Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1166 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1166); 1166 Gesetzblatt Teil I Nr. 97 Ausgabetag: 9. November 1956 stungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1950 zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs (GBl. S. 1202) zu behandeln. (2) Hat ein nach den Bestimmungen der Verordnung Entschädigungsberechtigter das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin vor dem 11. Juni 1953 ohne Beachtung der polizeilichen Meldevorschriften verlassen, so ist der ihm nach Rückkehr in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin wieder zustehende Anspruch der Höhe nach festzustellen. In diesen Fällen erfolgt die Begründung der Schuldbuchforderung gemäß §§ 7 und 8 der Verordnung im Zeitpunkt der Rückkehr. Der dem Antragsteller nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zu erteilende Feststellungsbescheid hat einen entsprechenden Vermerk zu enthalten. (3) Ansprüche von juristischen und physischen Personen, die am 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besaßen und ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland hatten, werden nach den Bestimmungen der Verordnung vom 6. September 1951 über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 839) geregelt. § 5 Bei Übersendung des Feststellungsbescheides gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung ist von dem Entschädigungsberechtigten die Abgabe einer Erklärung darüber zu verlangen, ob bzw. inwieweit Forderungen volkseigener Gläubiger nach § 8 Abs. 2 der Verordnung gegen ihn bestehen. Der Entschädigungsberechtigte ist weiterhin zur Angabe eines Kontos bei einer volkseigenen Sparkasse aufzufordern, auf das Zahlungen in Erfüllung der Schuldbuchforderungen geleistet werden können. Das gilt nicht für Antragsteller nach § 4 Abs. 2. § 6 (1) Zu den Abgabenforderungen nach § 8 Abs. 2 der Verordnung gehören auch die Vermögensteuer auf den freigestellten Anteil, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn und die Einkommensteuer auf die gemäß § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 der Verordnung zu berechnenden Zinsen. (2) Grundlage für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist die nach den Bestimmungen des Einkommensteuerrechts aufgestellte Schlußbilanz des Betriebes auf den Tag vor dem Übergang in das Eigentum des Volkes. Liegt eine Schlußbilanz auf diesen Tag nicht vor, so ist der Veräußerungsgewinn in Anlehnung an die letzte Bilanz zu ermitteln. Veräußerungsverluste werden nicht berücksichtigt. (3) Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ist gesondert von den übrigen Einkünften des Jahres 1956 bzw. 1957 nach der Einkommensteuertabelle I (Steuertarif F), Steuerklasse 1, festzusetzen. Der für die Berechnung der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn maßgebende Steuersatz ist unter Zugrundelegung des Einkommens des Jahres zu ermitteln, in dem der Betrieb in das Eigentum des Volkes übergegangen ist. Ein in diesem Jahre evtl, ausgewiesener Verlust ist gegen den Veräußerungsgewinn aufzurechnen, sofern er bei einer Veranlagung nicht bereits abgezogen wurde. Die Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn ist in gleicher Weise unter Berücksichtigung des Gewerbeertrages das betreffenden Jahres nach dem 1955 gültigen Hebsatz festzusetzen. Sonderausgaben können für die gesonderte Veranlagung nicht geltend gemacht werden. (4) Für die Ermittlung der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten die Bestimmungen des § 17 EStG in der Fassung des § 11 der Verordnung vom 23. Juli 1953 zur Änderung der Besteuerung und zur Senkung des Einkommensteuertarifs Steueränderungsverordnung (StÄVO) (GBl. S. 889). Die Anschaffungskosten des Anteils sind nachzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden oder sind die Anteile vor dem 1. Januar 1925 erworben, so tritt der Nominalwert an die Stelle der Anschaffungskosten. Für die Berechnung der Einkommensteuer gilt § 7 Abs. 1 mit der Maßgabe, daß der Veräußerungsgewinn den Zinseinkünften zugerechnet wird. (5) Die vor der Feststellung der Entschädigungsansprüche liegenden Vermögensteuerfestsetzungen werden nicht berichtigt. § 7 (1) Die Einkommensteuer auf die gemäß § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 der Verordnung gutzuschreibenden Zinsen wird gesondert von den übrigen Einkünften des Jahres 1956 und gesondert von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 6 Abs. 3 nach der Einkommensteuertabelle I (Steuertarif F), Steuerklasse 1, errechnet und festgesetzt. Sonderausgaben können nicht geltend gemacht werden. (2) Kapitalertragsteuer ist auf die gutzuschreibenden Zinsen nicht einzubehalten. § 8 (1) Die in der Erklärung des Entschädigungsberechtigten angegebenen volkseigenen Gläubiger sind vom Rat des Bezirkes unter Angabe der Höhe des jeweiligen Betrages zu unterrichten und zur Bestätigung der Richtigkeit der angemeldeten Forderungen innerhalb von drei Wochen aufzufordern. (2) Soweit die von Entschädigungsberechtigten abgegebene Erklärung durch die volkseigenen Gläubiger bestätigt wird, sind die Beträge gegen den verzinsten Entschädigungsanspruch aufzurechnen, und der Aufrechnungsbetrag ist an die volkseigenen Gläubiger zu überweisen. (3) Bestreitet der volkseigene Gläubiger Grund oder Höhe der Forderung, so ist ein Vermerk bei der zu begründenden Schuldbuchforderung einzutragen, aus dem sich der Gläubiger und die Höhe des bestrittenen Betrages ergeben müssen. Zahlungen, die in Erfüllung der Schuldbuchforderung zu leisten sind, sind bis zur Höhe sämtlicher bestrittener Forderungen durch die Schuldbuchstelle zu hinterlegen. § 9 Werden von volkseigenen Gläubigern Forderungen ängemeldet, die in der Erklärung des Entschädigungsberechtigten gemäß § 5 Satz 1 nicht enthalten sind, so ist der Entschädigungsberechtigte aufzufordern, die von den volkseigenen Gläubigern angemeldeten Forderungen innerhalb von drei Wochen zu bestätigen. Für die weitere Behandlung ist § 8 Absätze 2 und 3 entsprechend anzuwenden. § 10 Reicht der Entschädigungsanspruch nicht aus, um alle Forderungen volkseigener Gläubiger zu erfüllen, so sind diese in der Reihenfolge zu berücksichtigen, wie sie im § 8 Abs. 2 der Verordnung aufgeführt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die . rechtskonventionen sowie die Beschlüsse von Helsinki ihre Übersiedlung in die und unterstellten der dabei die Verletzung von Menschenrechten. Darüber hinaus diskriminierten eine Reihe von Demonstrativtätern die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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