Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1182

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1182 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1182); 1182 Gesetzblatt Teil I Nr. 98 Ausgabetag: 10. November 1956 Arbeiter-und-Bauern-Staates entsprechend zu lenken und zu fördern; b) Aufstellung und Durchführung der Jahrespläne de£ Staatlichen Rundfunkkomitees und Festlegung der Aufgaben, die sich daraus für die ihm unterstellten Sender und sonstigen Einrichtungen ergeben; c) Aufstellung, Durchführung und Kontrolle des Haushaltsplanes und des Finanzplanes der Organe und Einrichtungen des Staatlichen Rundfunkkomitees nach den hierfür geltenden Bestimmungen; d) Prüfung und Bestätigung der Pläne der Sender und sonstigen Einrichtungen; e) Durchführung von Maßnahmen zur Auslese und Entwicklung leitender Kader und zur Besetzung der Organe und der unterstellten Einrichtungen des Staatlichen Rundfunkkomitees; i) Mitwirkung bei der Schaffung von Gesetzen und Verordnungen; g) Förderung der Verbindungen mit ausländischen Rundfunk- und Fernsehsendern im Interesse des Austausches von Sendematerialien usw.; h) Förderung und Sicherung der im Zusammenhang mit dem Funk- und Fernsehbetrieb entstehenden Rechte der Urheber und Interpreten. § 4 Der Vorsitzende des Staatlichen Rundfunkkomitees (1) Der Vorsitzende des Staatlichen Rundfunkkomitees ist f.ür die gesamte politische, ökonomische und administrative Tätigkeit des Staatlichen Rundfunkkomitees gegenüber dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Staatlichen Rundfunkkomitees und ist verpflichtet, die Beschlüsse des Staatlichen Rundfunkkomitees durch Weisung an die nachgeordneten Organe zur Ausführung zu bringen. (3) Dem Vorsitzenden sind die zentrale Programmabteilung, Kontrollstelle, Kaderabteilung und Abteilung Internationale Verbindungen unmittelbar unterstellt. (4) Der Vorsitzende erläßt die Statuten der dem Staatlichen Rundfunkkomitee unterstellten Sender und Einrichtungen. (5) Der Vorsitzende erläßt die für die Gesetze der Volkskammer und die Verordnungen bzw. Beschlüsse des Ministerrates erforderlichen Durchführungsbestimmungen und überwacht deren Einhaltung. (6) Der Vorsitzende ist für die Kaderpolitik des Staatlichen Rundfunkkomitees verantwortlich. Er beruft die leitenden Mitarbeiter der Organe und Einrichtungen des Staatlichen Rundfunkkomitees entsprechend den geltenden Bestimmungen. § 5 ' Aufgaben des ersten Stellvertreters (1) Der erste Stellvertreter des Vorsitzenden ist dessen ständiger Vertreter. (2) Vertritt der erste Stellvertreter den Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung, so hat er für diese Zeit die Befugnisse und Pflichten, die im § 4 festgelegt sind. (3) Im Falle der Verhinderung des ersten Stellvertreters wird der Vorsitzende durch einen anderen von ihm bestimmten Stellvertreter vertreten (4) Der erste Stellvertreter ist für die Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit der ihm unterstellten Hauptabteilungen und zentralen Abteilungen verantwortlich. § 6 Die Mitglieder des Staatlichen Rundfunkkomitees (1) Die Mitglieder des Staatlichen Rundfunkkomitees werden vom Ministerrat berufen und abberufen. (2) Jedes Mitglied des Staatlichen Rundfunkkomitees trägt die persönliche Verantwortung für alle Beschlüsse des Staatlichen Rundfunkkomitees sowie für die Kontrolle ihrer Durchführung und gleichzeitig für die Arbeit in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich. Die Mitglieder des Staatlichen Rundfunkkomitees sind gegenüber dem Vorsitzenden und dem Staatlichen Rundfunkkomitee verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (3) Die Mitglieder des Staatlichen Rundfunkkomitees üben ihre Funktion auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Beschlüsse des Staatlichen Rundfunkkomitees selbständig aus und entscheiden selbständig in den Fragen ihres Aufgabenbereiches. (4) Die beratenden Mitglieder des Staatlichen Rundfunkkomitees werden vom Vorsitzenden berufen. Sie führen ihre Aufgaben auf Grund der Beschlüsse des Staatlichen Rundfunkkomitees und der Weisungen des Vorsitzenden durch. Sie sind dem Vorsitzenden für die Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben verantwortlich. § 7 Struktur und Arbeitsweise des Staatlichen Rundfunk-komitces und seiner Organe (1) Für die Struktur des Staatlichen Rundfunkkomitees, seiner Organe und Einrichtungen gilt der Strukturplan, der vom Ministerrat zu bestätigen ist. (2) Die kadermäßige Besetzung, Arbeitsverteilung und Arbeitsweise der Organe und Einrichtungen des Staatlichen Rundfunkkomitees werden im Stellenplan, Arbeitsverteilungsplan und in der Arbeitsordnung des Staatlichen Rundfunkkomitees geregelt. (3) Die Grundsätze für die Arbeitsweise der Mitarbeiter des Staatlichen Rundfunkkomitees und seiner Organe ergeben sich aus der Verordnung vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217) sowie aus der Arbeitsordnung des Staatlichen Rundfunkkomitees. (4) Die Organe des Staatlichen Rundfunkkomitees sind: a) Intendanzen, b) Hauptabteilungen, c) zentrale Abteilungen. § 8 Die Intendanzen des Staatlichen Rundfunkkomitees (1) Die Intendanzen sind die Organe des Staatlichen Rundfunkkomitees, denen die unmittelbare Leitung der ihnen unterstellten Sendebereiche obliegt. (2) Die Intendanten haben in ihrem Geschäftsbereich die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und verwaltungsmäßigen Aufgaben des Staatlichen Rundfunkkomitees im Rahmen der Politik der Regierung, nach den Beschlüssen des Staatlichen Rundfunkkomitees und den Weisungen seines Vorsitzenden durchzuführen. Die Intendanten tragen damit zugleich die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit und die weitere Entwicklung ihres Sendebereiches.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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