Bilanz des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften" gemäß der Anordnung vom 15. Dezember 1955 der Staatlichen Plankommission auszuarbeiten. Es liegt im Ermessen der Fachabteilungen festzulegen, welche Betriebe ihnen Bilanzen abzugeben haben. b) Die Bilanzen der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen und genossenschaftlichen Wirtschaft, die laut dieser Anordnung den Fachabteilungen der Räte der Kreise übergeben werden, sind durch die Fachabteilungen zusammenzufassen. c) Für die Betriebe der privaten Wirtschaft insgesamt sind in Verbindung mit den Kreisgeschäftsstellen der Industrie-und-Handels-Kam-mer, Vertretern der Handwerkskammern, der Plankommissionen und den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise Aufstellungen über die Entwicklung der Arbeitskräfte auf Grund von Schätzungen auszuarbeiten. (2) Die Hauptaufgabe der Fachabteilungen der Räte der Kreise besteht darin, in operativer Arbeit in dem von ihnen zu bilanzierenden Bereich die Versorgung der Betriebe mit Arbeitskräften bzw. einen überbetrieblichen Arbeitskräfteausgleich zu organisieren. Die zusammengefaßten „Bilanzen des Bedarfes und der Dek-kung des Bedarfes an Arbeitskräften“ sind, getrennt nach zentralgeleiteten (nach Ministerien) und örtlichen volkseigenen Betrieben, genossenschaftlichen Betrieben und den Bereichen der privaten Wirtschaft, auf den Formblättern 1/1 a und 1/1 b mit einer Kurzanalyse bis zum 20. März 1956 den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise zu übergeben. § 4 Aufgaben der Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung a) Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise fassen die Bilanzen der Fachabteilungen und der Betriebe zusammen und übergeben das Ergebnis bis zum 7. April 1956 den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke. Bei der Zusammenfassung ist die Hauptaufgabe der Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise, in operativer Arbeit einen Ausgleich zwischen Bedarf und Überhang an Arbeitskräften zwischen den einzelnen Betrieben zu organisieren. Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung sind -verpflichtet, zum Zwecke des Arbeitskräfteausgleiches über Kreis- und Bezirksgrenzen hinaus mit Nachbarkreisen und verkehrsgünstig gelegenen Kreisen in Verbindung zu treten. b) Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise haben eine Analyse zu erarbeiten, die die Arbeitskräftesituation im Kreis widerspiegelt. Auf der Grundlage dieser Analyse ist ein Maßnahmenplan aufzustellen, der dem Rat des Kreises zur Beschlußfassung vorzulegen ist. Dieser Maßnahmenplan muß konkrete Wege zur Deckung des Bedarfes bzw. zur Beseitigung von Überhängen festlegen. Die Analyse sowie der vorgeschlagene Maßnahmenplan sind in einem Exemplar den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke mit den Bilanzen zu überreichen. c) Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke fassen die Ergebnisse der Kreismeldungen sowie die direkt an sie übergebenen Bilanzen der Betriebe zusammen und übergeben diese zusammengefaßten „Bilanzen des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften“ bis zum 21. April 1956 dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung. Die Hauptaufgabe der Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke bei der Zusammenfassung der Kreisbilanzen ist die Organisierung des Ausgleiches von Bedarf und Überhang zwischen den einzelnen Kreisen. d) Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke haben eine Analyse für ihren Bezirk zu erarbeiten. Auf Grund der in der Analyse dargelegten Arbeitskräftesituation im Bezirk ist ein Maßnahmenplan auszuarbeiten, der entsprechende Wege zur Deckung des Bedarfes bzw. zur Beseitigung von Überhängen festlegt. Der Maßnahmenplan ist dem Rat des Bezirkes zur Beschlußfassung vorzulegen. Die Analysen und die vorgeschlagenen Maßnahmenpläne sind mit den Bilanzen der Bezirke in einem Exemplar dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung zu überreichen. e) Die Analysen und Maßnahmenpläne sind den Plankommissionen der Räte der Kreise und Bezirke vorzulegen und mit deren Stellungnahme den Raten der Kreise bzw. Bezirke zur Beschlußfassung zu übergeben. Die Plankommissionen der Räte der Kreise und Bezirke organisieren dabei ihre Arbeit entsprechend der Weisung, die in der Anordnung vom 15. Dezember 1955 über die Bearbeitung des Arbeitskräfteplanes für das Jahr 1956 Sozialistische Betriebe (GBl. I S. 938, § 4 Abs. 8) durch die Staatliche Plankommission gegeben wurde. II. Ausarbeitung von „Bilanzen des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Saisonarbeitskräften“ § 5 Betriebe der Lebensmittelindustrie, der Baustoffindustrie, VEG, MTS, sonstige Land- und Forstwirtschaftsbetriebe mit Saisonbedarf an Arbeitskräften arbeiten Saisonbilanzem aus und übergehen diese auf Formblatt 1/3 den zuständigen Fachabteilungen der Räte der Kreise gemäß Übergaberegelung für die „Bilanzen des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften“ 'bis zum 10. März 1956. § 6 Für LPG, ÖLB und für die private Landwirtschaft sind Saisonbilanzen unter Zugrundelegung von Schätzungen durch die Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise auszuarbeiten, g 7 Die Fachabteilungen der Räte der Kreise fassen die Saisonbilanzen der Betriebe zusammen und übergeben diese bis zum 20. März 1956 den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise. § 8 Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Kreise übergeben die Saisonbilanzen zusammengefaßt bis zum 7. April 1956 den Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke. § 9 Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung der Räte der Bezirke übergeben die Saisanbxlanzen der Bezirke bis zum 21. April 1856 dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung. g jq Die Ausarbeitung der Bilanzen und die Zusammenfassung erfolgt auf dem Formblatt 1/3 in Anlehnung an die Nomenklatur der „Bilanzen des Bedarfes und der Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften“. In den Analysen zu den „Bilanzen des Bedarfes und der Deckung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

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