Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1203

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1203 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1203); Gesetzblatt Teil I Nr. 99 Ausgabetag: 12. November 1956 1203 Clänek 68. Docasne vydäni. (1) Na odüvodnenou zädost lze proväst docasnä vydäni i v pfipadech clänku 67, zejmäna mel-ii by odklad provedeni vydäni za näsledek promlcem nebo jinou zävaznou üjmu pro trestnl stihäni. (2) Docasne vydanä osoba bude po provedeni ükonu trestnlho ßtihäni, po ktere byla vydäna, vräcena zpät. Clänek 69. Stret zädosti o vydäni. Dojdou-li äädosti o vydäni vice stätü, rozhodne dozädanä Strana, ktere z techto zädosti vyhovl. Clänek 70. Meze stihatelnosti vydane osoby. (1) Vydanou osobu nelze bez souhlasu dozädanä Strany trestnä stihat, potrestat nebo vydat tfetimu statu pro trestny ein, spächany pred vydänim, na ktery se vydäni nevztahuje. Souhlas mtifce byt odepfen, jde-li o extradicnl trestny äin (cl. 58). (2) Souhlasu neni treba, jestlize vydanä osoba do mesice po skonceni trestnino stihäni byla-li odsou-zena, do mäsice po odpykäni \iebo prominuti trestu neopustü üzemi doZadujici Strany nebo jestlize se tarn vräti. Do täto lhüty se nezapoältävä doba, po kterou vydanä osoba nemohla üzemi dozadujici Strany opustit bez sveho zavinänl. (3) Jestlize vydanä osoba pred justicnlm üfadem svoli k provedeni trestniho stihäni, neni treba souhlasu dozädane Strany. Dozädanä Stranä se zasle overeny opis protokolu, v nemz je svoleni obsazeno. Clänek 71. Provedeni vydäni. Dozädanä Strana je povinna Strane dozadujici oznämit misto a dobu vydäni. Neprevezme-li dozadujici Strana osobu, kterä mä byt vydäna do mäsice pote, kdy oznämeni bylo odesläno, je mozno tuto osobu propustit na svobodu. Clänek 72. Opetovne vydäni. Vyhne-li se vydanä osoba trestnfmu stihäni a vräti se na üzemi dozädane Strany, musi byt na novou zädost vydäna, ani2 je treba predloäit dal§i doklady. Clänek 73. Pr&voz. (1) Strana povoli na 2ädost provezt svym üzemim osoby, kterä tfeti stat vydal druhä Stranä. Artikel 68 Auslieferung auf Zeit (1) Auf ein begründetes Ersuchen hin kann eine Auslieferung auf Zeit auch in Fällen des Artikels 67 erfolgen, insbesondere, wenn der Aufschub der Auslieferung eine Verjährung oder eine erhebliche Gefährdung der Strafverfolgung zur Folge hätte. (2) Die auf Zeit ausgelieferte Person wird nach Durchführung der strafrechtlichen Verfolgung, wegen der sie ausgeliefert wurde, wieder zurück geführt. Artikel 69 Mehrheit von Auslieferungsersuchen Liegen Auslieferungsersuchen mehrerer Staaten vor, so entscheidet der ersuchte Partner darüber, welchem dieser Ersuchen entsprochen wird. \ Artikel 70 Umfang der Verfolgung einer ausgelieferten Person (1) Die ausgelieferte Person darf ohne Zustimmung des ersuchten Partners nicht wegen einer vor der Auslieferung begangenen Tat, auf die sich die Auslieferung nicht bezieht, verfolgt, bestraft oder einem dritten Staat ausgeliefert werden. Die Zustimmung darf nicht versagt werden, wenn, es sich um eine Auslieferungsstraftat (Artikel 58) handelt. i (2) Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn die ausgelieferte Person innerhalb eines Monats nach Beendigung der Strafverfolgung und, wenn sie verurteilt wurde, innerhalb eines Monats nach der Verbüßung oder dem Erlaß der Strafe das Gebiet des ersuchenden Partners nicht verläßt oder wenn sie dorthin zurückkehrt. In diese Frist wird die Zeit “hicht eingerechnet, in der die ausgelieferte Person ohne ihr Verschulden das Gebiet des ersuchenden Partners nicht verlassen konnte. (3) Einer Zustimmung des ersuchten Partners bedarf es nicht, wenn die ausgelieferte Person vor dem Justizorgan ihr Einverständnis zur Durchführung der Strafverfolgung gibt. Dem ersuchten Partner wird eine beglaubigte Abschrift des Protokolls übersandt, das das Einverständnis enthält. Artikel 71 Die Durchführung der Auslieferung Der ersuchte Partner ist verpflichtet, dem ersuchenden Partner den Ort und die Zeit der Auslieferung bekanntzugeben: Übernimmt der ersuchende Partner die Person, die ausgeliefert werden soll, nicht innerhalb eines Monats nach Absendung der Benachrichtigung, so kann diese Person freigelassen werden. Artikel 72 Wiederholte Auslieferung Entzieht 'Sich die ausgelieferte Person der Strafverfolgung und kehrt sie auf das Gebiet des ersuchten Partners zurück, muß sie auf ein neues Ersuchen hin ausgeliefert werden, ohne daß es der Vorlage weiterer Unterlagen bedarf. Artikel 73 Durchleitung (1) Jeder Partner gestattet auf Ersuchen, daß durch sein Gebiet die Personen durchgeleitet werden, die ein dritter Staat dem anderen Partner ausgeliefert haL;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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