Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1202

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1202 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1202); 1202 Gesetzblatt Teil I Nr. 99 Ausgabetag: 12. November 1956 (2) K zädosti o vydäni se pripojf pokud mozno take popis osoby, o jejiz vydäni se zädä, üdaje o jejich osobnich pömerech, stätnim obcanstvi, mistu pobytu, jakoz i fotografie a otisky prstü. (3) Dozadujlci Strana neni povinna predlozit dükazy o vine vyzadovane osoby. Clänek 63. Dodatecnä objasneni. (1) Neobsahuje-li zädost ' o vydäni vsechny nutne üdaje, müze dozädanä Strana zädat o jeji doplneni, k cemuz urci lhütu od jednoho do dvou mäsicü. Tato lhüta müze byt ze zävaznych düvodü prodlouzena. (2) Nepredlozi-li dozadujlci Strana zädanö dodatecne üdaje ve stanovenä lhüte, mü2e dozädanä Strana zatcenou osobu propustit. Clänek 64. Vydävaci vazba. Po obdrzeni zädosti o vydäni ucini dozädanä Strana bez odkladu opatreni k zatceni vyzadovanö osoby, lec by se vydäni jevilo predem nepripustnym. Clänek 65. Predbezne zatceni. (1) Predbezne budou zatceny osoby, o jejichz zatceni bylo pozädano jiz pred dojitim zädosti o vydäni, jeji'2 podänf se zäroven ohläsi a to s odvolänim na prikaz k zatöenf nebo na pravomocne soudm rozhod-nuti. Zädost o predbezne zatceni müze byt ucinüna postou, telegraficky, telefonicky nebo rozhlasem. (2) Take bez zädosti podle ödst. 1 müze byt vzata do vazby osoba, ktera je nalehave podezrelä, ze spächala na uzemi druhe Strany extradicni trestny ein. (3) O predbeznem zatdeni je treba druhou Stranu bezodkladne uvedomit. Clänek 66. Propusteni z predbezneho zatceni. (1) Nedojde-li do mesice od odesläni oznämeni o predbäznem zatceni zadost podle ustanovem clänku 65 ödst. 1, lze osobu zatcenou podle ustanovem clänku 65 ödst. 2 propustit na svobodu. (2) Osobu zatöenou podle ustanovem clänku 65 ödst. 1 lze propustit, nedojde-li fädne dolozenä zädost o vydäni do dvou mäsicü od odesläni oznämeni. \ Clänek 67. Odklad vydäni. Je-li osoba, o jejiz vydäni se zädä, sti'häna nebo byla-li odsouzena pro jiny trestny £in na üzemi dozädane Strany, müCe byt provedeni vydäni odlozeno, az do zastaveni ti estniho stihäni, do vykonäni rozsudku nebo do promini .t trestu. hältnisse, die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltsort sowie eine Fotografie und Fingerabdrücke beizufügen. (3) Der ersuchende Partner ist nicht verpflichtet, die Beweise für die Schuld der angeforderten Person vorzulegen. Artikel 63 Ergänzung des Auslieferungsersuchens (1) Enthält das Auslieferungsersuchen nicht alle notwendigen Angaben, so kann der ersuchte Partner eine Ergänzung verlangen und hierzu eine Frist von einem bis zwei Monaten setzen. Diese Frist kann aus wichtigen Gründen verlängert werden. (2) Wenn der ersuchende Partner die geforderten nachträglichen Angaben in der festgesetzten Zeit nicht vorlegt, kann der ersuchte Partner die verhaftete Person entlassen. Artikel 64 Auslieferungshaft Nach Eingang des Auslieferungsersuchens hat der ersuchte Partner unverzüglich Maßnahmen zur Verhaftung der angeforderten Person zu treffen, es sei denn, daß die Auslieferung von vornherein unzulässig erscheint. Artikel 65 Vorläufige Auslieferungshaft (1) In vorläufige Auslieferungshaft werden Personen genommen, um deren Verhaftung schon vor Eingang des Auslieferungsersuchens unter Berufung auf einen Haftbefehl oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung unter gleichzeitiger Ankündigung des Auslief erungsersuchens ersucht wurde. Das Ersuchen um vorläufige Verhaftung kann auf dem Postwege, telegrafisch, telefonisch oder durch Funk gestellt werden. (2) Auch ohne ein Ersuchen nach Abs. 1 kann eine Person in Haft genommen werden, die dringend verdächtig ist, auf dem Gebiete des anderen Partners eine Auslieferungsstraftat begangen zu haben. (3) Von der vorläufigen Verhaftung ist der andere Partner unverzüglich zu benachrichtigen. Artikel 66 Entlassung aus der vorläufigen Auslieferungshaft (1) Eine nach den Bestimmungen des Artikels 65 Abs. 2 verhaftete Person kann freigelassen werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach der Absendung der Benachrichtigung über die vorläufige Verhaftung das Ersuchen nach der Bestimmung des Artikels 65 Abs. 1 eintrifft. (2) Eine nach der Bestimmung des Artikels 65 Abs. 1 verhaftete Person kann entlassen werden, wenn nidit innerhalb zweier Monate nach Absendung der Benachrichtigung ein Auslieferungsersuchen mit den erforderlichen Unterlagen eingeht. Artikel 67 Aufschub der Auslieferung Wird die Person, um deren Auslieferung ersucht worden ist, wegen einer anderen Straftat auf dem Gebiete des ersuchten Partners verfolgt oder verurteilt, so kann die Auslieferung bis zur Einstellung der Strafverfolgung, bis zur Vollstreckung des Urteils oder bis zum Erlaß der Strafe auf geschoben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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