Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1214

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1214 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1214); 1214 Gesetzblatt Teil I Nr. 101 Ausgabetag: 14. November 1956 Anlage 1 zu § 6 Abs. 3 vorstehender Verordnung Statut des Ehrentitels „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ § 1 (1) Der Ehrentitel „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt den Ehrentitel „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“. § 2 (1) Mit dem Ehrentitel „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ nachstehend Ehrentitel genannt werden Eisenbahner ausgezeichnet, die durch ihre vorbildliche und disziplinierte Arbeit unsere Arbeiter-und-Bauern-Macht stärken, die Weiterentwicklung und Einführung der neuen Technik bei der Deutschen Reichsbahn entscheidend fördern, mit neuen Methoden bessere Arbeitsergebnisse erreichen und dazu beitragen, d’e Arbeitsproduktivität zu steigern und die Selbstkosten zu senken. (2) Ausgezeichnet werden nur Eisenbahner, die ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitserfahrungen ihren Mitarbeitern und insbesondere dem Nachwuchs der Deutschen Reichsbahn vermitteln. § 3 (1) Die Auszeichnung wird an Einzelpersonen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit verliehen. (2) Der Ehrentitel kann nur einmal verliehen werden. § 4 Der Ehrentitel wird im Namen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom Minister für Verkehrswesen am „Tag des deutschen Eisenbahners“ verliehen. § * (1) Vorschläge für die Verleihung des Ehrentitels sind von der Betriebsleitung nach Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung und Bestätigung durch die Belegschaft dem Ministerium für Verkehrswesen vorzulegen. (2) Das Ministerium für Verkehrswesen hat gemeinsam mit dem Zentral Vorstand der Industriegewerkschaft Eisenbahn zu prüfen, ob solche Leistungen vorliegen, die eine Verleihung des Ehrentitels rechtfertigen. (3) Der Minister für Verkehrswesen entscheidet mit Zustimmung des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Eisenbahn über die vorgelegten Anträge. § 6 (1) Im Planjahr werden im Höchstfälle 30 Ehrentitel verliehen. (2) Mit der Verleihung des Ehrentitels ist eine Medaille, eine Urkunde sowie eine Prämie bis zu 5000 DM verbunden. Die Prämie ist steuerfrei. (3) Zusätzlich wird jährlich für den Ausgezeichneten und seine Familienangehörigen eine Freifahrt in der 1. Klasse gewährt. § 7 Der Minister für Verkehrswesen erläßt Richtlinien über den Verfahrensweg für die Einreichung der Vorschläge zur Verleihung des Ehrentitels. § 8 (1) Die Medaille „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ ist vergoldet und hat einen Durchmesser von 30 mm. Die Medaille zeigt in der oberen Hälfte ein erhaben geprägtes Flügelrad, das Emblem der Deutschen Reichsbahn. Unter dem Flügelrad sind die Worte „Verdienter Eisenbahner“ erhaben angeordnet, die von Lorbeerranken, seitlich und nach unten abgeschlossen, flankiert werden. Die Rückseite der Medaille trägt das Emblem der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Medaille „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ wird an einer blauen, schwarzrotgoldgestreiften Spange getragen, auf der sich ein auf geprägtes Flügelrad befindet. (3) Die Interimsspange hat eine Größe von 14X26 mm. (4) Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: In Anerkennung hervorragender Leistungen und erfolgreicher Arbeit wird der Ehrentitel „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ verliehen. § 9 (1) Uniformierte Eisenbahner tragen die Medaille bzw. die Spange über der linken Brusttasche der Uniform, alle übrigen auf der linken Brustseite. (2) Das Tragen der Medaille ist obligatorisch bei der Teilnahme an Staatsakten, Festveranstaltungen und Konferenzen staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen sowie bei Demonstrationen am 1. Mai, Tag der Befreiung, Tag des deutschen Eisenbahners und am Tag der Republik. § 10 Beim Tode des Ausgezeichneten verbleibt die Urkunde im Besitz der Hinterbliebenen. Das Ehrenzeichen ist zurückzugeben. § 11 Die Namen der Ausgezeichneten werden in der zentralen Tagespresse veröffentlicht. Anlage 2 zu § 7 vorstehender Verordnung Statut des Ehrenzeichens „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ § 1 (1) Das Ehrenzeichen „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete ist Träger der „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“. § 2 Mit dem Ehrenzeichen „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ nachstehend Ehrenzeichen genannt werden Eisenbahner und andere Personen ausgezeichnet, die sich aktiv und in selbstlosem Einsatz durch beispielhafte Arbeitstrfolge, durch mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen verdient gemacht haben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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