Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1245

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1245 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1245); Gesetzblatt Teil I Nr. 103 Ausgabetag: 20. November 1956 1245 hierfür bestimmten Vorrichtungen am Fahrzeug in Wirksamkeit zu setzen. (2) Das öffnen der Fahrzeugtüren sowie das Einoder Aussteigen ist nur dann zulässig, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden können* § 21 Ladung der Fahrzeuge (1) Die Ladung eines Fahrzeuges muß so verstaut sein, daß eine gefährdende Verlagerung oder ein Herabfallen ausgeschlossen ist. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges darf durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden. Beim Transport von besonderen Gütern, wie Sprengstoffen, Flüssigkeiten, Giftstoffen usw., sind die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. (2) Die Breite der Ladung darf nicht mehr als 2,50 Meter betragen. Einzelne Stangen, Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen nicht seitlich herausragen. Die Länge von Fahrzeug und Ladung darf zusammen 22 Meter, die Hohe 4 Meter nicht überschreiten. (3) Ragt die Ladung über die hintere Fahrzeugbegrenzung hinaus, so ist das äußerste Ende der Ladung mindestens durch eine rote, wenigstens 30 X 30 Zentimeter große Warnflagge bei Dunkelheit oder starkem Nebel durch rotes Licht ausreichend kenntlich zu machen. Die rote Warnflagge muß durch eine Querstange auseinandergehalten werden. Warnflaggen und Laternen dürfen nicht höher als 155 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden; ist dies an der Ladung selbst nicht möglich, so sind geeignete Vorrichtungen anzubringen. (4) Werden die im Abs. 2 genannten Maße sowie die in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO ), nachfolgend StVZO genannt, festgelegten zulässigen Gesamtgewichte oder ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen überschritten, so ist vor Durchführung des Transportes die Erlaubnis des zuständigen Organs der Deutschen Volkspolizei einzuholen. Bei Transporten, welche die zulässigen Gesamtgewichte oder ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen oder die zulässige Höhe überschreiten, ist außerdem durch den Fahrzeughalter die Zustimmung der zuständigen Straßenverwaltung einzuholen. Diese ist verpflichtet, die Fahrstrecke festzulegen; dabei ist besonders die Tragfähigkeit der Brücken sowie die lichte Durchfahrtshöhe zu berücksichtigen. (5) Die Bestimmungen über die zulässige Breite und Höhe der Ladung gelten nicht für Transporte von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen. Für das Abschleppen von Kraftfahrzeugen sowie für Transporte von forstwirtschaftlichen Rohholzerzeugnissen ist eine Genehmigung bei Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge nicht erforderlich. § 22 Be- und Entladen der Fahrzeuge (1) Fahrzeuge dürfen auf der Straße nur be- oder entladen werden, wenn dies ohne besondere Erschwernis anders nicht möglich ist, (2) Das Be- oder Entladen muß ohne Verzögerung durchgeführt werden. Drittes K apitel Besondere Bestimmungen über das Verhalten im Straßenverkehr Abschnitt I Kraftfahrzeuge § 23 Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und deren Anhängern (1) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen bis zu acht Personen ohne Erlaubnis der Deutschen Volkspolizei befördert werden. Soweit keine festen Sitzplätze vorhanden sind, müssen die Personen auf dem Boden der Ladefläche sitzen. Bei beladenen Fahrzeugen muß der. Sitzplatz so gewählt werden, daß ein Herabstürzen von der Ladefläche oder ein Einklemmen unmöglich ist. (2) Mehr als acht Personen dürfen auf der Ladefläche von Lastkraftwagen nur mit Erlaubnis des zuständigen Organs der Deutschen Volkspolizei befördert werden. Die Erlaubnis kann für Lastkraftwagen jeweils für die Dauer bis zu drei Monaten, für Kraftfahrzeugführer bis zu zwei Jahren erteilt werden. Sie ist zu versagen, wenn die Bauart oder der Zustand des Fahrzeuges oder die Person des Kraftfahrzeugführers keine ausreichende Gewähr für die Sicherheit der zu befördernden Personen bietet. Kraftfahrzeugführern, die im Besitz des zur Fahrerlaubnis gehörenden Berechtigungscheines Nummer 3 sind, ist die Erlaubnis zu versagen bzw. zu entziehen. Die Erlaubnisscheine sihd mitzuführen und auf Verlangen den Organen der Deutschen Volkspolizei auszuhändigen. (3) Bei erlaubnispflichtiger Beförderung von Personen muß der Lastkraftwagen den Bestimmungen über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entsprechen. Die Zahl der beförderten Personen darf nur so groß sein, daß ihr Gewicht 60 vom Hundert der Nutzlast des Lastkraftwagens nicht übersteigt; dabei ist für jede Person 65 Kilogramm zu berechnen. Die Zahl der zugelassenen Personen ist in dem Erlaubnisschein einzutragen. Im Fahrzeug ist eine für die Fahrgäste gut sichtbare Aufschrift anzubringen, auf der die Nutzlast in Kilogramm, die Zahl der zur Beförderung zugelassenen Personen und das Verbot des Stehens, des Hinauslehnens sowie des Hinaushaltens und Hinauswerfens von Gegenständen bekanntzugeben sind. Für die Dauer der Personenbeförderung ist ein Fahrgast zu bestimmen, der neben dem Fahrzeugführer für das Verhalten der Fahrgäste verantwortlich ist. ‘(4) Die Beförderung von Kindern auf der Ladefläche von Lastkraftwagen ist nur in Begleitung Erwachsener zulässig. Für je zehn Kinder muß mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson vorhanden sein. (5) Die Beförderung von Personen auf der Ladefläche von Kippern aller Art und auf Anhängern, auch hinter Zugmaschinen, bedarf der Erlaubnis des zuständigen Organs der Deutschen Volkspolizei. Zur Beförderung von Lasten erforderliche Begleitpersonen dürfen ohne Erlaubnis mitgenommen werden. Sie haben ihren Platz so zu wählen, daß ein Herabstürzen von der Ladefläche oder ein Einklemmen durch die Ladung unmöglich ist (6) Aufgesattelte Anhänger sind hinsichtlich der Personenbeförderung wie Lastkraftwagen zu behandeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern. mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu Merscherhändier-banden und anderen feindlichen Einrichtungen Personen, die von der oder Westberlin aus illegal in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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