Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1299

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1299 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1299); Gesetzblatt Teil I Nr. 105 . Ausgabetag: 24. November 1956 1299 b) §§ 11 und 14 der Verordnung über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 15. Oktober 1852 (GBl. S. 1055), c) die Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 (RGBl. I S. 191), d) alle vor dem 8. Mai 1945 erlassenen Bestimmungen, in denen Kostenbefreiung für die Tätigkeit der Notariate festgelegt ist. (3) Die von den früheren Ländern erlassenen Bestimmungen über die Tätigkeit der Notariate werden aufgehoben. (4) Das Gesetz über die Angelegenheit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 7. Mai 1898 (RGBl. S. 139) einschließlich der dazu erlassenen Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen sind von staatlichen und freiberuflichen Notaren nicht mehr anzuwenden. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem neunzehnten November neunzehnhundertsechsundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den vierundzwanzigsten November neunzehnhundertsechsundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. Pieck Anordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher und notarieller Urkunden. Vom 16. November 1956 Auf Grund des § 70 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 (GBl. S. 983), des § 90 des Gesetzes vom 16. November 1956 über das Verfahren des Staatlichen Notariats Notariatsverfahrensordnung (GBl. I S. 1238) und des § 8 des Einführungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 zur Strafprozeßordnung (GBl. S, 995) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Ist die Urschrift eines Urteils oder einer anderen von einem Gericht oder Notar hergestellten Urkunde zerstört worden oder sonst abhanden gekommen, so kann diese ersetzt werden. (2) Ist von der Urschrift noch eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift vorhanden, so ist eine beglaubigte Abschrift dieser Ausfertigung oder der beglaubigten Abschrift herzustellen. Diese ist mit dem Vermerk zu beglaubigen, daß die Urschrift abhanden gekommen ist und daß diese beglaubigte Abschrift an die Stelle der Urschrift tritt. (3) Ist eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der Urkunde nicht mehr vorhanden, SO Wird der Inhalt der abhanden gekommenen Urkunde des Gerichts oder des Notariats durch Beschluß festgestellt. Der Beschluß tritt an die Stelle der Urschrift. (4) Die neu hergestellte Urkunde oder ein anzufertigendes Zweitstück sowie der Beschluß verbleiben bei dem Gericht oder dem Notar. § 2 (1) Für die Ersetzung-von Urkunden ist das Gericht oder der Notar zuständig, die die Urkunde hergestellt oder verwahrt haben. (2) Kann nicht festgestellt werden, welches Gericht oder welcher Notar die Urkunde hergestellt oder verwahrt hat, oder liegt das Gericht oder Notariat nicht im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, so ist das Stadtbezirksgericht Mitte in Berlin bzw. das Staatliche Notariat Mitte in Berlin zuständig. Diese können die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht bzw. Notariat abgeben. ----- --------------------- ,,, , ------------------------ § 3 (1) Die Ersetzung von Urkunden erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Im Antrag sind die Gründe, die eine Ersetzung rechtfertigen, und alle Tatsachen sowie Beweismittel anzugeben. (2) Erachtet das Gericht oder der Notar den Antrag nicht für begründet, so ist er abzulehnen. Gegen die Ablehnung steht dem Antragsteller die Beschwerde zu; dies gilt nicht, soweit in dem Gesetz über das Verfahren des Staatlichen Notariats für die Notare eine andere Regelung vorgesehen ist. § 4 (1) Das Gericht und der Notar können bei einem Verfahren nach § 1 Abs. 2 dem Besitzer von Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften aufgeben, diese zur Einsichtnahme vorzulegen. Kommt der Besitzer der Anordnung nicht nach, so kann er durch ein Zwangsgeld bis zu 300, DM zur Vornahme der Handlung angehalten werden. Das Zwangsgeld muß, bevor es festgesetzt wird, angedroht werden. Eine Wiederholung der Festsetzung des Zwangsgeldes ist zulässig. (2) Gegen die Anordnung und die Festsetzung eines Zwangsgeldes kann der Betroffene innerhalb einer Frist von 14 Tagen Beschwerde einlegen. § 5 Vor der Entscheidung über die Ersetzung der Urkunde sind einer oder mehrere Beteiligte zu hören. Handelt es sich um eine Urkunde, die ein Gericht in einem Rechtsstreit abgefaßt hat, so sind die Parteien zu hören. § 6 Der Beschluß des Gerichts x)der des Notariats über die Ersetzung einer Urkunde ist dem Antragsteller und, soweit sie bekannt sind, auch den betroffenen Beteiligten zuzustellen. Beteiligte sind stets die Parteien in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie die Vertragspartner eines vom Notar beurkundeten. Rechtsgeschäftes. § 7 (1) Gegen den Beschluß über die Ersetzung der Urkunde können die Beteiligten innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen. (2) Im übrigen kann jeder, der durch den Beschluß des Gerichts oder Notars betroffen ist, die erneute;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1299 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1299) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1299 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1299)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der Sicherheit in Europa, Rede vor den Absolventen der Militärakademien am vom. Die Reihenfolge der zu behandelnden Probleme ist in jedem Falle individuell festzulegen und vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X