Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1154

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1154 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1154); 1154 Gesetzblatt Teil I Nr. 96 Ausgabetag: 8. November 1956 (3) Die Verbrauchsabgabe bzw. der Zuschlag zur Produktionsabgabe auf Behälterglas wird bei Flaschen mit dem Schriftzeichen „H“ oder „K“ nicht erhoben. (4) Anweisungen zu den Bestimmungen des § 2 werden vom Ministerium der Finanzen erlassen. § 3 (1) Die Versorgung der Abfüll- und Konservierungsbetriebe mit gebrauchten Getränkeflaschen und Glä-cern erfolgt ausschließlich durch die Leitbetriebe des volkseigenen Altstoffhandels und den nachstehend benannten Handelskreis: Aufkaufkontore der Kreiskonsumgenossenschaften, Großhandelskontor Lebensmittel, Kommunaler Großhandelsbetrieb, privater Flaschengroßhandel. Die Belieferung der Abfüll- und Konservierungsbetriebe mit Ausnahme der Betriebe der Konsumgenossenschaften erfolgt nach den Weisungen des zuständigen Leitbetriebes des volkseigenen Altstoffhandels. Die Belieferung der Abfüll- und Konservierungsbetriebe der Konsumgenossenschaften erfolgt direkt durch die Aufkaufkontore der Kreiskonsumgenossenschaften. Soweit über den Bedarf dieser Abfüll- und Konservierungsbetriebe von den Aufkaufkontoren gebrauchte Getränkeflaschen und Gläser erfaßt werden, sind diese Bestände den zuständigen Leitbetrieben des volkseigenen Altstoffhandels anzubieten, Zwischen den Leitbetrieben des volkseigenen Altstoffhandels und den Betrieben der Abfüll- und Konservierungsindustrie, mit Ausnahme der Betriebe der Konsumgenossenschaften, sind Versorgungsverträge über den Bedarf an gebrauchten Getränkeflaschen und Gläsern abzuschließen. Der Handelskreis ist gegenüber den Leitbetrieben meldepflichtig. Zwischen den Leitbetrieben und dem Handelskreis, mit Ausnahme der Aufkaufkontore der Kreiskonsumgenossenschaften, sind Erfassungsverträge abzuschließen. (2) Der VEB Altstoffhandel schließt mit den HOG-und HOL-Kreisbetrieben und den Kreiskonsumgenossenschaften, soweit bei letzteren die Erfassung der gebrauchten Getränkeflaschen und Gläser nicht von dem zuständigen Aufkaufkontor erfolgt, Verträge über den Aufkauf gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser ab. (3) Der im Abs. 1 benannte Handelskreis hat entweder selbst oder durch beauftragte Sammler vom Lebensmitteleinzelhandel regelmäßig die dort gesammelten Flaschen und Gläser abzuholen. (4) Lieferungen an die Abfüll- und Konservierungsbetriebe dürfen nur durch den im Abs. 1 benannten Handelskreis durchgeführt werden. Ein direkter Aufkauf durch die Abfüll- und Konservierungsbetriebe ist untersagt. Dieser Handelskreis hat an die Leitbetriebe eine Vergütung in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages zu zahlen, wenn der Leitbetrieb die Absatzmöglichkeit nachweist. Die Zahlung der Vergütung entfällt, wenn der zuständige Leitbetrieb * eine Absatzmöglichkeit nicht nachweisen kann. Mit der Vergütung sind sämtliche mit der Organisation der Lenkung, des Meldewesens und des Vertragswesens entstehenden Kosten abgegolten. (5) Entsprechend den örtlichen Möglichkeiten können die Leitbetriebe die Großhandelsaufgabe nach Vereinbarung mit dem im Abs. 1 benannten Handelskreis übernehmen. (6) Die Leitbetriebe können zur Sicherung der Durchführung ihrer Erfassungsaufgaben den privaten Lebensr-mittel- und Spirituosengroßhandel, soweit erforderlich, als Erfüllungsgehilfen einsetzen, wobei die Abrechnung nach den Preisen für Sammler erfolgt, (7) Die Leitbetriebe haben den Erfassern hinsichtlich der Aufgabenabgrenzung Anleitung zu geben und deren Einhaltung zu kontrollieren. § 4 (1) Diese Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft, (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 14. Juli 1955 über den Rücklauf und die Wiederverwendung gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser (GBl. I S. 490) außer Kraft, (3) Für die Sorten gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser, die nicht mehr im § 1 Abs. 5 dieser Anordnung aufgeführt sind, aber nach § 1 Abs. 3 der Anordnung vom 14. Juli 1955 als handelsüblich zu erfassen waren, werden die in der Preisanordnung Nr. 424 vom 14. Juli 1955 Anordnung über die Preisbildung für gebrauchte Getränkeflaschen, Gläser, Verpackungsglas sowie Glasbruch und Spezialscherben im Altstoff- und Lebensmittelhandel (GBl. I S. 495) festgelegten Preise gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Ausgenommen hiervon ist die in den Absätzen 4 und 5 festgelegte Übergangsregelung. (4) Der Einzelhandel hat binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser Anordnung diejenigen gebrauchten Getränkeflaschen und Gläser, die nicht mehr nach der Sortenliste dieser Anordnung aufzukaufen sind, jedoch nach der Anordnung vom 14. Juli 1955 bisher zu erfassen waren, dem im § 3 Abs. 1 benannten Handelskreis gegen Zahlung der Preise nach der Preisanordnung Nr. 424 vom 14. Juli 1955 anzuliefern oder anzubieten. Der Handelskreis ist zur Abnahme dieser gebrauchten Getränkeflaschen und Gläser in vollem Umfange verpflichtet. (5) Die Sammler, Kreiserfasser und der Handelskreis nach § 3 Abs. 1 haben binnen vier Wochen nach Inkrafttreten dieser Anordnung ihre Bestände an gebrauchten Getränkeflaschen und Gläsern, die nach dieser Anordnung nicht mehr aufzukaufen sind, jedoch nach der Anordnung vom 14. Juli 1955 zu erfassen waren, dem VEB Altstoffhandel anzubieten. Die Abholung dieser Bestände durch die Leitbetriebe erfolgt nach gegenseitiger Vereinbarung. Die Bezahlung erfolgt nach der Preisanordnung Nr. 424 vom 14, Juli 1955, Berlin, den 15. Oktober 1956 Der Minister für Leichtindustrie Dr. Feldmann Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 4? Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelkirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil t 3. DM. Tell II 2.10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM Je Exemplar; Preis für die nicht im Abonnement gelieferte Ausgabe 95/56 des GBl. Teil I 10, DM (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) *- Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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